Schnüffel-Schäuble schlägt wieder zu

Die PC Welt berichtet:

„Schäuble will Computer-Kontrolle per Internet – Der Bundesinnenminister will Polizei private PCs kontrollieren lassen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will der Polizei und dem Verfassungsschutz die Möglichkeit schaffen, private Computer per Internet zu kontrollieren Der Sicherheitsminister sagte in Berlin: „In der Sache kann es keinen Zweifel geben, dass wir diese Möglichkeit brauchen. So, wie unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund richterlicher Entscheidungen Telefone und Post kontrolliert werden können, so muss man natürlich auch die Chance haben, die neuen Kommunikationsformen zu erreichen.“ Das sei „formal dasselbe wie eine Hausdurchsuchung“, sagte Schäuble der Rheinischen Post.“

Ach, wirklich? Abgesehen von der Diskussion ob und ggf. wie derartige Zugriffe von außen auf fremde PCs überhaupt möglich sind – es gibt keinen Zweifel, dass wir diese Möglichkeit NICHT brauchen! Schäubles Behauptung, derartige Aktionen seien „formal dasselbe wie eine Hausdurchsuchung“, lassen entweder auf eine völlige Unkenntnis der Materie schließen oder aber auf gezielte Volksverdummung:

Bei einer Anordnung zur Durchsuchung von Wohnräumen sind u.a. der Tatverdacht, der Anlass zur Durchsuchung gibt sowie Zweck und Ziel und insbesondere das Ausmaß der Durchsuchung genau zu bezeichnen. Wie bitte soll das bei der Festplatte eines PCs funktionieren? Gesucht wird die Datei delikt.tmp, weil der Beschuldigte diese per e-mal erhalten hat und diese wahrscheinlich Informationen über die Straftat xyz enthält? Hierzu ist das Verzeichnis C:Eigene DateienStraftaten zu durchsuchen?

Einfach nur lächerlich, wenn hier nicht wieder ein erheblicher Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Freiheitssphäre der Bürger gefordert würde, der – einmal legalisiert – realistisch nicht mehr zu kontrollieren ist.

PC Welt weiter:

Scharfer Protest kam von der Linken. Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion Die Linke und Mitglied im Innenausschuss, erklärte dazu: „Schäuble verharmlost, wenn er behauptet, dass sei formal dasselbe, wie eine Hausdurchsuchung. Wer über das Internet in private Computer einbricht, durchwühlt klammheimlich die Privat- und Intim-Sphäre der Ausgespähten. Das widerspricht dem Grundgesetz und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Wer wiederum das Recht auf informationelle Selbstbestimmung angreift, attackiert Grundlagen der Demokratie. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem ‘Volkszählungs-Urteil’ klar gestellt.“

Richtig, schade nur, dass hier nicht sofort Protest aus allen Fraktionen zu verzeichnen war. Aber wen interessiert heute die Privatsphäre des Bürgers auch noch ernsthaft??? Offensichtlich nicht einmal die Bürger selbst, sonst würde sich endlich einmal wieder Protest auf breiter Front regen, wie damals zu Zeiten des Volkszählungs-Urteils. :##

Nachtrag: Vgl. hierzu auch den Beitrag des Kollegen Dr. Bahr: 26.12.2006 BGH: Online-Durchsuchungen von PCs sind rechtswidrig

Ein Gedanke zu “Schnüffel-Schäuble schlägt wieder zu

Hinterlasse einen Kommentar