www.praedikatsunsinn.de

über Sinn und Unsinn der Seite praedikatsanwaelte.de war u.a. hier und hier ja schon berichtet worden. Wie jetzt u.a. bei dem Kollegen Dr. Bahr nachzulesen ist, fand auf eine Klage der örtlich zuständigen Anwaltskammer hin auch das LG Regensburg (2HK O 2062/08, Urteil vom 14.01.2009) die dort betriebene Werbung weniger witzig:

Entscheidend für die Beurteilung sei nicht die Sichtweise eines Juristen, sondern vielmehr die eines durchschnittlichen Ratsuchenden, der nur ab und zu nach anwaltlicher Hilfe suche. Diese Personengruppe würde unter dem Begriff „Prädikatsanwalt“ einen Spitzenjuristen verstehen, der in seinem Studienabschluss brilliert habe und – wie die Beklagte selbst behaupte – juristische Strukturen „besser als seine Kollegen erfasse“ und somit bessere anwaltliche Leistungen erbringen könne.

Diese Äußerungen stimmten aber nicht mit der Realität überein. So suggerierten die Erklärungen beispielsweise, dass lediglich ein ganz geringer Teil der Jura-Absolventen ein Prädikatsexamen erzielt hätte, was mit den tatsächlichen Abschlusszahlen deutschlandweit aber nicht übereinstimme. Darüber hinaus würden auch andere Juristen, die kein Prädikat erzielt hätten oder keinen Fachanwaltstitel tragen würden, durchaus in der Lage sein, juristische Sachverhalte zu erfassen und erfolgreich zu brauchbaren Lösungen zu führen.

Das Urteil wurde am 20. Februar 2009 verkündet, es ist bei dem Klägervertreter am o5.o3.2009 eingegangen, bei dem Beklagtenvertreter wohl auch ungefähr. Noch ist die inkriminierte Seite allerdings vorhanden – noch …

Sonderlich erfolgreich scheint das Projekt ohnehin nicht zu sein, unter dem Suchwort „Berlin“ findet sich gerade eine, allerdings etwas unklare Eintragung, nämlich „Herr Rechtsanwalt Katrin Müller, theodor storm (Straße???) 2000 Berlin“ (die Postleitzahl ist wohl auch nicht ganz richtig, oder?). Wohl überflüssig zu erwähnen, dass eine Rechtsanwältin namens Katrin Müller in Berlin auch im „Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis“ nicht zu finden ist, oder ?

In Hamburg finden sich immerhin 26 Kolleginnen + Kollegen, die meinen, sich auf dieser Seite präsentieren zu müssen, sogar fast sämtlich mit Doktortitel. Ob die wohl alle tatsächlich existieren? Und wenn das Urteil rechtskräftig wird – ob denen wohl ihr „Eintrittsgeld“ erstattet wird?

Fragen über Fragen. … 😉

2 Gedanken zu “www.praedikatsunsinn.de

  1. Das LG Regensburg (S. 9) bezieht sich in seinen Gründen nur auf die bayerische Sonderregelung zum sog. „kleinen Prädikat“ (ab 6,5 Punkten) und führt an, dass in Bayern 47 % der Absolventen diese Note erzielen. Das ist in der Tat nicht die suggerierte „Spitzengruppe“. Der Anteil der Absolventen mit 9 Punkten aufwärts wird demgegenüber aber deutlich geringer (bundesweit ca. 15 %?) ausfallen. Stellen die keine Spitzengruppe dar? Dazu finden sich gar keine Aussagen.
    In dieser Form finde ich das Urteil nicht überzeugend. Jedenfalls tragen die Gründe kein Verbot des Portals, wenn es die bayerische Sonderregelung aufgibt und sich auf Absolventen mit 9 Punkten aufwärts beschränkt. [Zur Klarstellung: Das „Gütesiegel“ halte ich auch für sinnfrei; aber das macht es ja nicht gleich wettbewerbswidrig]
    Übrigens: Die Zusammenfassung des Urteils bei Dr. Bahr gibt den Inhalt auch nicht ganz zutreffend wieder…

    Ein schönes Wochenende wünscht
    PS

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