XENTRIA – immer neue Tricks

Über die Tricks der Schweizer XENTRIA AG wurde hier schon mehrfach bereichtet: Der neueste Abzock-Trick:

„111 SMS gratis + 1000 € gewinnen“

Wieder das übliche Spielchen: Es wird die Teilnahme an einem Gewinnspiel vorgegaukelt, dazu hier noch der kostenlose Versand von 111 SMS. Dass man bereits mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars ein Angebot zum Vertragsschluss abgibt:


„2 Vertragsschluss

2.1 Durch Absenden des von esims.ch auf der Internetseite http://www.esims.ch bereitgestellten Registrierungsformulars gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsabschluss mit esims.ch ab. Nimmt esims.ch dieses Vertragsangebot des Kunden an, indem sie dem Kunden eine Registrierungsbestätigung per E-Mail übermittelt, ist der Vertrag zustande gekommen.

2.2 esims.ch behält sich das Recht vor, eine Registrierung im Einzelfall zu verweigern.

2.3 Ein wirksamer Vertrag wird spätestens mit Beginn der Leistungserbringung durch esims.ch geschlossen.“


… steht zwar durchaus verständlich in den AGB – aber wer liest diese schon? Also Daten eingeben, abschicken und … schon ist der Ärger da:


6. Zahlungsbedingungen

6.1 Für den 14-tägigen Testzugang ist ein Betrag von EUR 0,00 zu entrichten. Der hieran anschließende monatliche Kundenbeitrag beträgt 8,00 € (inklusive Mehrwertsteuer) und berechtigt zum Versand von 111 SMS pro Monat. Der Kundenbeitrag ist für jeweils 12 Monate im Voraus zu entrichten und wird dem Kunden entsprechend in Rechnung gestellt.“


Ergebnis: 96.- Teuro futsch ! 😥

Grundsätzlich kann man der Firma auch nicht vorwerfen, dass sie nicht über das bestehende Widerrufsrecht belehrt, sogar deutlich hervorgehoben:


5. Widerrufsrecht

5.1 Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, hat dieser das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. …

5.2 Hat esims.ch mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden bereits vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung ihrer Dienstleistung begonnen oder hat der Kunde die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlaßt, erlischt das Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig.


Das Problem liegt hier darin, dass Xentria bzw. esims.ch sich darauf berufen wird, mit der Leistungserbringung (Freischaltung von SMS) bereits begonnen zu haben oder dass der Kunde diese abgerufen hat.

Allerdings genügt nach einem Beschluss des Kammergerichts vom 18.07.2006 das bloße Bereithalten der Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts auf einer Website – so wie hier – nicht den Anforderungen an die Textform im Sinne von § 126b BGB. Die Textform erfordere, dass die derart abzugebende Erklärung entweder in einer Urkunde oder aber in einer zu dauerhafter Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise übermittelt werde (vgl. auch Urteil des LG Kleve vom 22.11.2002 – 5 S 90/02 = NJW-RR 2003, 196).

Dieser Rechtsprechung folgend, könnte damit argumentiert werden, dass mangels ordnungsgemäßer Widerrufbelehrung die Frist nicht zu laufen begonnen hat.

2 Gedanken zu “XENTRIA – immer neue Tricks

  1. esims.ch – 111 SMS gratis?
    …wohl eher nicht. Mal wieder die Internet Service AG. Zum Preis von 8,- ? monatlich (96,-? pro Jahr im Vorraus zu bezahlen), erhält man jeden Monat 111 SMS. Gratis ist mal wieder nur der “Köder”: die ersten 111 SMS und …

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  2. Hallo erstmal,

    also meine Erfahrungen mit der Xentria AG, inzwischen ja wohl IS Internet-Service AG haben folgendes aufgetan :

    Das sind Hunde die ganz laut bellen, aber nicht beissen. Ich habe denen im Auftrag meiner Freundin 3 Mails geschrieben, wo ich mehrfach auf §119 sowie §123 des BGB hingewiesen habe. Bekannte Entscheidung des Kammergerichts etc. ,haben dann bewirkt das sich die Jungs seit nunmehr einer Woche nicht mehr gemeldet haben. Wohlgemerkt taten sie das jeden Tag, die Mails wurden immer härter, es wurde mit Anzeigen gedroht und Inkasso etc. Man könne anhand der IP-Adresse den Täter eruieren und weitere Scherze. Daraufhin habe ich denen erzählt das könnten sie ihren jeweiligen Omas und Opas erzählen, habe denen auch erklärt wie das mit der IP-Adresse nun wirklich geht etc.p.p. …

    Auf jeden Fall lohnt es sich den Jungs da mal hin und wieder was Nettes zu schreiben. Die wissen ganz genau das Sie Mist erzählen und mit ihren Methoden nur an das Geld von ängtlichen Usern ohne wirkliche Ahnung kommen.

    Ich kann mich ausserdem daran erinnern das die Redaktion von BIZZ (Pro7) da auch schonmal angekloppft hat und dem damaligen *Geschäftsführer* (alter Mann der nun gar nicht wusste wie ihm geschah, der hatte nur seinen Namen verkauft) das Fass ohne Boden überreicht hat. Ganz ehrlich liebe Leute ? Zahlt den MIst nicht, Inkasso kommt vllt, aber die werden es sich nicht wagen auch nur ein einziges Gericht in Deutschland auf ihre Fährte bringen zu wollen…Ich habe mich nun wirklich gut umgesehen und es kam bei keinem Betroffen auch nur der Hauch eines Mahnbescheides ins Haus geflattert.

    Viel Spass noch mit denen,

    Tom

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