Passend zur Jahreszeit informiert Verkehrsrecht aktuell:
Blinkende Christbäume in Fahrzeugen sind verboten
Nicht nur zur Weihnachtszeit blinkt der Mini-Tannenbaum auf den Armaturentafeln einiger Autos. Am Innenspiegel baumelt mitunter ein buntes LED-Leuchtband. Viele Lkw-Lenker montieren auch gerne grelle Displays, Namensschilder, Firmenlogos oder beleuchtete Reklamefiguren an die Windschutzscheibe. Häufig sind sogar komplette Fahrerkabinen in indirektes Licht getaucht. Solche Illuminationen sind im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aus Gründen der Verkehrssicherheit verboten.
Besser ist das !
(slightly OT 😉 )
JAWOLL, besser is das!
Sonst könnten sich unsere anders- und/oder ungläubigen Freunde und Mitbewohner zurückgesetzt und ausgeschlossen fühlen.
Die DDR war der BRD in Sachen PC um Lichtjahre voraus (Sie wissen das als Mit-Zoni)! Wir wollten unsere anders- und/oder ungläubigen Freunde und Genossen schon vor 40 Jahren nicht mehr verletzen und benannten in brüderlicher Liebe und freier Toleranz die Weihnachtsengel um in Jahresendflügelfiguren, benannten das Weihnachtsgeld Jahresendprämie und versuchten das verdammte (weil o.g. sich unwillkommen fühlend machende) Christentum so gut wir konnten zu unterdrücken.
„Es war [nämlich] nicht Alles schlecht“.
In diesem Sinne: Schönen dritten Advent 😉
Ihre HagesA
(Hallenser gegen saudumme Auswüchse)
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Hallo Herr Melchior,
bitte mal im SP-AM nachsehen, ob mein letzter wertvoller Beitrag wirklich dort hingehört (und den hier löschen).
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