Fahrräder sind auch Menschen …

… jedenfalls nach Auffassung der Bußgeldstelle des Landkreises Parchim:

Der Mandant war bei Abbiegen mit seinem LKW mit einer Radfahrerin kollidiert. Dieser war nichts passiert, nur ihr Fahrrad wurde leicht beschädigt.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts fahrlässiger Körperverletzung stellte die StA konsequenterweise ein und gab die Sache an die Bußgeldstelle zur Verfolgung einer möglichen Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle ab. Diese übersandte dem Mandanten ein Verwarnungsgeldangebot über 35.- €: Tatvorwurf:

„Sie schädigte durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt einen anderen, Nr. 1.4 BKat.“

Bisher hatte ich angenommen, dass damit ein anderer Mensch gemeint ist. Nicht so die Bußgeldstelle (oder doch?). Man beachte man die Konkretisierung, ebenso kurz wie knackig:

„Sie schädigten das Fahrrad von Frau Sch.“

Angesichts der bekannten Finanznot der Kreise ist denen anscheinend nichts peinlich!

Update o5.o6.2014: Es musste natürlich noch ein entsprechende Bußgeldbescheid ergehen, gegen den selbstverständlich Einspruch eingelegt wurde. Das zuständige Amtsgericht hat die Sache jetzt eingestellt. Na also !

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4 Gedanken zu “Fahrräder sind auch Menschen …

  1. Die Verwarnung ist nach dem hier geschilderten Sachverhalt vollkommen korrekt, auch sprachlich. Einen anderen schädigen (nicht: „einen anderen beschädigen“) im Sinne des § 1 StVO umfasst selbstverständlich auch, dessen Eigentum zu beschädigen. Als juristischer Laie kann man über die Formulierung vielleicht schmunzeln, als Jurist sollte man so etwas aber meines Erachtens nicht unter dem Tag DünnSinn veröffentlichen.

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    • Sorry, Herr Kollege,

      auch wenn § 1 StVO „selbstverständlich“ auch beinhalten sollte, Eigentum zu (be)schädigen, kann von sprachlich korrekt keine Rede sein. In dem Kontext hätte es dann immer noch heißen müssen: „Sie schädigten Frau Sch.“ (und zwar an ihrem Eigentum) – und nicht deren Fahrrad.

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      • Das Wichtigste bleibt aber doch wohl, dass die juristische Aussage völlig in Ordnung geht – haarsträubenderweise entgegen dem, was Sie uns zunächst weismachen wollten und offenbar Ihrem Mandanten weisgemacht haben. DAS ist peinlich!

        (Und sprachlich wird es schon dadurch korrekt, dass man ein „be-“ vor das „schädigten“ setzt.)

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      • Das Wichtigste ist, ob der Mandant im Ergebnis das Verwarnungsgeld zahlen muss oder nicht.

        Weisgemacht wird hier niemanden irgendetwas – und dem Mandanten schon gar nicht.

        Und peinlich sind allenfalls letztlich inhaltsleere Kommentare wie dieser.

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