Polizeiliche Wunschvorstellung?

Dem Mandanten wurde eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, nämlich dass die Warnweste nicht im Kofferraum, sondern im Fahrzeuginnenraum aufbewahrt werden müsse. Ihm wurde auch ein Zettelchen ausgehändigt mit der Ankündigung, ihm werde in den nächsten Tagen eine entsprechende Anhörung zugehen.

Da bin ich mal gespannt. Die dort genannte „VK-Beteiligung 1,21″ sagt mit derzeit nichts – wohl aber § 53 a Abs. II StVO:

In Kraftfahrzeugen … müssen … mitgeführt werden:
1. …
2. …
3. … eine Warnweste.

Von „im Innenraum von Kraftfahrzeugen“ o.ä. steht da nichts. 😉

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19 Gedanken zu “Polizeiliche Wunschvorstellung?

  1. Na, warten Sie mal auf die kreativen Richter!
    „IM Kraftfahrzeug“ ist nur, was von innen zu erreichen ist o.ä.

    Ich empfehle Ihnen eher die Verteidigung „umklappbare Rücksitzbank“ (falls diese aus dem Innenraum umklappbar ist) und die Behauptung, der Mandant klettere im Innenraum nach hinten…

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  2. Die Empfehlung, und das kann man überall nachlesen, sagt dazu folgendes: GRIFFBEREIT aufbewahren. Die Weste, so einschlägige Tipps, sollte VOR verlassen des Fahrzeuges angelegt werden. Ferner ist es wichtig, ob gewerbliche Nutzung des Fahrzeugs vorliegt oder rein private. Wobei es zwar keine PFLICHT zur Aufbweahrung im Handschuhfach oder Innern gibt, nicht mal eine Anlegepflicht, aber eben jede Menge Empfehlungen. Und wer nach einem Unfall Probleme mit der Berufsgeniossenschaft oder der Versicherung möchte, der wirft das Ding eben in das letzte Eck und pfeift drauf. Im Übrigen ist in diesem Fall jede Bußgeldstelle eigenständig. Die einen verolgen diesen Verstoß und ahnden ihn mit einem Bußgeld, die anderen stellen ein. Ebenso verhält es sich bei den Amtsgerichten.

    In einem solchen Fall, wie von Ihnen geschildert, wäre die Tatbestandsnummer interessant, ebenso das Bundesland, indem die Owi verfolgt werden soll.

    Abgesehen davon ist die StVO nicht alleine bindend, das aber sollte ein RA schon wissen…

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    • Jaja, Warmduscher (2-Räder ausgenommen) ziehen die Weste sogar noch vor Fahrtantritt an. Aus Angst vor der BG oder Versicherung…

      Die Chance, trotz Warnblinker in der 1Min (für das Raussuchen. Für Dich: In den 5 Minuten!) von einem anderen Fz „erwischt“ zu werden geht gegen NULL.
      Und: Wer den Warnblinker (aktive Lichtemission) nicht wahrnimmt nimmt die Warnweste wahr? Ja nee, is klaa!

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      • Die Weste soll bei Pannen etc. angezogen werden. In Extremsituationen denkt da niemand dran, dafür ist die Weste auch nicht ausschließlich da. Sie könnte helfen, aber wie gesagt ist die hauptsächlich zum Eigenschutz gedacht. Und bei normalen Pannen denkt jeder normale Autofahrer oder Beifahrer dran. Ãœbrigens gibt es jährlich genug Unfallopfer, die auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen nur mal eben anhalten oder helfen, bzw. selbst ein „kleines“ Problem beheben wollen und dabei ums Leben kommen oder zumindest schwer verletzt werden. Es ist wie immer. Meint der Gesetzgeber es gut, dann gibt es eben Deppen, die immer Lücken suchen und dagegen sind. ..

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      • Danke für den Deppen* 🙂

        Lies nochmal durch: Ich argumentiere nicht gegen die WW, sondern die Pflicht sie „griffbereit zu haben“. Ich kann sie mit verschwindend geringem Risiko aus dem Kofferaum holen (Warnblinker vorausgesetzt).

        * Deppen verlinken auch nicht ihren Blog, sondern die Profil-Seite desselben 😉

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      • Das war NICHT auf Dich bezogen, sorry, so war es echt nicht gemeint. Eher Richtung Artikel als solchen, wobei ich natürlich niemals nie nicht jemanden als Deppen hinstellen würde… nur als jemanden, der einem so vorkommt… *gg*

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      • Vor allem der RA, der sich drei Minuten vor der Verhandlung einliest, seinen Mandanten persönlich noch gar nicht kennt und im Vorraum des Gerichts diesen sucht und anschließend einen Kommafehler sucht, da er schon vor Prozessbeginn wusste, dass er nichts ausrichten kann. Aber die Rechtsschutzversicherung zahlt ja. Zum Glück gibt es ja den lieben Vorsatz…

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      • Was meinen Sie mit Vorsatz – den Vorsatz, hier seine Vorurteile gegen die ach so raffigen Anwälte auszuleben? Oder den oft gehörten Irrtum, bei einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit würde die RSV nicht zahlen?

        Und seien Sie beruhigt: In vielen Fällen ist es auch gar nicht erforderlich, seinen Mandanten vor der Verhandlung persönlich zu kennen, oft reicht auch detaillierte Aktenkenntnis und/oder der Blick für’s Wesentliche.

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  3. Mit Bussgeld belegt wird in Deutschland alles, was „bussgeldFÄHIG“ ist, nicht was mit Bussgeld belegt werden muss. So die Denke der Sicherheitsbeamten, die das Land regieren.

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  4. Erstaunlich, wie flexibel man interpretieren kann.
    Am besten noch das Warndreieck, Verbandskasten, Feuerlöscher und die Bordwerkzeuge griffbereit neben dem Fahrersitz lagern.

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      • Das ist aber die allerletzte Eskalationsstufe (und gefährlich bzgl. Notwehrexzesses).
        Davor kommen erstmal:
        – Warnung des Angreifers, weil er mich wehrfähig sieht
        – Verteidugungsmöglichkeit gegen Schläge aller Art
        – je nach körperlicher nicht-Unterlegenheit Stösse oder Schläge (Feuerlöscher als Kontaktwaffe) oder in einer echten Notwehrsituattion eben der Löschmittelstrahl (FL als Distanzwaffe)

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