Sachverständiger Polizist?

In einer Owi-Sache wegen Verdachts eine Geschwindigkeitsüberschreitung hatte ich gegenüber der Bußgeldstelle mehrere detaillierte Beweisanträge (mittels Sachverständigengutachten) gestellt. Diese hat die Bußgeldstelle offensichtlich dem Polizeibeamten zur Stellungnahme übersandt. Der schreibt dazu u.a. Folgendes:

Das Krad entsprach zur Messung den im Eichschein aufgeführten PTB-Anforderungen. Die Eichung ist aktuell und es wurden keine Änderungen, welche die Eichung erlöschen ließen, durchgeführt.

Na prima, dann können wir uns ja das teure Sachverständigengutachten sparen – oder doch lieber nicht? 😉

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4 Gedanken zu “Sachverständiger Polizist?

  1. Ich kenne ja Ihren Beweisantrag nicht, aber typischerweise behaupten da die Anwälte ins Blaue hinein irgendeinen Unsinn. Und dann sollte sich die Bußgeldstelle in der Tat das teure Sachverständigengutachten sparen.

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    • Ad 1: Nicht jeder Anwalt ist ein „typischer“ solcher.
      Ad 2: Auch daneben, die Kosten zahlt im Ergebnis der Verlierer – wer immer das hier sein wird (und notfalls eine RSV). 😉

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  2. Im übrigen sind gerade Messungen von ProVida Krad und BMW 5er immer wieder durch fehlerhafte Eichungen aufgefallen.

    Insbesondere dann wenn die Geschwindigkeitsdaten zunächst durch den Bordcomputer geleitet werden und dann zu ProVida.

    So Unsinnig kann der Beweisantrag dann wohl gar nicht gewesen sein.

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  3. Das ist keine Stellungnahme, da sind keine Tatsachen genannt, das ist (beliebiger) Baustein. Erinnert mich an ein SV Gutachten in einer Laser-Messungs-Geschichte, die ich gerade am k̦cheln habe Рda sind auch von 20 Seiten 18 allgemeine Aussagen ohne Bezug zum konkreten Problem. Hurra.

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