Wie bei Jus@Publicum berichtet wird, hat das legendäre LG Mannheim die einstweiligen Verfügungen gegen Wetterfrosch Kachelmann und den Heyne Verlag aufgehoben. Jörg Kachelmann darf seine ehemalige Geliebte Claudia D. doch wieder mit vollem Namen in der Öffentlichkeit nennen.
Soviel zu Sinn und Unsinn des Versuchs die Veröffentlichung eines Namens zu verbieten, den spätestens danach jeder kannte. Frau Streisand lässt mal wieder grüßen. Aber damit ist der Spaß noch nicht zu Ende:
Die Mannheimer Richter erließen zugleich eine weitere einstweilige Verfügung, wonach Kachelmann seine ehemalige Geliebte Claudia D. zwar nicht mehr in der Öffentlichkeit als Kriminelle, aber als Falschbeschuldigerin weiterhin bezeichnen darf.
Da steht uns wohl eine weitere Runde bevor. … 😉