Neuer Pfusch aus dem Hause Maas, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Von der Öffentlichkeit vorerst (das dürfte sich wohl bald ändern) wohl weitgehend unbemerkt, trat dieses Machwerk zum 21.o3.2016 in Kraft. Auch wenn hier „nur“ EU-Vorgaben umgesetzt wurden, wäre etwas mehr Augenmaß und Fingerspitzengefühl dringend erforderlich – und auch möglich (!) – gewesen. Besonders tückisch ist der neu eingefügte § 505 a BGB: „Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen“.
Aber Maas & Co. sei Dank wird es jetzt für grundsätzlich durchaus solvente Bürger noch schwieriger als es ohnehin schon ist – eher sogar unmöglich – Investitionen in Immobilen zu finanzieren. Mehr dazu bei finanzen.net.
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Echt jetzt: Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie stammt aus dem „Hause Maas“?? Das glauben Sie nicht wirklich, oder? (Die Richtlinie stammt übrigens vom 4.2.2014.)
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Die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie der EU nicht, aber das entsprechende Umsetzungsgesetz – wie jeder auch nur halbwegs mitdenkende Leser durchaus verstanden haben dürfte.
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