Die Opfer der sattsam bekannten Abzockseiten (lebensprognose u.a.) beweisen es täglich: Sie können/wollen nicht lesen. Schnell ein paar Klicks, ein paar Daten eingegeben – und schon ist der Ärger da.
Ein Highlight der besonderen Art findet sich allerdings bei ebay:
Ein VW GOLF 4 Sondermodell OZEAN, 55 kw, 76.000 km, EZ o2.o3.2003 mit div. Sonderausstattung erzielte ein Höchstgebot von 4.510.- Teuro.
Nicht ungewöhnlich? Doch, wenn man den in der Produktbeschreibung geschickt versteckten Satz liest:
„Der Wagen wird zum Höchstgebot lediglich für 3 Sekunden an den Höchstbieter vermietet.“
Aber – wer liest schon so genau? Schnell bieten und ab die Post! Und überhaupt, ein Golf für eine Miete von 1.503,33 Teuro pro Sekunde (!) – ist doch glatt ein Schnäppchen! Rechnet man allerdings für Ein- und Aussteigen auch nur je eine Sekunde, dürfte sich der Fahrspaß in Grenzen halten.
P.S. Würde mich sehr interessieren, wie die Geschichte weitergegangen ist.
einfach mal die vorletzte bewertung des verkäufers bei ebay lesen…
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@Zappelphilipp: Die Bewertung scheint nicht mehr da zu sein?!
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Das völlig sinnfreie Angebot offenbart den Betrugsversuch. Hoffentlich bekommt er ordentlich einen verpult.
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Ich sehe zwei Möglichkeiten:
Wer den Vertrag gar nicht mehr will, sollte wegen erheblichen Missverhältnis die Nichtigkeit feststellen (§138 II BGB).
Wer aber den Wagen für den Preis haben will, versucht diesen Satz als AGB einzustifen und die AGB alleine dann wegzukicken, da es eine unangemessene Benachteiligung ist und man mit einer solchen AGB nicht rechnen musste.
Zusätzlich dann wegen versuchten Betruges anzeigen und nach hoffentlicher Verurteilung die Anwaltskosten aus §823 II BGB herausklagen LOL
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Irre ich mich völlig oder ist der „Mieter“ nicht zur Anfechtung berechtigt?
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Na, dann hoffen wir mal, dass der Motor schnell genug anspringt. Schneller als das Hirn des Bieters wird das ja wohl sein.
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