Üblicherweise wird man Rechtsanwalt, indem man nach erfolgreichem zweiten Staatsexamen von der zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Antrag als solcher zugelassen wird. Laut Impressum eines Kollegen scheint es auch anders zu gehen:
Dr. xyz ist von Deutschland
sein Beruf als Rechtsanwalt verliehen worden.
Aha! 😉
naja deren Seite ist ja noch im Aufbau, da sollte man Nachsicht haben 😉
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