Gegen Fehler des Gerichts in Streitwertbeschlüssen und Kostenfestsetzungsbeschlüssen gibt es das Rechtsmittel der (sofortigen) Beschwerde – allerdings nur, wenn der Wert der Beschwer mindestens 200.- € (!) übersteigt – im Klartext: die angegriffene Entscheidung den Beschwerdeführer – nach seinem Vorbringen – um mehr als 200.- € zu Unrecht belastet.
Anders ausgedrückt – ist diese Belastung geringer als 200.- €, kann das Gericht – zynisch ausgedrückt – praktisch entscheiden, was es will, immer nach dem Motto: Egal, ist eh’ nicht beschwerdefähig. Hat der Betroffene z.B. bei richtiger Berechnung des Streitwertes oder der Kosten 300.- € zu zahlen, entscheidet das Gericht aber auf 500.- €, muss es der Betroffene widerspruchslos hinnehmen. 200.- € zu viel – für viele Bürger viel Geld! Vor gar nicht all zu langer Zeit lag diese Grenze mal bei 100.- € bzw. davor noch niedriger.
(vgl. unten – Moderne Justiz ???)