Geneppt?

Also, wenn bei Eingabe meines Kanzleinamens bei Google an erster Stelle eine Seite mit folgender Kurzbeschreibung auftauchen würde …

Wichtige Begriffe zu ***: Callando, Geneppt

… wäre mir das doch ein bisschen peinlich. B)

P.S. Aber wer wegen einer Hauptforderung von 4,50 Teuro anwaltliche Mahnschreiben zum Endpreis von 36,08 Teuro per Seriendurck versendet, ist wahrscheinlich schmerzfrei.

Rechtsanwaltsklammer

Rechtsanwalt *** wurde im März 2006 durch die Rechtsanwaltsklammer Köln zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Ach, wirklich?

P.S. Endlich einmal eines der seltenen Wörter gefunden, die bei Google nur einmal auftauchen.

P.P.S.: Schade, damit ist es inzwischen vorbei.

Na und?

Die gegnerischen Kollegen schreiben:

Nachdem Sie uns mitteilten, dass ihre Mandantschaft keine Zahlungen leisten wird, haben wir nunmehr das gerichtliche Mahnverfahren gegen diese eingeleitet.

Liebe Kollegen, glauben Sie wirklich, dass das irgend jemanden beeindruckt? Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Was soll das also?

P.S: Die folgende halbe Seite Ausführungen zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer sog. Nettopolice sind auch überflüssig. Zum einen bekannt, zum anderen nicht relevant. Näheres in dem späteren Gerichtsverfahren – falls Sie dieses denn einleiten.

Nachtrag: Heute ist schon der 14. Juli 2008 – und ein Mahnbescheid ist noch immer nicht aufgetaucht. Sollten die werten Kollegen etwa Unwahres in die Welt gesetzt haben?? Ts, ts, ts!

2. Nachtrag: Nun (17.o7.) ist er doch da – und der Widerspruch an das Amtsgericht schon in der Post. Wie schon gesagt: Außer Spesen nichts gewesen.

Werden Ermittlungen gegen Wuppertaler LOStA eingestellt?

Heise berichtet:

Wegen seiner Weigerung, gegen Nutzer von illegalen Internet-Tauschbörsen zu ermitteln, ist der Chef der Wuppertaler Staatsanwaltschaft selbst ins Fadenkreuz der Justiz geraten. Gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Helmut Schoß werde wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung ermittelt, bestätigte ein Sprecher des Düsseldorfer Generalstaatsanwalts am Montag … Es zeichne sich aber eine Einstellung des Verfahrens gegen Schoß ab, ergänzte der Sprecher auf Anfrage. Zur Haltung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft könne es zwar abweichende Rechtsmeinungen geben. Ein strafrechtlicher Vorwurf erwachse daraus aber nicht. Die Wuppertaler Staatsanwälte sehen sich von der Musik-, Porno- und Computerspiele-Industrie missbraucht. Die Ermittlungen seien „nicht mehr verhältnismäßig“. … Den Rechte-Inhabern gehe es nicht um die Strafverfolgung, sondern lediglich um die Namen der Nutzer, die sie für Abmahnungen verwenden, hatte ein Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft die Haltung der Behörde begründet. Auch andere Juristen, etwa in Schleswig-Holstein oder dem Saarland, sehen das inzwischen so.

Recht so! Angesichts der eindeutigen gesetzlichen Vorgaben und der Entscheidung des BVerfG 1 BvR 256/08 vom 11.3.2008 kann man das auch nicht ernsthaft anders sehen. Die StA ist nicht der Büttel der Medienindustrie.

Shabby Birthday

Heute hat ein Richter Geburtstag. Ich gratuliere NICHT.

Nachtrag: Zum Geburtstag schenke ich trotzdem etwas, und zwar einen Link, weil das Hohe Gericht expressis verbis nicht „glaubt“, dass eine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Unfallflucht gem. § 153 a StPO durchaus problematisch sein kann im Hinblick auf eventuelle Regressansprüche des KH-Versicherers des Delinquenten.

Regulierungsfrist 14 Tage

In der Rechts-Datenbank von RP-Online wird eine Entscheidung des Erlangen AG 1 C 1787/04 vom 30.03.2005 (DAR 2005, 690) zitiert, wonach Versicherer einfach gelagerte Schadensfälle binnen einer Frist von 14 Tagen regulieren müssen.

Sehr witzig, dass zur Illustration des Artikels ein Foto des Namens einer Versicherung verwandt wird, die nach eigenen Angaben ständig Bearbeitungsrückstände von 8 – 9 Wochen vor sich her schiebt.

Also: Anschreiben, Frist setzen, klagen!