Der Mobilfunkdiscounter simyo will sich unbeliebt machen und lässt es auf einen Rechtsstreit ankommen:
Am 17.10.2006 erhielt ich folgende e-mail von simyo:
Hallo,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Ihnen Ihre simyo Rufnummer nicht mehr zur Verfügung steht, wenn Sie innerhalb der letzten acht Monate keine Aufladung Ihres Guthabens durchgeführt haben. Nutzen Sie daher jetzt eine unserer bequemen Auflademöglichkeiten. Andernfalls wird Ihre persönliche simyo Rufnummer 0163-16**** in Kürze abgeschaltet.
…
Ihr simyo Service Team
Auf entsprechenden Protest erreichte mich am 21.10.2006 um 11:39 Uhr folgende e-mail:
„Guten Tag,
vielen Dank für Ihre gestrige E-Mail.
Um unseren Kunden den bestmöglichen Service zu bieten, prüfen wir momentan die Umsetzbarkeit der Aussetzung des Guthabenverfalls. Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung bald erfolgen kann. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die rechtliche und technische Prüfung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Um auch während dieser Umsetzungszeit die Zufriedenheit unserer Kunden zu gewährleisten, verlängern wir Ihr Guthaben um weitere sechs Monate. Hierfür werden wir Ihnen innerhalb der nächsten 48 Stunden einen Kulanzbetrag von 7 Cent auf Ihre simyo SIM-Karte aufladen. Diese Aufladung wird nicht in Ihren Buchungsvorgängen ausgewiesen. Ihren neuen Guthabenstand und das neue Gültigkeitsdatum können Sie über die Sendung der Tastenkombination *100# prüfen.
Bitte beachten Sie, dass die von uns angebotene Lösung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt.“
Tatsächlich erheilt ich nicht „innerhalb der nächsten 48 Stunden“, sondern erst am 24.10.2006 um o4.52 Uhr eine SMS, wonach diese Aufladung ausgeführt worden sein sollte. Zuvor um o1.38 Uhr war aber bereits eine SMS eingegangen, wonach mein Guthaben „demnächst eingezogen“ wird. Eine Überprüfung ergab, dass das Guthaben nur noch 7 Cent betrug – also nur den von simyo aufgeladenen Betrag. Das zuvor vorhandene Guthaben von war bereits gelöscht worden. Erneuter Protest per Telefax vom selben Tage blieb bisher ohne Reaktion von simyo.
In zwei gegen Mitbewerber ergangenen Urteilen haben das LG Düsseldorf (12 O 458/05 vom 23.08.2006) und das OLG München (29 U 2294/06 vom 22.o6.2006) festgestellt, dass u.a. Klauseln in Geschäftsdingungen von Mobilfunkbetreibern unzulässig, wonach
– Ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, sofern es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird“ (OLG München).
– Eine Vorauszahlung eine befristete Gültigkeit der Vodafone-Karte und des vorausgezahlten Betrages bewirkt (LG Düsseldorf).
Tatsächlich verwendet simyo ähnliche AGB. Mal sehen, was das Gericht davon hält .. 😉
Nachtrag
simyo gibt nach Klagezustellung klein bei, entschuldigt sich, bucht das gelöschte Guthaben und einen „Bonus“ von 10 Teuro wieder auf und trägt die Kosten des Verfahrens – Einsicht oder Angst vor einem Urteil, dass die Unzulässigkeit des Verfalls von Guthaben feststellt? B)