Die DEKRA – Büttel der Versicherungen? !

Im Rahmen der Schadensregulierung zu einem Verkehrsunfall präsentiert die HUK – neben anderem Unfug – eine sog. „Prüfkalkulation“ der DEKRA, der folgendes zu entnehmen ist:

„Das vorliegende Gutachten zur fiktiven Abrechnung wurde im Auftrag und nach Vorgaben der HUK Coburg Versicherung AG geprüft.“

Aha. Die HUK bestimmt, wie zu prüfen ist und die DEKRA fasst diese Vorgaben dann in einer „Prüfkalkulation“ unter eigenem Namen zusammen? Eine unabhängige Sachverständigenorganisation sieht anders aus!

4 Gedanken zu “Die DEKRA – Büttel der Versicherungen? !

  1. Tja, ein Richter am hiesigen AG meinte zu dieser Frage, andere (äußerst anerkannte und zudem öffentlich bestellte und vereidigte) Sachverständige seien ihm zu teuer. Als wenn das ein ihn interessierendes Kriterium wäre!

    Und so kommt hier immer dann, wenn ein Sachverständiger in Verkehrs- oder Buß-geldsachen benötigt wird, der nette Herr von der DEKRA – wen interessieren schon § 404 Abs. II ZPO bzw. § 72 Abs. II StPO? Sind ja nur „Sollvorschriften“. 😦

    Gefällt 1 Person

  2. Solange Richter diese Zahlungsminderung der Versicherer mitmachen, behält die DEKRA ihr Nebengewerbe der „Begutachtung“. Denn unverständlicherweise forden die Richter ja noch nicht einmal eine Offenlegung der „Vorgaben“, so dass schon gar nicht deutlich wird, was genau der Versicherer in Auftrag gegeben hat.

    Like

  3. Pingback: HUK vera….t Geschädigte | ramelchiorblog

Hinterlasse einen Kommentar