Schafft die Post den Stillstand der Rechtspflege?

Naja, ganz sicherlich nicht, aber teilweise vielleicht schon:

Wenn in den Medien berichtet wird, es würden trotz des Streiks noch ca. 70 oder gar 80 Prozent aller Brief- und Paketsendungen zugestellt, gilt das jedenfalls nicht für unsere Gegend. Hier kommen seit ca. zwei Wochen(!) definitiv GAR KEINE (!)Brief- und/oder Paketsendungen mehr an – jedenfalls nicht von der gelben Post.

Also, liebe Gerichte, Staatsanwaltschaften etc., pp.: Wenn wir Empfangsbekenntnisse nicht zurücksenden, auf Schriftsätze und ggf. auch Ladungen nicht reagieren, es liegt nicht an uns!

Mir graut allerdings vor dem Tag, wo die Post wieder ausgeliefert wird – wahrscheinlich waschkorbweise. :-/

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Viva iustitia!

Gefunden bei kostenlose-urteile.de:

Wie das Hessische LArbG mit Beschluss 16 TaBVGa 214/13 vom o3.o3.2014 feststellte, ist eine durch Baumaßnamen bedingte Verlängerung des Weges vom Betriebsratsbüro zur Damentoilette nicht mitbestimmungspflichtig.

Es ging um Folgendes: Durch Baumaßnahmen sollte sich nach den Behauptungen des Betriebsrats der Weg vom Betriebsratsbüro zur Damentoilette um 200 m verlängern. Dem weiblichen Mitglied des Betriebsrats sei der Weg nicht zuzumuten gewesen. Da das Unternehmen den Einwand ignorierte, wollte der Betriebsrat mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung die Baumaßnahmen stoppen.

Das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. wies den Antrag auf Erlass der Verfügung zurück. Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung und wies daher die Beschwerde des Betriebsrats zurück. Diesem habe kein Anspruch auf Unterlassung der Baumaßnahmen zugestanden. Denn der längere Weg zur Toilette habe nicht zu einer Behinderung der Betriebsratsarbeit im Sinne des § 78 BetrVG geführt.

Wäre das also auch geklärt. Wie gut, dass wir Gerichte haben. 😉

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