Abmahnopfer von markenglas.de / Ralph Schneider gesucht!

In einem aktuelle Verfahren vor dem LG Bochum geht es um die Frage, ob ein gewisser Ralph Schneider – mal als (angeblicher) Fotograf, mal als Inhaber von markenglas.de (angebliche) Mitbewerber u.a. geradezu gewerbsmäßig mit Abmahnungen, Einstweilige Verfügungen und Klagen überzieht.

Wer ist auch schon Opfer derartiger Aktionen geworden?

125 Gedanken zu “Abmahnopfer von markenglas.de / Ralph Schneider gesucht!

  1. Durch Abmahnung verdient Ralph Schneider von Markenglas.de bestimmt viel mehr!
    Ich habe heute auch eine bekommen. Ich denke, das wird der nächste Bericht beim WDR in Köln… 😉

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    • Ja ich habe auch eine bekommen, hier müsste mal geklärt werden ob dieser Herr auch offizieller Fotograf ist, denn sofern dies nicht der Fall sein sollte, könnte dieser nur Max. 20€ bekommen, für 1 Bild sollte ich jetzt 1400€ bezahlen, na die können da aber lange auf ihr Geld warten, werde die verklagen, und dass er eher nur Fotos für deinen Onlineshop erstellt ist das eine, und ein Profi Fotograf ist er laut Internet nicht.

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      • schneider hat sich bei der ihk eintragen lassen, um höhere gelder fordern zu können. eine ausbildung dafür braucht man nicht. schneider hat aber schon vor einem kölner gericht damit eine bruchlandung gehabt. ich würde es nicht auf die leichte schulter nehmen, da die gerichte schon massenweise in diesen urhebersachen für schneider entschieden haben

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      • Anwalt nehmen und Fristen einhalten. Das nächste wäre ansonsten eine einstweilige Verfügung und es wird noch teurer.

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  2. Hallo, auch ich habe heute eine Abmahnung von Markenglas bekommen. Habe auf Ebay Gläser angeboten die ich als Privatperson verkaufen wollte. Man traut sich ja schon nicht mehr, bei Ebay Sachen zu verkaufen. ich soll 1.340 Euro Geldstrafe bezahlen. Was ist das denn für eine Welt?Ebay ist doch dafür da um ein bisschen Krimskrams zu Geld zu machen. Mir wird unterstellt, das ich Gewerblicher Verkäufer bin. Jetzt muss ich mir wegen so einem Vetbrecher auch noch einen Anwalt nehmen. Warum kann man gehen solche Machenschaftem nichts unternehmen. Diese Firma (Markenglas.de) ist eine Organisierte Mafia die mit Hilfe von Rechtsanwälten kleine Provate Enay Verkäifet in Angst und Schrecken versetzt.

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    • Das Problem ist, dass die Gerichte sich nach wie vor der sich mehr als aufdrängen-den Erkenntnis verschließen, dass markenglas.de bzw. Ralph Schneider seit Jahren ebenso plan- wie gewerbsmäßig vorgehen und permanent gegen § 8 Abs. IV UWG verstoßen (vgl. auch hier – was eine Internet-Recherche sofort belegt.

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  3. mir ist es wie Biggi gegangen. Ein paar Gläser und ein paar andere Artikel bei Ebay. Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs. Habe aber vor dem LG Essen gewonnen und nun geht es zum OLG nach Hamm, weil HvLS nicht locker läßt. Suche wegen Rechtsmissbrauch noch Argumente, wenn mich jemand darin unterstützen könnte, gerade Personen die auch vor einem LG gewonnen haben. Und ja, da gibt es einige, wenn auch wenige!

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    • hat nicht viel Sinn, da Gesamtschau und die Möglichkeit des Rechtsmissbrauches in jedem Einzelfall verschieden sind. Leider. Es sei denn, man schafft es, dass Herr S. die Bücher offenlegen muss!

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      • na es macht schon Sinn wenn es sich mehrere zusammen tun !
        1. kann man so die Abmahnung rechtlich abwehren nach Paragraph 8 (rechtsmissbräuchliche Abmahnungen sind unzulädsig! ) da gibt es schon urteile zu!
        2.hätte man schon eine chance . . warum ,? Das muss man hier nicht öffentlich diskutieren 😉
        Man kann aber auch den Kopf in den Sand stecken und zahlen und so treibt er sein Spiel immer weiter dies werde ich auf keinen Fall tun!!

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  4. HvLS hat die Revision vor dem OLG zurückgezogen und somit habe ich gewonnen! Vielen Dank an alle, die mich unterstützt haben!

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  5. Auch die Darstellung, dass, alles nicht abmahnwürdig gewesen sei, wenn man Konvulte bei Ebay eingestellt, d.h. alles in einem Stück verkauft, stimmt so nicht. Denn wenn ich 100 Konvolute verkauft hätte, hätte HvLS das auch als gewerblich ausgelegt! Denn HvLS beschränkt sich bei der Geldauspresserei nicht auf die angeblichen Konkurrenzprodukte zu Herrn Schneider allein, sondern nimmt die Gesamtschau aller Ebayaktivitäten als Grundlage für die Abmahnung!
    Da hat Herr Schneider wohl nicht ganz den Durchblick und weiß nicht, was seine Anwälte treiben!
    Und mit welcher Ruhe und Gelassenheit er das ganze Abmahntreiben noch als grechtfertigt ansieht ist schon ein schlag ins Gesicht, wenn man bedenkt, was 1358€ für manchen bedeuten!

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  6. Auch ich wurde abgemahnt, wie alle anderen hier 30.TSD Streitwert 1356 € Anwaltskosten, wegen ein paar Gläser auf ebay als Privatverkäufer.
    Musste einen eigenen Anwalt einschalten, da die Unterlassungserklärung so nicht zu unterschreiben ist (Knebelvertrag, mein Anwalt meinte das ist hart an der Grenze zum Rechtsmissbrauch)

    Kann man diesem sauberen Herrn Schneider nicht mal einen Denkzettel verpassen?
    Der macht das schon seit Jahren, anscheinend fühlt er sich als Moralapostel der (ebay)Nation berufen.

    Hört sich alles nach versteckter Aggression an. Der bräuchte mal eine Therapie. Hat wohl zwei Angehörige verloren (siehe Impressum Koelsch-Glaeser.de und markenglas.de)

    Und möchte gerne wissen, wie weiss seine eigene Weste ist…
    Hat jemand eine Idee?

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  7. Jeder (Richter), der sich die Mühe macht, die Aktivitäten dìeses sauberen Herrn Schneider und/oder seiner Anwaltskanzlei einer Internetrecherche zu unterziehen, sollte sofort erkennen, dass hier in ganz großem Stil Massenabmahnungen veranstaltet werden, die ersichtlich nur unzulässigem Gewinnstreben dienen.

    S. § 8 Abs. IV UWG: „… unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich …, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. …“

    Wann, wenn nicht hier, sollte diese Konstellation gegeben sein ???

    Man bedenke: Auftraggeber dieser Aktionen – und somit Primärschuldner des entsprechenden Anwaltshonorars – ist eben dieser Ralph Schneider. Und wer glaubt ernsthaft, dass dieser zumindest in Hunderten von Fällen dieses nicht unerhebliche Kostenrisiko auf sich nimmt, nur um des Rechtsfriedens Willen?

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  8. Kennt jemand Sebastian Hiddemann aus Dortmund ?

    Mittlerweile werden durch die Kanzlei Lars Hämmerling mehr Abmahnungen im Auftrag von Hiddemann ausgesprochen als für markenglas.de

    Gibt es hier auch Abmahnopfer von Hiddemann ?

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    • kennen nicht, aber gehört! Vertreiben auch über Ebay Sachen und mahnen kräftig durch HvLS ab. Laden heiß Weiss & Hiddemann, oder so. Ebenfalls mahnt E. & A. Junek GmbH, Dortmund, Herbersknapp 7, D-44267 Dortmund ,als Ebay-Verkäufer CBO-DO mit teils sehr teuren, alten EDV.Komponenten über HvLS ab. Komisch ist, das beide keine eigene Homepage mit Shop besitzen, sondern nur „Alibi-Seite“ und wohl nur über Ebay verkaufen. Die Geschäftsadresse für E. & A. Junek liegt in einem Wohngebiet und ist wohl ein Wohnhaus!

      Bzgl. Herrn Schneider: er hat sein Ladengeschäft geschlossen und verkauft wohl nur noch über das Internet. Lager ist in Frechen.

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      • Die Adresse von E. & A. Junek ist nach Impressum in einem Wohngebiet. Fährt man allerdings zu der Hiddemann& Weiss GbR in den Iggelhorst, so steht dort ebenfalls die E. & A. Junek Gmbh am Klingelschild. Einmal E. & A. Junek Warenannahme und einmal Büro. Man teilt sich wahrscheinlich zufällig Gebäude und Abmahnkanzlei…

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    • Hallo,
      ich würde von HvLS im Auftrag Hiddemann&Weiss abgemahnt und eine einstweilige Verfügung ist erlassen worden. Ich suche derzeit nach anderen Abgemahnten als Indizien für einen Rechtsmissbrauch und würde gern mein bisheriges Wissen weitergeben.
      Email: mariehorst711@gmail.com

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  9. @Gebenichtauf!
    Bitte mal das Aktenzeichen für deine Revision angeben, das ist sicher für die anderen auch interessant.

    ….Es gibt einen RA in Schwäbisch Gmünd der hat wohl über 20 Mandanten alle von HvLS / Schneider abgemahnt, antwortet auf meine Frage :
    „Kann man die Kanzlei nicht wegen Rechtsmissbrauch (mehr als 66 Abmahnungen im Jahr) belangen?
    Es gibt im ebay-Forum auch einige Stimmen, die sagen UE modifiziert abgeben, und in jedem Fall zahlen. HvLS würde die Abmahngebühr immer einklagen. Und dann wird es richtig teuer.
    Wie schaffen Sie es, dass die Gebühr NICHT eingeklagt wird?“

    folgendes:

    „Wir hatten noch keinen Fall, in dem das Honorar von HvLS eingeklagt wurde.
    Eventuell kann man auch einfach einen Betrag von X Euro überweisen und hoffen, dass die sich damit zufrieden geben.
    Mit freundlichen Grüßen
    M. H., M.B.A.“

    Gruß
    Herby

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    • @Herby59
      schick mir eine Email an Gegen-Abmahnungen@coole-files.de
      dann schicke ich dir das Aktenzeichen und vielleicht ein wenig mehr. Will das Aktenzeichen nicht öffentlich machen. Ich weiß nicht, ob dir das Aktenzeichen allein weiterhilft. Vielleicht sollten wir auch mal telefonieren, ist einfacher und schneller als hier im Forum!

      Generell bewertet das Gericht die Gesamtschau eines jeden Abgemahnten nach folgenden Gesichtspunkten:
      – Verkäufe in einem bestimmten Zeitraum
      – Bewertungen in einem bestimmten Zeitraum
      – Neuware
      – hohe Stückzahlen
      – An- und Verkauf
      – Verkauf für Dritte
      – Anzahl der Angebote

      Wenn die Verkäufe und die damit verbundenen Bewertungen sowie die Anzahl der Angebote nicht zu hoch sind (ich hatte weniger als 100 Artikel zum Zeitpunkt der Abmahnung in 5 Jahren verkauft, davon die Hälfte im letzten Jahr vor der Abmahnung) und die anderen Punkte nicht zutreffen, hat man u.U. Chancen, unbeschadet aus der Sachen herauszukommen.
      Unbedingt erforderlich ist, dass du glaubhaft machen kannst, dass die bei Ebay angebotenen Artikel von dir selber (ganz wichtig) benutzt worden sind. Sonst bewertet das Gericht es so, dass du dir die Artikel nur besorgt hast, um sie bei Ebay zu „Geld zu machen“, was es als gewerbliches Handeln auslegt!

      Dazu sollte man beachten, dass HvLS nur die Screenshots von deinem Ebay-Account hat, d.h. die Bewetungsliste und die Angebote, etc.. Wenn man abgemahnt worden ist, sollte man seinen Ebay-Account auf „privat“ stellen, dann kann man zwar auch nichts mehr verkaufen, aber die Gegenseite sieht nicht mehr alles. D.h. weitere Beweise lassen sich u.U. nicht mehr sichern!

      Ein weiterer Tipp ist, sich die in der Abmahnung genannten Urteile genauer anzusehen und mit der eigenen Situation zu vergleichen. HvLS macht da Cherry-Picking und lässt die gewichtigeren Gründe für das Urteil, dass jemand als gewerblich Handelner eingestuft wird, einfach weg und tut so, als wenn der herausgegriffene Grund der alles unumstößliche wäre. Daher Urteile ansehen,mit eigener Situation vergleichen und klar herausstellen, dass diese Urteile auf eionem selber nicht zutreffen. Ich habe das getan und mir standen die Haare zu Berge, was für Urteile dort angeführt wurden. Die hatten keinerlei Bezug zu irgendwelchen Ebay-Verfahren oder zu Auktionen!

      Noch ein wichtiger Tipp: dem Rechtsanwalt selber zuarbeiten, denn der schafft das zeitlich nicht, dass so aufzuarbeiten, dass man gewinnen kann. Man muss da jeden einzelnen Verkauf und jedes Angebot anfassen, erklären und entkräften, was HvLS einem vorwirft. So nimmt man denen jeglichen Wind aus den Segeln! Und der Vorteil liegt dann beim Abgemahnten, denn HvLS hat – wie schon erwähnt – nur die Ebay-Screenshots als Beweise und dann ihre aus Textbausteinen zusammengesetzte Abmahnungen und Schreiben, die Inhalt voll am Thema vorbeigehen. Man muss sie nur zerpflücken. Und argumentativ gut und kreativ sind die RAs von HvLS auch nicht wirklich. Die werfen nur mit Urteilen um sich, um den Abgemahnten viel Angst einzuflößen!
      Diese Zuarbeit zum RA kann man selber am besten bewerkstelligen, da man selber in der Materie besser drin ist als der eigene RA. Bei mir waren es hunderte von Stunden und über 100 Seiten Geschriebenes. Aber es hat sich gelohnt und Schneider mindestnes 5stellig gekostet!

      Ein weiterer Vorteil ist, wenn man die Schreiben von HvLS argumentativ und erklärend widerlegt, dass die Beweislast angeblich dann wieder bei HvLS liegt! D.h. HvLS wirft dem Abgemahnten in der Abmhanung etwas vor, man erklärt diese Vorwürfe und widerlegt sie, dann ist HvLS wieder in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen! Und das mit den Scrennshots von Ebay und was weiter??? Wenn ich behaupte, dass die Artikel privat benutzt worden sind, wie wollen sie das widerlegen????

      So habe ich es gemacht und es hat geklappt! Zudem war es die Wahrheit! Viel Arbeit und Nerven, die sich gelohnt haben, denn ich habe mich total ungerecht abgemahnt gefühlt! Und dies wie sich herausgestellt hat auch zu Recht. Ich hoffe mit dieser kleinen Anleitung einigen weiter helfen können!

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    • „Wir hatten noch keinen Fall, in dem das Honorar von HvLS eingeklagt wurde.

      Wann? Wenn man nichts gemacht hat oder wenn man eine modifizierte UE abgebebn hat? oder einen teilbetrag überwiesen hat? Die genaue Konstellation wäre interessant!

      Bei mir war die Einstweilige Verfügung ruckzuck da, da die sehr kurze Frist verstrich! Zudem habe ich zu einem späteren Zeitpunkt noch vom Amtsgericht Euskirchen Post von Hernn Schneider bekommen, nachdem wir schon eine Verhandlung vor dem LG hatten, um die außergerichtlichen Kosten von 1358€ (war ein anderer Betrag, den mein RA nicht nachvolziehen konnte) einzutreiben. Also ob HvLS nie klagt, wage ich zu bezweifeln!
      Angeblich, und dies entzieht sich meiner Fachkenntnis, da ich kein Profi in diesem Gebiet bin, sollen aber die Rechtschutzversicherungen die Kosten für den fall übernehmen, wenn man eine UE abgegeben hat und HvLS dann die Kosten von 1358e übernehmen. Denn dies ist dann kein Fall einer Abhmanhnung mehr sondern eine Klage auf finanzielle Einforderung. Aber wie gesagt: ohne Gewähr!

      Kann man die Kanzlei nicht wegen Rechtsmissbrauch (mehr als 66 Abmahnungen im Jahr) belangen?
      nein, weil Rechtsmissbracuh eigentlich immer auf den Einzelfall bezogen wird und an diesem nachgewiesen werden muss. Nur der Rechtsmissbrauch wegen Missverhältnis von Umsatz zu finanzieller Abmahntätigkeit würde sich über Massenabmahnungen erstrecken. Dafür müßte man aber die Geschäftszahlen des Herrn Schneider kennen, die er natürlich nicht offenlegen wird!

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      • ich habe nur einen Teilbetrag von 500 Euro überwiesen und eine modifizierte Erklärung abgegeben. Ein Hiddemann und Weiss Fall. Hab nun einen Mahnbescheid über den Restbetrag vom Amtsgericht Hagen. Der Streitwert ist dann 850 Euro und der landet nicht beim Landgericht. Es sollte herauskommen das nicht der vollen 30000 Euro Streitwert zugrunde gelegt wird und dann auch die Kosten geteilt werden müssen falls der Richter den Streitwert z.B auf 15000 Euro modifiziert. Bei der Klageerwiderung würde ich auch gern viele gleichlautende Abmahnungen vorliegen. Wäre toll wenn man mir diese zuleiten könnte. Ich habe eine Facebookgruppe gegründet die ich zum Austausch neben diesem Blog anbiete. (geschlossene Gruppe auf Einladung) Bernd aus Berlin

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  10. Das Problem wird sein das du die 66 Abmahnopfer nicht zusammen bekommst da die Leute sich nicht melden.

    Wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, dann werden diese Gauner von HvLS das Anwaltshonorar normalerweise nicht einklagen.

    Wie gesagt, normalerweise.

    Ganz einfacher Grund warum: Es lohnt sich nicht wegen der Gebühren.

    Der Streitwert ist in diesem Fall nur so hoch wie das geforderte Honorar (1358 Euro)

    Und nach der Höhe des Streitwertes richtet sich normalerweise das Anwalthonorar und auch die Gerichtskosten.

    Je höher der Streitwert umso mehr darf der Anwalt verlangen, gibt da auch eine Gebührentabelle.

    Ausserdem könnte man vor Gericht auch erhebliche Probleme bekommen denn man darf eigentlich nur die Abmahnkosten fordern die man tatsächlich selber bezahlt hat und keine Mondpreise verlangen ansonsten nennt man sowas Betrug.

    Könnte sein das Gericht verlangt da entsprechende Nachweise.

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    • Das Problem wird sein das du die 66 Abmahnopfer nicht zusammen bekommst da die Leute sich nicht melden.
      s.o. rechtsmissbrauch immer Einzelfall oder Einblick in die Bücher

      Wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wurde, dann werden diese Gauner von HvLS das Anwaltshonorar normalerweise nicht einklagen.
      Wenn sie auf die 5000€ Vertragsstrafe aus sind, vielleicht nicht. Die Frage, die sich dann stellt, ist: was hat HvLS dann verdient? Eigentlich die 1358€ von Herrn Schneider und das bei jeder abgegebenen UE. Auch als Laie kann man sich schnell ausrechnen, wie schnell markenglas,.de pleite wäre, wenn es keine Vertragstrafen gibt! Und welcher Unternehmer mahnt zum Preis von 1358€ ab, um eine UE zu erhlaten und keinen Cent dabei verdient?? Also ich gehe davon aus, dass Hwerr Schneider seine 1358€ wieder haben möchte.
      Meines Wissen kommt es aber auf die Formulierung der modifizierten UE an, ob man irgendetwas eingesteht und sich dafür belangen läßt.

      Der Streitwert ist in diesem Fall nur so hoch wie das geforderte Honorar (1358 Euro)
      Wie wieter oben schon ausgeführt, verschickt HvLS auch vom Amtsgericht Euskirchen Schreiben mit der Forderung nach 1358€ oder weniger , wenn das LG den Streitwert schon auf 20000€ reduziert hat.Dies ist mir auch in einem anderen Fall bekannt!. Man mussman Widerspriuch einlegen und abwarten, wie HvLS darauf reagiert und ob sie vor Gericht ziehen wollen.

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  11. zum Gesezesentwurf:
    – Konkretisierung des Abmahnmissbrauchs: diese Kriterien sind schon lange bekannt und müssen vom Abgemahnten belegt werden: also ich sehe hier keine Änderung
    – Deckelung der Vetragsstrafe bei Bagatellverstößen: ist ja schon, dass mit 1000€ gedeckelt wird. Aber dies ist ja erst der 2 Schritt. Die Abmhanung kommt trotzdem vorher
    – Kein „fliegender Gerichtsstand“: dann werden sich andere LGs um die Abmahnungen kümmern und sich auf die Urteile der anderen, vorher von den Abmahnern gebutzten LGs berufen. Auch hier sehe ich keine Änderung, denn die eingefahrende Abmahnschiene wird nicjt verlassen
    – Änderungen für Verbände: betrifft die vielen Kanzleien nicht
    – Eingeschränkte Abmahnbefugnis für Mitbewerber: betrifft Schneider und Co nicht, da sie gute Alibi-Shops im Hintergrund haben. Diese Änderung bertifft nur wenige kleine Abmahner, die denen man schnell Rechtsmissbrauch wegen Missverhältnis von Umsatz und Abmahnaufwendungen nachweisen konnte (Garagenklitsche)
    – Im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien begangene Verstöße gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten: hier sehe ich eine gravierende Änderung. Doch steht hier nicht geschrieben, ob der Abgemahnte nur eines der gelisteten Vergehen oder auch mehrere begehen darf, ohne die Aufwendungen erstatten zu müssen. Und bei einem privatem, dem unlauterer Wettbewerb vorgeworfen wird, sind dies mindestens 4 Vergehen! Fehlendes Impressum, fehlende Onlineschlichtungsstelle, fehlendes Widerrufsrecht und fehlende Informationen zum Vertrag, die jeweils als Streitwert von LGs mit 5000€, also in Summe mit 20000€ angesetzt werden. Oder die Abmahnkanzlien finden hier ein Schlupfloch und es geht genauso weiter wie gehabt!

    Zusammenfassend vermute ich, dass sich nichts ändern wird, auch wenn dieser Entwurf durchgewunken wird! Denn ich glaube auch nicht, dass die vielen Juristen, die neben den Lehrern im Bundestag sitzen, als Nestbeschmutzer des eigenen Berufstandes hingestellt werden wollen. Getreu dem Motte: die Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ansonsten hätte doch schon ein Jurist mit Idealismus bis nach karlsruge gehen können. Hat bis jetzt noch keiner getan! Und warum? Was machen wohl seine Juristenkollegen mit ihm, wenn er ein funktionierenden, wenn auch abzockenen, aber sehr einträglichen Geschäftszweig der Juristen zerstört? Abmahnungen der Kanzlei HvLS aus dem Dezember tragen eine laufende Nummer über 1300! Multipliziert mit 1358€ ergbit das einen Umsatz von ca. 1,75 Millionen jährlich! Und das nur für eine Kanzlei! Betrachtet man dazu die Steuern, die die Kanzleien und deren Angestellte bezahlen, kann der Staat nicht wirklich daran interessiert sein, diese Abmahnindustire abzuschaffen! Und wenn er dies tut, muss er u.U. für viele dieser Personen dann noch ALG I bezahlen. Und das möchte der Staat doch auch nicht. Also glaube ich, dass sich nix ändern wird!
    Aber der Optimismus stirbt zuletzt!

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  12. Hallo,
    ich wurde von HvLS /Hiddemann&Weiss GbR abgemahnt. Einstweiligen Verfügungsverfahren wurde erlassen und vermutlich bereits Klage in der Hauptsache eingereicht.
    Ich bin nun auf der Suche nach anderen Betroffenen, die von Hiddemann&Weiss abgemahnt wurden, um den Verdacht des Rechtsmissbrauch erhärten zu können. Ich habe auch viele Informationen gesammelt, mit denen ich evtl. Anderen weiterhelfen kann. E-MAIL an mariehorst711@gmail.com

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    • Für den Rest habe ich einen Mahnbescheid. Der wird ggfls eingeklagt. Geht zum lg bochum. Die facebookgruppe ist nicht frei zugänglich. Versteckte Gruppe. Mich oder Marie oder Herby hier aus dem Blog anschreiben. Wir versenden dann nach Prüfung eine einladung

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  13. Was hat das dann mit den 500€ auf sich wenn es trotzdem vor dem Landgericht verhandelt wird. Es geht doch nach dem Streitwert und nicht nach den RA Kosten. oder hab ich ein denkfehler??

    um euch anzuschreiben , muss ich mich anmelden oder , da ich ich sonst hier nichts finde ??

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    • Ja fand ich auch seltsam. AG Hagen hat keine Kammer für handelssachen. Es wird daher nicht wegen des Streitwertes nach bochum verwiesen. Der wäre Level AG . Mir facebookname Bild beschreiben oder emailaddi schicken

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  14. Moin!

    Ich habe ebenfalls Gläser über eBay verkauft und vorgestern eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbwerb mit Geamtbetrag 1.358,86 EUR bekommen!

    Rechtsanwaltkanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (www.hvls-partner.de)
    Mandant Ralph Schneider (www.markenglas.de)

    Das kann doch nicht immer so weitergehen!?

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  15. hallo, bin auch Opfer von markenglas.de. Ich wurde auc HvLS (hämmerling von leitner scharfenberg ) Berlin bzw Ralph Schneider markenglas.de abgemahnt,Mir wir vorgeworfen Unlauterer Wettbewerb ,der geforderte Betrag ist 1358 ,86 Euro. meine Abmahnug wurde am 20 sept verfasst. und habe sie am 02 Okt erhalten. den 06. Okt habe ich termin beim anwalt.Wer kann mir helfen ? welche Schritte habt ihr unternommen ? bin bereit mich euch anzuschliessen jede Info könnte mir helfen .bin bereit mich zu der opfer gruppe anzuschliessen.solte es eine geben.meine email.ist.. ramon_nansen@web.de

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  16. Hallo,

    Habe auch eine Abmahnung erhalten der Firma Hiddemann&Weiss GbR

    Würde mich über eine Einladung zur Facebook Gruppe sehr freuen

    LG

    Dirk

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  17. Hallo,

    auch ich darf mich zu den Abgemahnten zählen. Gibt es schon jemand hier, der vor dem LG Bochum (Widerspruch einstweilige Verfügung) gewonnen hat? Wäre eventuell sehr brauchbar für mich.

    LG

    Jens

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  18. Hallo auch ich wurde heute abgemahnt. Auch Markengläser. Ich wohne im Kreis Recklinghausen. Kann einer mir ein Tip geben wie ich mich am besten verhalte? Oder gibt es noch ein paar aus der Gruppe die im Ruhrgebiet sitzen, und einen guten Anwalt hat?
    Habe selber meine gebrauchten Gläser bei eBay verkauft.
    Da diese zu schade für Müll waren.
    Auch gerne per Email oder Facebook Gruppe?
    Meine E-Mail ist bbrueder@googlemail.com

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  19. Hallo zusammen,
    Auch ich habe eine Abmahnung von HvLS bzw. Ralph Schneider bekommen, jedoch in einer von mir tatsächlich verübten Urheberrechtsverletzung. Trotzdem wurde eine horrende Summe gefordert. Ich habe mich allerdings nicht einschüchtern lassen und bin zu meinem Anwalt gegangen, der mit wenigen Schreiben an die Gegenseite den Schadenserstatz auf ein Drittel als Vergleich gedrückt hat.
    Es handelte sich um ein EBay-Angebot, was jedoch nicht vollständig gelöscht wurde, also bekam ich nachträglich wieder eine Abmahnung wegen Verletzung der Unterlassungserklärung. Vertragsstrafe wurde auf das Dreifache der ursprünglichen Forderung gesetzt. Allerdings ist mein Anwalt guter Dinge und ich werde es wahrscheinlich auf einen Prozess ankommen lassen.
    gerne würde auch Ich die Kanzlei und Herrn Schneider wegen Rechtsmissbrauch verklagen, doch fehlen auch mir die Beweise… Ich hoffe einfach, dass es in Zukunft ein Gericht geben wird, das diesen nahezu illegalen Machenschaften ein Ende setzt.
    ich kann nur allen raten: UNBEDINGT mit einem dahingehend erfahrenen Anwalt in Verbindung setzten! Es kann nur billiger werden!
    Für Urheberrechtsverletzungen bei EBay: UNBEDINGT SOFORT die Abmahnung an EBay weiterleiten und die Löschung beantragen, nur das verhindert eine immens hohe Vertragsstrafe!

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      • Das möchte ich aus persönlichen Gründen hier nicht veröffentlichen, wenn du deine E-Mail-Adresse postest schicke ich dir eine Mail.

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      • Um das Angebot mit sämtlichen belastenden Bildern VOLLSTÄNDIG zu entfernen. Das passiert sonst nicht zwangsweise und HvLS wird es dir nicht sagen, damit du in die Falle tappst und eine Vertragsstrafe zahlen musst, weil das Bild noch zu finden ist.

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    • na dann viel Glück…Wir haben da verloren…
      der Richter sagte es dchon vor dem Termin. .
      Das es ein Urteil vom OLG gebe und wenn er für uns entscheiden würde, das OLG sein Urteil eh kippen würden…darauf haben die Richter keine Lust

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      • was mich hier interessieren würde: wenn der Richter auf der Seite der Abgemahnten ist und sagt, dass die Verhandlung für den Abgemahnten keine Aussicht auf Erfolg hat, weil es ein Urteil eines OLGs gibt, ob das nur seine Mienung ist oder der drei Richter, die in einer Verhandlung sitzen? Dazu kommt, dass m.E. ein OLG bei einer Revision nur prüft, ob das LG das Recht korrekt ausgelegt hat. Wenn das LG also sein Urteil korrekt begründen kann, warum sollte ein OLG dann das Urteil gegen den Abgemahnten kippen? Mit welcher Begründung?

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  20. In der Nacht vom Sonntag, den 02.02.2020, auf Montag, den 03.02.2020, ist in Frechen die Lagerhalle des Herrn Schneider und von anderen Geschäften abgebrannt. Daher sollte man von seinem RA nun prüfen lassen, ob die sogenannte „Konkurrenzsituation“ bei neuen Abmahnungen noch bestand. Herrr Schneider sollte so erstmal keine Möglichkeit mehr haben, seinem Onlinehandel nachzugehen, obwohl sein Onlineshop immer noch online ist und dieser schon am Freitag, den 31.01.2020 verlauten lies, dass man momentan keine Pakete versenden könne. Ob das eine mit dem anderen etwas zu tun, ist natürlich reine Spekulation! Auch eventuell geltend gemachte Vertragsstrafen bei abgegebenen UEs sollte man prüfen lassen, ob diese noch rechtens sind!

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  21. Ich hatte auch eine Abmahnung von Herrn Schneider und dessen Tollen Anwalt bekommen.

    Ich kann NUR sagen es hat mir viel Geld gekostet. ( Ich bin Rentner).Ich bin Privatmann und keine Firma habe ich gesagt.

    Ich hoffe das dieser Innung auch mal das Handwerk gelegt wird.

    Ich hatte Artikel verkauft als Privat-Person ( Sammler von verschiedenen Artikeln.) Aber unsere Gerichte sind ja SUPER.

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  22. Es geht auch anders, s. hier:

    https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_6-U-21019_Rechtsmissbrauch-bei-ueber-240-Abmahnungen-im-Jahr.news29462.htm

    Der Ausspruch von über 240 Abmahnungen in einem Jahr, die sich auf Verstöße ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Bezug zum Abmahnenden beziehen, spricht für ein missbräuchliches Vorgehen. Dem Abmahnenden stehen deshalb keine Ansprüche auf Erstattung der für die Abmahnungen entstandenen Rechtsanwaltskosten zu, entschied das OLG Frankfurt am Main.

    Na also, geht doch!

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  23. Nur zur Info.
    Wenn nach der Einstweiligen Verfügung innerhalb von 6 Monaten keine Klage erfolgt, ist die Einstweilige Verfügung verjährt. Es können keine Ansprüche mehr verfolgt werden.

    Bei mir hat dieses Betrü. pack folgendes probiert:

    Nachdem die EV lange verjährt war wurde doch noch Klage eingereicht die mir durch dieses Zwielichtige Gericht in Bochum und diesem Richter (bei dem ich die Vermutung hatte er arbeitet gegen Bezahlung hauptsächlich für diesen Verein aus Berlin und Hamburg) zugestellt wurde. Verbunden mit einer erneuten Geldforderung von fast 2000 Euro für das Abschlussschreiben und weiterer erfundener Kosten die ich bezahlen sollte. Obwohl ich nie was unterschrieben habe, nichts.

    Die Klage war verbunden mit einem Versäumnisurteil. Das bedeutet wenn man nichts unternimmt, sich keinen Anwalt nimmt und nicht äussert und garnichts macht, einfach nicht zum Termin erscheint, bekommt man bei Nichterscheinen ein Versäumnisurteil. Das bedeutet die Gegenseite hat gewonnen, egal ob die Sache bereits verjährt ist, was ich schon komisch fand und sehr viel über unseren Deutschen Rechtsstaat aussagt.

    Es wird darauf spekuliert, die Gegenseite wehrt sich nicht und unternimmt nichts.

    Ich bin zum Anwalt und wollte vor Gericht.

    Dann plötzlich ein Angebot von HVLS das meinem Anwalt gemacht wurde. Ich solle nochmal 1000 Euro bezahlen, damit wäre alles erledigt.

    Die Unterlassungserklärung müsse ich dann nicht unterschreiben und jeder trägt seine eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten jeder zur Hälfte und die Klage wird zurückgenommen.
    Praktisch ein Vergleich.

    Habe abgelehnt da ich vor Gericht wollte.

    Gerichtstermin mehrfach verschoben. Dann ein neuer Gerichtstermin und HVLS nimmt die Klage kurz vor dem Termin zurück da man urplötzlich nicht mehr vor Gericht möchte und Angst hat das der Rechtsmissbrauch festgestellt wird bzw. das die Sache bereits verjährt ist.

    Hatte durch die Klage aber Anwaltskosten, wer bezahlt die nun war meine Frage an meinen Anwalt ?

    Mein Anwalt teilte mir mit:

    „teilen wir Ihnen mit, dass die Gegenseite aufgrund der Klagerücknahme die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen hat. Wir haben diesbezüglich bereits Kostenfestsetzung in die Wege geleitet.

    Sobald uns der Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegt, kommen wir auf die Angelegenheit zurück“

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  24. Ist der mit seinem „Laden“ überhaupt noch als Wettbewerber klageberechtigt?
    Sein Laden ist vor über einem Jahr abgebrannt und ohne Ware kein Geschäft.
    Selbst die Webseite weist auf einen Verkaufsstop zum 31.01.2020 hin.

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    • Bei mir war es Hiddemann, nicht Schneider. Anwaltskanzlei und Abmahnung immer dieselbe. Nur der Name Hiddemann oder Schneider wurde immer ausgewechselt, mehr nicht.
      Seit Ende 2020 gibt es das neue Abmahngesetz. Da dürfte es mittlerweile etwas schwieriger sein mit den Abmahnungen weil man die Anwaltskosten nicht mehr bekommt sondern selber bezahlen muss etc. Schneider gibt es momentan wohl nicht mehr ? Wer weiss ob der nicht die Versicherung besch… hat und sich jetzt ein schönes Leben macht. Hiddemann gibt es noch, verkauft fleissig bei Amazon.

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      • Ich bewzweifel das die Versicherung besch. wurde. Die Versicherung ersetzt ja keine ideellen Werte bzw. den Verkaufswert oder Waren desen Existenz niemand belegen kann.

        Ich will jetzt nichts unterstellen. Aber als Beispiel. Wenn ich einem Handelsvertreter ein paar Kisten Champagner abkaufe und er mir als Goodie noch ein paar Kisten Gläser oder Werbeartikel schenkt, dann tauchen die Gläser oder andere Werbeartikel in keinen Unterlagen als Wareneinkauf auf.

        Im allgemeinen dürften viele Artikel keinen messbaren Wert gehabt haben, da der überwiegende Teil eben nie für den Einzelverkauf bestimmt war.

        Auch die Retro Artikel dürften kaum was bringen. Ein Coca Cola Tiffany Glas, mit 6,90€ bei ihm im Shop (angeblich auf Lager), hat für die Versicherung welchen Wert? Bestimmt nicht irgendeinen Phantasiepreis von Ebay 🙂

        Ist es eigentlich legal, auf seinem Shop zu behaupten „auf Lager“, wenn der Laden abgebrannt ist?
        Und wenn man die Reste des Gebäudes nach dem Brand gesehen hat, dürfte man wissen, das dort keine Waren, die man als Neuware verkaufen könnte, überlebt haben.

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  25. Herr Schneider lässt übrigens momentan schlechte Bewertungen auf Google löschen.
    Besonders die, die mit Abmahnungen zu tun haben…
    Außerdem hat er seine Adresse in ein Kölner Bürogebäude verlegt…
    Könnte er das machen, um wieder abmahnen zu können?
    Der Shop ist nach wie vor offline.

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      • An der alten Adresse in Frechen steht so gut wie nichts mehr. Also kann da auch kein Unternehmen mehr sein, welches Konkurrenten bei EBay haben könnte…
        Möglicherweise wird das Unternehmen jetzt woanders weitergeführt, damit wieder Abmahnungen verschickt werden können.

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      • Markenglas gab es vor Jahren mal auf der Scheidtweilerstraße in Köln,
        von da aus ging es zur Mathias-Brüggen-Str. 80 in Köln
        und jetzt am Schluss war es die Alfred-Nobel-Str in Frechen.

        Die Halle in Frechen, ja der gesammte Komplex ist bis auf die Grundmauern abgebrannt.
        Die Halle an der Mathias-Brüggen-Str., wo auch die ganzen schönen Ladenfotos entstanden sind, ist wieder neu vermietet worden.

        Verwundert bin ich allerdings über die auf der Webseite angegebene „Hotline Nummer“.
        Das ist die alte Rufnummer der Mathias-Brüggen-Str. Es kann natürlich sein, das es eh noch eine Rufumleitung von der Kölner zur Frechener Nummer gab, da der Umzug ja noch nicht all zu lang her war.
        Es ist aber auch möglich, das diese Rufnummer nie aufgegeben werden sollte, da man auf lange Sicht vielleicht wieder nach Köln ziehen wollte. (ist so ein „Kölner“ Ding 🙂
        Wohin die Nummer jetzt führt, weiß ich nicht.

        Der Umzug nach Frechen war meines Wissens auch nicht ganz freiwillig. Es gab wohl Beef mit dem Vermieter der Mathias Brüggen Str., weshalb man schnell in eine deutlich kleinere Halle in Frechen wechselte. Dabei wurden überschüssige Waren zerstört oder eben in einem Übersee Container vor der Tür gelagert.

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      • Den Beitrag auf anwalt.de habe ich auch gelesen und war verwundert.

        Mein Weg führte mich heute, zugegeben mit einem kleinen Umweg, an beiden Adressen vorbei.

        In der Alfred Nobel Str in Frechen ist nur noch ein Sandplatz, wo einst der Hallenkomplex, in dem auch Markenglas angesiedelt war, stand.

        In der Mathias-Brüggen-Str in Köln ist die Halle von einem Call Center oder einer PC Schulung angemietet. Im Bürogebäude was auch zur Mathias Brüggen Str 80 gehört, keine Klingel oder Briefkasten von Markenglas.

        Fotos von beiden Adressen habe ich J. Melchior per Email geschickt.

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  26. Bin auf der Suche nach Gläsern über markenglas.de hier vorbeigekommen.
    Später bin ich dann auf promotionking24.shop gestoßen und war verwundert über gewisse Ähnlichkeiten. Keine Ahnung, woran das liegt 🤷‍♂️

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  27. Übrigens:
    markenglas.de gibt es nicht mehr, man wird jetzt zu barmeister24.de umgeleitet. Anderes Unternehmen mit völlig anderem Inhaber und auch sehr weit entfernt, also wahrscheinlich die Restbestände aufgekauft oder die Domain gekauft etc.
    Nachdem vom originalen Google-Eintrag von markenglas.de ja plötzlich viele negative Kommentare verschwanden und dann der ganze Eintrag gelöscht wurde, gab es einen neuen Eintrag, der aber bis auf die Kölner! Adresse leer ist und auch keine Rezensionen o. ä. hat.
    Weiß jemand mehr, was mit der Firma und dem netten Inhaber passiert ist?

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    • Max Klama hat wohl die website von Schneider gekauft und wohl auch das geschäftsmodell übernommen oder nur ein Strohmann? Er Mahnt auch Fleissig über Hämmerling ab.

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  28. Hallo zusammen,
    es gab ja mal ein Video vom WDR über unseren Freund Schneider, dieses ist jedoch leider nicht mehr verfügbar. Hat das jemand irgendwie gespeichert und könnte es mir zukommen lassen?
    Vielen Dank!

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