Freie richterliche Rechtsschöpfung

Unser AG lehnt einen auf § 227 Abs. III ZPO gestützten fristgerechten Terminsverlegungsantrag (Ferienantrag) mit dem üblichen Textbaustein ab und setzt noch einen drauf:

„Im Übrigen liegen die Voraussetzungen nach § 227 III ZPO nicht vor, da das Verfahren zur Realisierung erheblicher Geldforderungen besonderer Beschleunigung bedarf i.S. von 227 III S. 3 ZPO.“

Also, jedenfalls in der mir bekannten Fassung der ZPO kommt im (wohl enumerativen) Katalog des § 227 Abs. III Nr. 1- 8 ZPO ein „Verfahren zur Realisierung erheblichere Geldforderungen“ nicht vor.

Und überhaupt: Ob es hier tatsächlich um eine „Realisierung (!) erheblicher Geldforderungen“ oder vielmehr eine Klagabweisung (das Gegenteil von „Realisierung“) geht, wird das Gericht doch wohl nicht vorab bestimmen wollen? :no:

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5 Gedanken zu “Freie richterliche Rechtsschöpfung

  1. Nein, der Tatbestand der „besonderen Beschleunigungsbedürftigkeit“ nach S. 3 des § 227 III ZPO tritt neben die Aufzählung des S. 2 Nr. 1 – 8 ZPO (steht in jedem Kommentar).

    Und ob es um die „Realisierung erheblicher Geldforderungen“ geht, muss sich natürlich wie immer in solchen Fällen nach dem Klagebegehren richten.

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    • „steht in jedem Kommentar“ ? Im Zöller steht das so nicht – und insbesondere nicht, dass ein „Verfahren zur Realisierung erheblicher Geldforderungen“ schon per se besonderer Beschleunigung bedarf.

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  2. Gründe des § 227 Abs. 3 S. 2 Nr. 1-8 ZPO sind ausgeschlossen, wenn § 227 Abs. 3 S. 3 ZPO vorliegt, siehe Zöller Rn. 23. Gerichte machen Fehler, Anwälte machen Fehler, Parteien machen Fehler. Passiert halt. Deshalb sind an Bleistiften hinten Radiergummis dran. Vorliegend haben Sie offensichtlich § 227 ZPO nicht verstanden oder zu flüchtig gelesen. Die Kunst ist, auch mal zu merken, wann man sich mit einem Beharren nur noch zum Löffel macht.

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    • So, Rn. 23. Welche Auflage?

      Die Kunst ist auch, nicht ganz so großkotzig zu kommentieren, wenn man Hintergrund und Intention eines Beitrags offensichtlich nicht versteht.

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  3. Die Kunst ,,großkotzig zu kommentieren“ ist doch das Konzept dieses Blogs… also sein Sie nicht so empfindlich, wenn Ihnen vorgehalten wird, dass sie einen Fehler gemacht haben statt einen aufzuzeigen.

    Interessant: ,,wenn man Hintergrund und Intention eines Beitrags offensichtlich nicht versteht“
    Bitte erhellen Sie uns doch diesbezüglich, bislang ist es auf Grund Ihrer oder unserer Unzulänglichkeit nicht gelungen.

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