Streetlife

Im Blog der Kollegen von der „R24 Kooperation“ gibt es leider keine Kommentarfunktion – ansonsten hätte ich ihnen dort für den Beitrag namens „Liebe Langsamfahrer“ stehende Ovationen gespendet. Der toitsche LangsamAutofahrer, wie er leibt und nervt, treffend beobachtet.

Einer der offensichtlich Gemeinten hat sich nun geoutet. Besonders schön wie selbiger auch dieses völlig unsinnige „Hinterherblinken“ noch zu rechtfertigen versucht.

Streetlife pur!

P.S.: Liebe Langsamfahrer, leider bin ich nicht so nachsichtig wie die Kollegen. Mein Tipp: Bleibt zu Hause oder nutzt den ÖPNV, das schont nicht nur die Umwelt.

Ein Gedanke zu “Streetlife

  1. Die Kollegen sind aber auch nicht ganz im Recht. Mit 80 km/h auf der Landstraße ist nicht, auch nicht wegen schöner Landschaft, wenn jemand anders naht.
    Dann greift § 3, Abs. 2 StVO. UNd das bedeutet: Wer mit 80 km/h die Landstrasse entlangzuckelt, hat bei nahendem Verkehr gleicher Richtung die gesetzlichen 100km/h zu fahren oder rechts ran und Platz machen.

    Wird leider nur nicht so konsequent geahndet wie 20 km/h zu viel. 😦

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