Richterliche Nachtruhe in Gefahr!

Die Stuttgarter Zeitung berichtet von den Auswirkungen des Beschlusses des OLG Karlsruhe1 Ss 183/08 vom o2.o6.2009, wo die Strafverfolger dem Verdikt des Beweisverwertungsverbotes noch so gerade entgangen waren:

Auf den Beschluss des OLG haben das Innen- und das Justizministerium von Baden-Württemberg mit einem Erlass vom 12. Juni 2009 reagiert. Polizei und Staatsanwaltschaft sind angewiesen, künftig Richterbeschlüsse zu erwirken.

Die Folgen der neuen Praxis erscheinen erheblich. Laut einer Statistik des Landgerichts wurden im August und im September insgesamt 468 Anrufe bei den Stuttgarter Bereitschaftsrichtern für Strafsachen gezählt. Auf die Blutentnahmen entfielen 228 Anrufe, also knapp die Hälfte. Die Tendenz, so ist zu hören, ist steigend. 468 Anrufe in 61 Nächten, das sind sieben Telefonate pro Nacht, wenn es schlecht läuft, wesentlich mehr. Manche Richter sprechen von einem Dutzend Anrufe in jeder Nacht während ihrer einwöchigen Bereitschaft.

Wen wundert’s da, wenn manche Gerichte den Richtervorbehalt in diesen Fällen so gar nicht ernst nehmen mögen?

JVA-Disclaimer

Unsere Justizvollzugsanstalten gehen mit der Zeit und haben daher auch Homepages eingerichtet. Nett der dortige Disclaimer:

Die Justizvollzugsanstalt übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte von Seiten, die durch einen Link von den Seiten der Justizvollzugsanstalt aus erreicht werden können. …
Die Justizvollzugsanstalt distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten, die möglicherweise straf- oder haftungsrechtlich relevant sind oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten.

Ach, wirklich?

Anwalts-Discounter

Es klingt ja zu schön, um wahr zu sein:

Wir entwickelten die Idee eines alternativen Vergütungssystems: Kinderleicht, ehrlich kalkuliert und revolutionär günstig. Ohne die üblichen Preis-Spielchen mit dem Zweck, soviel Profit wie möglich herauszuschlagen. Nach dem Grundsatz „Eine Kanzlei – Ein Preis“ konzipierten wir einen Einheitstarif, der für alle Leistungen unserer Sozietät gilt – von der Beratung bis zur Vertretung vor Gericht. Unser Einheitstarif beträgt 36 Euro pro Stunde*.

Und schon hier geht die Volksvera……. los: Wer das Sternchen übersieht, bemerkt auch nicht folgenden Hinweis, den man allerdings erst dann sieht, wenn man einigen Leerraum auf der Seite durchscrollt (wozu die Seite von ihrer optischen Aufmachung her keinerlei Anlass gibt – und wohl auch nicht geben soll):

*Zzgl. gesetzliche MWSt. In gerichtlichen Angelegenheiten gilt der Einheitspreis nur, wenn die gesetzliche Gebühr nicht höher ist (§ 4 II RVG)

Eben, „wenn die gesetzliche Gebühr nicht höher ist“ Dass selbst bei einem Streitwert von nur 300.- € die gerichtlichen Anwaltsgebühren festgeschrieben sind und sich auf in aller Regel auf mindestens 89,25 € (ohne Gerichtskosten) summieren, steht da natürlich nicht.

Und wer soll nun diese heldenhaften Leistungen vollbringen? (Derzeit) Vier Mitarbeiter, die erst seit diesem Monat bei der – oder besser: für die – Discount-Kanzlei tätig sind.

Einer davon hat immerhin promoviert und ist Volljurist – aber nicht Rechtsanwalt
Der zweite ist Rechtsanwalt, Datum der Zulassung: o9.o7.2009
Der dritte ist auch Volljurist – aber auch nicht Rechtsanwalt
Die vierte ist wiederum Rechtsanwältin, Datum der Zulassung: 25.11.2008

Diese „bedürfen zum Abschluß eines Mandatsvertrages im Namen von Haeger Hartkopf der Vollmacht eines Sozius“ – was immer die Kollegen damit genau sagen wollen. Aber davon unabhängig, ist „Höchst-Spezialisierung … die wichtigste Voraussetzung für hohe Qualität“ – und die bringt man natürlich mit, auch wenn man gerade erst als Rechtsanwalt zugelassen ist, oder auch nicht einmal das, oder wie?

Aber immerhin hat man schon drei „Spezialgebiete“ (Warum eigentlich nicht Höchst-Spezialgebiete?):

Arzthaftungs- und Medizinrecht
Recht der Informationstechnologie
Arbeitsrecht

Das schreit nach Verstärkung: „Sie sind Anwalt oder Assessor und an einer Mitarbeit interessiert?“

Klare Antwort: Ersteres ja, letzteres NEIN!

Prekariats-, Prädikats- und sonstige Juristen

Die einen wollen die Prekariatsjuristen von der Straße holen, die anderen versuchen (illegalerweise) einen Prädikatsjuristenclub aufzumachen.

Und dann war da noch der Kollege mit dem „partiellen Prädikat“, der immerhin sein Studium „mit Prädikatsergebnissen im Bereich des Zivilrechts“ beendete. Im Referendariat hat er dann offensichtlich immerhin zwei Stationen mit den Noten „sehr gut“ bewältigt. Beides reichte wohl weder im ersten noch im zweiten Staatsexamen für ein (echtes) Prädikat (Note „vollbefriedigend“) – aber immerhin!

Ein ganz anderes Kaliber ist da natürlich der Herr Dr. Kollege mit dem „Doppelprädikat“.

Ehrfürchtigerstarr! 😉

Behördenquatsch

Die Landeszentralkasse stellt Kosten für einen Aktenauszug von 12.- € in Rechnung – mit höchst wichtigem Begleittext:

Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung dieses Leistungsbescheides, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.

Oha, wichtig, wichtig, böse Drohung! Dass der Bescheid nicht „zugestellt“, sondern mit einfacher Post übersandt wurde, sei nur am Rande erwähnt. Toll ist auch die Rechtsmittelbelehrung. wo es u.a. heißt:

… da der Widerspruch gem. § 111 VwVfG M-V keine aufschiebende Wirkung hat …

Ach, wirklich? In Betracht kommt hier wohl nur Abs. VI dieser Norm:

Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung, soweit sie sich gegen Maßnahmen richten, die in der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen getroffen werden.

Dass ein Leistungsbescheid für einen Aktenauszug „in der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen getroffen“ wurde, will man wohl nicht ernsthaft behaupten, oder?

Kann man diese Schreiben nicht von mal jemandem abfassen lassen, der sich mit sowas auskennt – und nicht vom hohen Behördenross herab (oder sollte man besser Amtsschimmel sagen?) formuliert?

Jur@t – was’n das?

Über den Link „über Jurat“ erreicht man nur eine Fehlermeldung, unter „Suchen/Finden“ erscheint dann immerhin u.a. Folgendes:

In der JURAT Datenbank können Sie auf unterschiedlichen Wegen die Urteilskurzfassungen suchen und finden, die Sie benötigen. Zum einen können Sie aus einer Auflistung von alphabetisch geordneten Stichworten, die sich sowohl auf das Rechtsgebiet als auch auf den Inhalt der Urteile beziehen, auswählen.

Schön, aber die Urteilskurzfassungen geben das betreffende Urteil nur sehr kurz und stichwortartig wieder, es werden weder Gericht, noch Datum, noch Aktenzeichen genannt. Die erfährt man erst dann, wenn man das Urteil kauft – also die sprichwörtliche Katze im Sack.

Nee, danke! Da frag ich schon eher Prof. Google.

Ein namenloser Verehrer …

… eines bloggenden Kollegen, verborgen hinter der schmucklosen IP 85.177.228.255, hat diesen am 25.10 um 17:36 Uhr bei Wikipedia verewigt. Per 26.10.2009, 18:45 Uhr hat die Seite immerhin schon 118 Überarbeitungen erlitten erfahren. Es geht doch nichts über eine aktive Fangemeinde. 😉

P.S: Jedenfalls weiß ich jetzt, dass der Kollege ein „Christkind“ ist.

(Link gefunden bei ralfzosel.de)

Kennen Sie Forestle?

Nein? Ich bisher auch nicht. Klingt so, als wenn ein Schwabe Englisch spricht – und ist auch nicht ganz verkehrt:

Forestle ist eine „grüne Suchmaschine“, die sich für den Schutz des Regenwaldes einsetzt. Der Name Forestle leitet sich von dem englischen Wort „Forest“ (Wald) ab.

Forestle erzielt bei Ihren Suchabfragen Werbeeinnahmen durch Klicks auf so genannte „Sponsoren Links“. Diese Textanzeigen werden von unserem Partner Yahoo geliefert und bei Forestle neben den normalen Suchergebnissen dargestellt.

Alle Einnahmen (abzüglich ca. 10% Verwaltungskosten), die wir über Forestle-Suche gene-rieren, gehen an das „Adopt an Acre“ Programm unserer Partnerorganisation The Nature Conservancy – eine der renommiertesten Naturschutzorganisationen weltweit. Dort werden die Einnahmen dazu verwendet, bedrohte Regenwaldgebiete nachhaltig zu bewahren.
Forestle in Zahlen

Durch Ihre Suchabfragen bei Forestle erzielen wir durchschnittlich genug Werbeeinnahmen, um pro Suche etwas mehr als 0,1m² Regenwaldfläche für immer zu schützen.

Ein normaler Internetnutzer führt circa 1.000 Suchen im Jahr durch. Jeder Nutzer kann also mit Hilfe von Forestle jährlich ungefähr 100m² Regenwald kostenlos retten. Diese Fläche entspricht etwa der Fläche eines großen Klassenzimmers. … Bisher hat Forestle insgesamt schon mehr als 2.064.376,8 m² Regenwald gerettet!

Klingt jedenfalls interessant, und es muss ja nicht immer Google sein, oder?

Wird Pochers Lästermaul poliert?

… fragt man sich bei GMX.

TV-Lästermaul Oliver Pocher ist für sein loses Mundwerk bekannt. In der nächsten Folge seiner „Oliver Pocher Show“ muss er auf dieses besonders gut aufpassen, denn Boxweltmeister Arthur Abraham ist zu Gast. Beim obligatorischen Late-Night-Talk wird es dabei nicht bleiben. Denn der Comedian wird mit dem Profiboxer in den Ring steigen. …

Pochers Kollege Stefan Raab hat mit ähnlichen Showkämpfen bereits schmerzhafte Erfahrungen gemacht. Er boxte zweimal gegen die damalige Box-Weltmeisterin Regina Halmich und holte sich dabei einige Schrammen und im ersten Kampf sogar eine gebrochene Nase.

Na, das lässt doch hoffen! :>>