Ein handfester Skandal ?!

Die OZ berichtet:

Fall Bäumer: Land zahlt Star-Anwälten 1,3 Millionen Euro
Im Untreue-Prozess gegen Mecklenburg-Vorpommerns Finanzstaatssekretär Peter Bäumer (parteilos) und weitere sieben Beschuldigte belaufen sich die Anwaltskosten inzwischen auf mehr als 1,3 Millionen Euro.

Seit August 2013 muss sich Finanzstaatssekretär Peter Bäumer (parteilos), Vertrauter von Regierungschef Erwin Sellering (SPD), mit sieben weiteren Beschuldigten aus der Finanzverwaltung von Mecklenburg-Vorpommern vor dem Landgericht Schwerin wegen des Verdachts der Untreue verantworten. Die Kosten der Verteidigung übernimmt das Land. … Schon jetzt belaufen sie sich nach Angaben des Finanzministeriums auf 1.325.787,33 Euro. Diese Summe bestätigte am Dienstag ein Sprecher von Finanzministerin Heike Polzin (SPD) der OZ. …

Die Ermittler haben den Gesamtschaden für den Steuerzahler auf 1,2 Millionen Euro taxiert. Damit liegen die Anwaltskosten für die Verteidigung schon jetzt – ein Jahr nach Prozessbeginn – höher als der beklagte Schaden. Weitere Prozesstermine stehen an. … Anwalt Daniel M. Krause gilt als Koryphäe, spezialisiert auf die Verteidigung von Ministeriumsmitarbeitern bei Verdacht auf Korruption, Untreue, Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug. Er … soll Stundensätze von mehr als 300 Euro nehmen.

1,3 Mio. zu je 300.- € – das sind immerhin 4.333,33 Stunden, selbst bei einem 12-Stunden-Arbeitstag also 361 Tage.

Auch interessant: Anklage und Verteidigung werde also letztlich aus der selben Kasse bezahlt, nämlich der Landeskasse.

Der Angeklagte ist offensichtlich auch noch in Amt und Würden, präsentiert sich im Regierungsportal des Landes M-V und ist nach wie vor offiziell unterwegs.

In der Printausgabe vom 19.11.2014 heißt es ergänzend:

Die Kostenübernahme begründet Polzin mit einem Erlass des Innenministeriums von 1994. Dieser regelt den Rechtsschutz für Landesbedienstete.

Ein „Starverteidiger“ eines angeklagten beamteten Staatssekretärs auf Kosten der Landeskasse – geht’s noch? :no:

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

4 Gedanken zu “Ein handfester Skandal ?!

  1. Dem Zusammenhang nach handelt es sich bei den 1,3 Mio. € offenbar um die (bisherige) Gesamthöhe der Anwaltskosten für alle acht Angeklagten. Mit 300 €/h scheinen die „Starverteidiger“ im MeckPomm ja zudem eher preiswert zu sein. Oder?

    Like

  2. Der Stundensatz geht in Ordnung.

    Mißbilligenswert ist allerdings, dass der Beamte, der gegen das Recht seines Dienstherren verstoßen haben soll, von genau diesem Dienstherrn auch noch den Verteidiger bezahlt bekommt. Und zwar nicht, wie „normale“ Bürger auf der Basis von Pflichtverteidigergebühren oder, bei Obsiegen, von Regelgebühren, sondern weit darüber hinaus. Würde das eine Aktiengesellschaft für ihren Vorstand machen, würde man von Untreue sprechen.

    Like

  3. Naja, zugegebenermaßen muss der Beamte ja auch erstmal verurteilt werden.

    Und die Kollegen haben wahrscheinlich bloss jeweils 2 Stunden in Rechnung gestellt und darüberhinaus bloss Kopien der Verwaltungsvorgänge.

    Like

    • Auf ein Urteil dürfte es hier kaum ankommen:

      Wird der Beamte verurteilt, trägt formal er die Kosten der Veranstaltung, de facto aber wegen besagten ominösen Erlasses wohl die Staatskasse.

      Wird er nicht verurteilt bzw. freigesprochen, trägt die Kosten (und insbesondere das Verteidigerhonorar) kraft Gesetzes auch die Staatskasse – wenn auch grundsätzlich erst einmal in Höhe des gesetzlichen Anwaltshonorars (sprich Mittelgebühr). Wegen des darüber hinausgehenden Honorars s.o.

      Im Ergebnis tragen also die Steuerzahlen immer die Kosten in Millionenhöhe, auch unabhängig vom Ausgang. Toll, nicht?

      Like

Hinterlasse einen Kommentar