Die VHV und ihre „Prüfberichte“ – die Dritte

Die VHV und ihre sinnfreien „Prüfberichte“ waren hier ja schon des öfteren Thema

Jetzt erreicht mich ein Abrechnungsschreiben der VHV zu einer Werkstattrechnung – also nach (!) durchgeführter Reparatur. Die berühmt-berüchtigte Firma Control€xpert meint, die Rechnung von 3.976,73 € um 788,79 € auf 3.187,94 € kürzen zu können.

Besonders dümmlich der Text der VHV dazu:

Die eingereichte Rechnung haben wir geprüft und Kürzungen vorgenommen Die Begründung für die Kürzungen entnehmen Sie bitte dem Prüfbericht.

Und da steht … NICHTS, kein einziges Wort der Begründung! Ganz offensichtlich wurde nur nach Aktenlage gekürzt, der Lohn um 37,20 €, die Ersatzteile um 413,12 €, zudem wurde noch eine Wertverbesserung von immerhin 212,62 € hinzuphantasiert – bei einer normalen Reparatur, durch die eine Wertverbesserung bekanntlich regelmäßig nicht eintritt.

Die entsprechende Klage ist eben so sicher, wie deren Ausgang sein dürfte.

Nachbarschaftsgesetz überflüssig ??

„Unsere“ Justizministerin Kuder (CDU) lässt sich wie folgt zitieren:

„Wir brauchen kein Nachbarschaftsgesetz. Überall, wo ein Streit in beiderseitigem Einvernehmen beigelegt werden kann, wird das friedliche Miteinander gestärkt. Denn bei einem Kompromiss gibt es nur Gewinner. Ich setze darum auf Nachbarschaft. Das heißt: Dialog. Im Übrigen ist alles geregelt, was zu regeln ist – in anderen Gesetzen, es gibt keinen rechtsfreien Raum.“

Oh heiliger Nuhr!

Und warum haben dann wohl immerhin 13 unserer 16 Bundesländer Nachbarrechtsgesetze,nämlich

1. Baden-Württemberg (NRG)
2. Bayern (AGBGB)
3. Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.)
4. Niedersachsen (NNachbG)
5. Brandenburg (BbgNRG)
6. Berlin (NachbG Bln)
7. Sachsen-Anhalt (NbG)
8. Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW)
9. Hessen (NachbG HE 1962)
10. Thüringen (ThürNRG)
11. Sachsen (SächsNRG)
12. Rheinland-Pfalz (LNRG)
13. Saarland (NachbG Saarland)

Alles kompromissunfähige Deppen?
Nur die Stadtstaaten Hamburg und Bremen kommen ohne aus – was nicht zuletzt an der stadtstaatlichen Struktur liegen mag – und Mecklenburg-Vorpommern, wo die Justizministerin anscheinend lieber auf Mediation setzen möchte. Dass bis aufs Blut zerstrittene Grundstücksnachbarn hierfür denkbar ungeeignete Kandidaten sind, dürfte jeder erfahrene Mediator wissen.

Und jeder Praktiker, der z.B. das Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.) kennt, dann aber einen Nachbarschaftsstreit in MeckPomm bearbeiten und mühsam mit BGB & Co herumwerkeln musste , wird es schmerzlich vermissen. Aber „wir brauchen kein Nachbarschaftsgesetz.“ Natüüürlich nicht! 😦

Die Mühlen der Justiz …

Ein Beschluss der Insolvenzabteilung des AG Schwerin vom Juli 2015:

In dem Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der *** GmbH wird das Verfahren gemäß § 19 Abs. I Nr. 3 GesO eingestellt, weil sich während des Verfahrens ergab, dass die Kosten des Verfahrens nicht gedeckt werden können.

Das Verfahren ist ja auch erst am 11.o2.1997 eröffnet worden. 😦