Genderquatsch? Nein danke!

Ein reichlich abschreckendes Beispiel für Genderquatsch in der Gesetzgebung ist bekanntlich die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein. Kleines Beispiel? S. z.B. § 48 Abs. II:

Im Falle des Absatzes 1 Satz 1 kann in Gemeinden über 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner die Gemeindevertretung beschließen, dass eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder ein hauptamtlicher Bürgermeister gewählt wird. Für ihre oder seine Aufgaben gilt Absatz 3 Satz 2 und 3 entsprechend. Mit Amtsantritt der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters sind die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung und ihre oder seine Stellvertretenden nach § 33 Abs. 1 und 2 neu zu wählen.

Dass es auch anders (und deutlich besser) geht, beweist nachstehender Hinweis in den Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren AStBV (St) 2013:

„Die nachfolgend verwendeten Status-, Funktions- und anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. Die Verwendung nur einer Form dient allein der besseren Lesbarkeit der AStBV (St).“

EBEN !!!

P.S. Ist dämlich eigentlich die „genderkorrekte“ weibliche Form von herrlich? Duckundwech! 😉

5 Gedanken zu “Genderquatsch? Nein danke!

    • Spinnt man diesen Gedanken -auch für weitere Rechtsnormen- weiter werden die Frauen wohl spätestens bei der Anpassung des § 211 StGB sturm laufen. 😉

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    • Das hat die Uni Leipzig kürzlich in ihrer Hochschulverfassung schon so gemacht. Abgesehen davon, dass das grammatikalisch schlicht und einfach falsch ist, sind die Proteststürme der Männer weitgehend ausgeblieben. Die haben möglicherweise besseres zu tun, als den tatsächlichen oder eingebildeten Geschlechterkampf in Debatten über sprachliche Spitzfindigkeiten ohne jede praktische Auswirkung auszutragen. Von mir aus könnte man gerne auch in Gesetzestexten überall die weibliche Form einsetzen und den Mann nur im Rahmen eines einleitenden Hinweises erwähnen, wenn dann die dämlichen und herrlichen Feministinnen und Feministen zufrieden sind. Liest sich auf jeden Fall immer noch besser und übersichtlicher als die zwanghafte und überflüssige ausdrückliche Erwähnung beider Geschlechter bei jedem einzelnen personenbezogenen Wort und sogar Pronomen.

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  1. s.Lüttringhaus (MPI Hamburg) , Die Schattenseiten der Quote. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen: Aus Bevorzugung kann Benachteiligung werden – auch für Frauen, Die ZEIT 17.02.2011, 73.

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