C wie was???

Die Werbefuzzis unserer Landes-CDU haben eine tollen Slogan entwickelt:

„C wie Zukunft“

Hä? Wer nun denkt, „C“ stünde evtl. für das C in CDU, irrt: Gemeint ist C für Cafiier, seines Zeichens Spitzenkandidat bei der Landtagswahl im Meck-Pomm.

Höchst originell, oder? In den 70er Jahren gab es einmal eine These in der Werbebranche, wonach Werbung nicht gut oder schön sein muss, sondern nur auffallen. Das hat man offensichtlich geschafft, der (m.E. selten dämliche) Spruch hat schon eine eigene Fanseite: c-wie.de mit (derzeit) 27875 Beiträgen bzw. Interpretationen, die selbstverständlich nicht mit C anfangen dürfen.

Warum eigentlich nicht? C wie chancenlos, wenn man den aktuellen Umfragen glauben darf. 😉

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Unsere Staversuchteratsanwaltschaft bei der Arbeit

Wie die Zeitung mit den vier Buchstaben berichtet, erhielt ein Bürger Post von der „Staversuchteratsanwaltschaft“ Schwerin. Es ging um eine Anzeige wegen Sachbeschädigung – offensichtlich eine versuchte solche.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Da muss einem Mitarbeiter ein Fehler mit unserem Schreibprogramm unterlaufen sein. Weitere Schreiben dieser Art sind nicht verschickt worden.“

Besser ist das! Der eigentliche Fehler im Schreibprogramm dürfte wohl darin liegen, dass die Kopfzeile des Briefbogens offensichtlich nicht gegen Zugriffe bzw. Veränderungen gesperrt ist bzw. war, peinlich!

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Der schimmlige Mandant

Statt: „Witz zum Wochenende“:

Wegen Schimmelbefalls in der Wohnung des Mandanten korrespondiere ich mit der Gegenseite. Die gegnerische Kollegin schreibt u.a.:

„Mir wurde bestätigt, dass erneut ein Schimmelproblem Ihres Mandanten aufgetreten ist“

Naja, ganz so schlimm ist es – noch – nicht. 😉

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Wertminderung unbegrenzt

Wie die Unfallzeitung berichtet, soll ein Kollege und FA für Verkehrsrecht (!) in dem Artikel „Merkantile Wertminderung“ in der Zeitschrift Fahrzeug + Karosserie 07/11 u.a. behauptet haben, nach der „überwiegenden Rechtsprechung“ würde bei Fahrzeugen mit einer Laufleistung von mehr als 100.000 km bzw. einem Alter von mehr als fünf Jahren keine Wertminderung mehr zugesprochen.

Das, sehr geehrter Herr Kollege, dürfte eher nicht zutreffen, vgl. z.B. LG Berlin 41 S 15/09 vom 25.o6.2009; LG Kaiserslautern 2 O 724/03 vom 18.04.2004; LG Oldenburg 1 S 651/98 vom 18.05.1999; AG Bochum 47 C 329/10 vom 20.09.2010; AG Achern 1 C 222/08 vom o1.o4.2010; AG Prüm: 6 C 522/06 vom 15.01.2008; AG Stendal: 3 C 1114/07 (3.3) vom 25.06.2008; AG Fürstenwalde: 12 C 102/08 vom 24.07.2008; AG Rostock DAR 2000, 169 f.; AG Bochum 82 C 125/99 vom 30.04.1999; AG Wiesbaden 96 C 306/95-18 vom 29.01.1997; AG Gelsenkirchen 36 C 713/96 vom 20.01.1997; AG Münster 28 C 594/94 vom 19.12.1995; AG Essen 12 C 587/92 vom 24.06.1993.

Da stellen sich doch zwei Fragen:

Kennt der Kollege diese wohl überwiegende jüngere Rechtsprechung nicht, nach der die angeblichen Grenzen von 5 Jahren / 100.000 km schlicht irrelevant sind?

Falls doch, auf wessen Seite steht er? 😉

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Zu bescheiden, Herr Kollege !

Im lawblog des Kollegen Vetter geht es mal wieder um die berühmt-berüchtigte Kollegin G Punkt. Ein Kommentator zollte ihr eine gewisse Bewunderung:

Aber eins muss man ihr lassen. Nicht jeder Bürger bekommt eine eigene Seite bei Wikipedia spendiert.

Da konnte ich mir die Bemerkung nicht verkneifen: Nicht jeder Bürger, der Kollege Vetter schon.

Das war dem frisch gekürten Träger des Grimme Online Award (bzw. seinen „Maschinisten“?) dann wohl doch zu viel der Ehre. Der Kommentar wurde flugs wegzensiert gestrichen. Warum plötzlich so bescheiden, Herr Kollege? Ehre, wem Ehre gebührt! 😉

P.S. So neu ist die Geschichte von der „Strafverteidigerin München“ nun auch wieder nicht. Wenn ich mich recht erinnere, gab es die Page es schon vor Jahren, nur mit anderem Layout. Das Phantom hat jetzt ein (offizielles) Gesicht – und sogar einen Notruf. 😉

Update 22.o7.2011: Inzwischen ist mein Kommentar aufgetaucht – und sogar an der chronologisch richtigen Stelle (Nr. 57). Honi soit … 😉

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Fisch und Fahrrad

Der Spruch von dem Fisch und dem Fahrrad dürfte hinreichend bekannt sein.

Was man noch weniger braucht ist ein Oberbürgermeister, der nicht nur einen Fisch am Fahrrad hat, sondern radfahrenderweise auch noch ein Handy am Ohr – und es für eine beschwerdefähige Unverschämtheit hält, wenn er deshalb von pflichtbewussten Polizeibeamten (leider nur mündlich) verwarnt wird.

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Das polizeiliche Gedächtnis …

… fasziniert doch immer wieder: In Berlin wurde am 10. April 2011 ein Fahrstreifen der BAB 11 wegen eines Unfalls „mittels Dauerlichtzeichen gesperrt“. Dieses haben offensichtlich viele Fahrzeugführer ignoriert, was die vor Ort tätigen Polizeibeamten zu entsprechenden Anzeigen veranlasste.

Meinem Mandanten wurde eine entsprechende Anhörung übersandt. Nach Akteneinsicht – natürlich ohne Vollmachtsvorlage 😉 – haben die Polizeibeamten dessen PKW in einer ansonsten offensichtlich vorgedruckten „Massenanzeige“ wie folgt beschrieben:

Espace, 1 männl. + weibl, weitere

Tatsächlich kommen (theoretisch) mein Mandant, dessen Nichte und deren Vater als „Täter“ in Betracht. Auf meine Anfrage, ob Bilder oder Angaben zum Geschlecht des Fahrers vorliegen, wird nachermittelt. Und siehe da: Der Polizeibeamte teilt mit Datum vom o6. Juli 2011 mit, es habe sich um einen männlichen Fahrzeugführer gehandelt.

So, so, und das weiß man noch ca. drei Monate später, obwohl diverse Fahrzeugführer die Sperrung ignoriert haben sollen. Faszinierend, oder?

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Handy benutzt – erschossen

Wie bei haschcon.com berichtet wird, soll laut Medienberichten in Nordkorea ein Mann von der Polizei festgenommen und dann später hingerichtet worden sein, weil er ein Handy nutzte. In Nordkorea ist es den Menschen nur erlaubt, Handys für nationale Gespräche einzusetzen. Internationale Gespräche von einem Handy aus sind absolut verboten und werden im schlimmsten Fall sogar mit dem Tod bestraft.

Man könnte jetzt spötteln: Andere Länder, andere Sitten. Aber das ist hier wohl unangebracht.

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Noch ‘ne Discountidee ?

Heutzutage gibt’s es ja für alles und jenes Wertmarken oder Gutscheine, jetzt also auch für außergerichtliches Anwaltsinkasso – die „Anwaltsmarke“:

Die Anwaltsmarke ist denkbar einfach:
Service bestellen und Anwaltsmarken erhalten
Eine Anwaltsmarke wie eine Briefmarke auf jede angemahnte Rechnung kleben
Rechnung(en) faxen an 06… (bei der ersten Marke Anwaltsvollmacht unterschrieben beifügen)
Um den Rest kümmern sich die Anwaltsmarke.de-Vertragsanwälte.

Transparenter und günstiger geht es kaum. Den Anwaltsmarke.de Service gibt es ab einem Festpreis von nur 24,90 €* pro außergerichtlicher Forderungsbeitreibung – egal wie hoch die Forderung ist, auch bei höheren Streitwerten von über 10.000,- €.

Klingt doch toll, oder? ABER:

* Bitte beachten Sie, dass Anwaltsmarke.de selbst keine Rechtsberatung erbringt und Ihnen einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin vermittelt, der/die mit Anwaltsmarke.de eine Vereinbarung geschlossen hat und die Anwaltsmarke.de Wertmarken als Bezahlung für seine außergerichtlichen Aktivitäten akzeptiert.

Ja, nee, ist klar! „Anwaltsmarke.de-Vertragsanwälte“, die für schlappe 25.- € Forderungsmandate übernehmen, „egal wie hoch die Forderung ist, auch bei höheren Streitwerten von über 10.000,- €“, finden sich sicherlich an jeder Ecke, oder?

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Störsender gegen Handys

Wie LTO berichtet, soll das Handyverbot in den Gefängnissen Nordrhein-Westfalens bald womöglich wirksamer durchgesetzt werden: Das Justizministerium plant zum Herbst einen Modellversuch mit Handy-Störsendern in der JVA Köln.

Könnte man den Versuch nicht gleich auf öffentliche Verkehrsmittel ausweiten? 😉

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