Mandantenschwund

In der Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer 17/2014 findet sich u.a. folgende Grafik.

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Demnach gab es 1990 in Deutschland 56.638 zugelassene Rechtsanwälte, 2012 waren es schon 158.426

Laut Statista änderte die Einwohnerzahl von Deutschland sich in dieser Zeit nur wenig und betrug durchschnittlich ca. 81 Millionen.

Ergo kamen im Jahre 1990 auf einen Rechtsanwalt noch ca. 1.430 Bürger, im Jahre 2012 nur noch ca. 511.

Laut einer Langzeitbetrachtung der Anwaltsumsätze bei LTO sind diese in 17 Jahren kaum gestiegen. Das Fazit mag sich jeder selbst ausrechnen.

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9 Gedanken zu “Mandantenschwund

  1. Das bedeutet doch auch, dass früher 1.430 Bürger das Honorar eines Anwaltes zahlten. Heute zahlen 510 Bürger eben dieses, und somit wird per capita deutlich mehr als früher für einen Anwalt bezahlt. Gibt es eigentlich auch Betrachtungen, wie viele Bürger 1990 eine Rechtsschutzversicherung hatten und wie viele 2012?
    Gibt es Aufschlüsselungen über Personal- und Sachkosten damals und heute? Und wenn die erwirtschafteten Umsätze nicht reichen, dann muss der eine oder andere eben aus der Teilnahme am (Anwalts-)Geschäftsleben ausscheiden.

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  2. Mit dem Lesen von Statistiken hat der Blogger es aber eher nicht so. Wenn der Umsatz pro Anwalt in 17 Jahren ungefähr gleichgeblieben ist, sich die Zahl der Anwälte in dieser Zeit aber fast verdreifacht hat, hat sich also auch der von der Bevölkerung und vom Staat getragene Kostenaufwand für anwaltliche Dienstleistung fast verdreifacht. Hier muss also dringend eine Marktbereinigung her.

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    • Und was bitte habe ich jetzt falsch gelesen? Es sind nur Zitate aus verschiedenen Statistiken. Schlüsse daraus darf jeder selbst ziehen.

      P.S: Der „vom Staat getragene Kostenaufwand“ dürfte insgesamt eher deutlich degressiv sein. Insider wissen, warum.

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      • Herr Kollege, lesen Sie ihren Beitrag mal selbst unvoreingenommen. Und vielleicht haben Sie dann die Größe zu erkennen, dass sie entweder unbewußt einen falschen Schluss nahelegen oder diesem Irrtum selbst erlegen sind.

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      • Sehr geehrte Frau Kollegin,

        in diesem Blog werden ab und zu mal Steine ins Wasser geworfen, um zu sehen, was passiert. Vielleicht habe ich mir selbst noch keine abschließende Meinung gebildet?

        Eine Variante wäre: Obwohl die (potentielle) Mandantschaft sich nahezu um zwei Drittel verringert hat, sind die Umsätze mehr oder weniger gleich geblieben – Hurra !

        Eine andere wäre: Die (potentielle) Mandantschaft hat sich nahezu um zwei Drittel verringert, dennoch sollen die Umsätze mehr oder weniger gleich geblieben sein – da kann was nicht stimmen.

        Letzteres wäre wohl naheliegender. Aber wie gesagt, noch bin ich mir nicht ganz schlüssig. Aber vielleicht erläutern Sie mal, welchen falschen Schluss ich nahe lege oder diesem selbst erlegen bin.

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  3. Marktbereinigung? Warum sollte das notwendig sein? Offenbar gibt der Markt selbst bei der Verdreifachung der Anwälte noch soviel her, dass die meisten gut leben können damit.

    Das Diagramm verzerrt natürlich die Wirklichkeit, denn 1990 ist ja kein zufälliges Jahr, sondern das Jahr der deutschen Einheit und auch ein Wendepunkt in der deutschen Juristengeschichte, weil mit dem Systemwandel in Westdeutschland auch die Chancen für Juristen im Verwaltungs- und Justizdienst stark eingeschränkt worden. Öffentliche Verwaltung wurde gnadenlos zusammengestrichen.

    Gleichzeitig sind aber durch diese moderne Zeiten andere Rechtsgebiete aufgestiegen. Urheberrecht war zB früher ein reines Nischengebiet, heute gibt es eine richtige Branche, die sich auch an den Normalbürger richtet. Die Streitigkeiten durch den Internet-Handel samt entsprechender Rechtsprechung gabs natürlich vor 1990er nicht. Die Kapitalmärkte richteten sich direkt an den kleinen Bürger. Der Staat hatte zudem nichts anderes zu tun als den Bürger durch eine reformierte Sozialgesetzgebung zu den Sozialrechtlern zu treiben. Das Familienrecht hat sich dazu doch stark gewandelt und durch den demografischen Wandel gibt es auch immer mehr zu vererben.

    Das könnte man noch weiter ausführen.

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  4. Also die DDR hatte 500 Anwälte und 16 Mio Einwohner. Die Altrepublik hatte 65 Mio Einwohner und die 56.000 Anwälte. Das ergibt 0,09 %. Demzufolge bestand ein Nachholebedarf von ca. 14.000 Anwälten im Osten. Das ergibt ca. 70.000 Anwälte. Und damit „nur“ ca. 1.157 Bürger auf einen Anwalt. Ansonsten könnte man ja sagen, in der DDR war es für Anwälte paradiesisch, da kamen auf einen Anwalt 32.000 Menschen. Also Statistiken kann jeder für sich deuten.

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  5. Es muss eine geschützte privilegierte Gruppe gegen, welche zwischen dem Normalbürger und den Herrschenden steht.

    Im frühen Mittelalter standen zwischen den Herrschenden, der Kirche als Gottesvertreter die Priester. Als der Staat die Rolle des Gottes, der Kirche übernahm wurde die Anwälte zwischen Volk und den Herrschenden platziert.

    In der DDR spielte diese staatlich privilegierte Vermittlerrolle die MfS-Mitarbeiter.

    Seit 1990 wächst dien Rolle und damit die Anzahl der Rechtsanwälte zwecks Herrschaftssicherung und Vermittlung der Interessen der Herrschenden an das Volk. Die Herrschenden erhalten über die Anwälte den Input, um zu überleben und um sich selbst nicht in die Katastrophe zu führen.

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