Die 85 sind voll – und die 100 schaffen wir auch noch !

Nein – nicht mein Alter! 😉 Heute trudelte der 85. Fall zu der beliebten Thematik Nettopolicen und Vergütungs bzw. Vermittlungsgebührenvereinbarungen hier ein. Mal wieder die übliche Textbausteinwüste und keineswegs schlüssig – jedenfalls nicht für den unbefangenen Leser.

Die Statistik (und die aktuelle BGH-Rechtsprechung) spricht für gute Erfolgsaussichten – aber nur weiter so, Herr „Kollege“!

P.S. Dies ist übrigens der 100. Beitrag zum Thema Atlanticlux – und sicherlich Wasser auf die Mühlen der Kollegen, die behaupteten, Berichterstattung zu diesem Thema sei der Schwerpunkt dieses Blogs. Das ist bei (derzeit) insgesamt 2.576 Beiträgen natürlich Unfug, 100 sind gerade 3,88 % von 2.576!. 😉

Update Dezember 2014: Inzwischen sind es 143 Fälle, davon in 103 Fällen eine Münchener Kanzlei auf der Gegenseite, deren sattsam bekannte Textbausteinwüsten so langsam aber sicher Brechreiz hervorrufen.

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Handyanruf im Auto? Klingeln lassen!

Ein neues Highlight in der Reihe „unverständliche Handy-Entscheidungen“ hat laut Heise (mal wieder) das OLG Köln mit Beschluss III-1 RBs 39/12 vom o9.o2.2012 produziert:

Demnach soll schon jemand, der am Steuer eines Autos sitzt und während der Fahrt einen Handyanruf „wegdrückt“, genauso mit einer Geldbuße rechnen wie Fahrer, die unterwegs mit dem Handy am Ohr erwischt werden.

Die Norm (§ 23 Abs. 1 a StVO) fällt sicherlich unter das Motto: „Gut gedacht, schlecht gemacht“ – derartige Urteile sind allerdings kaum noch nachvollziehbar!

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ALLRECHT – Alles schlecht ?!

Die Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen zur Einholung einer Kostendeckungszusage wird von vielen Anwaltskanzleien als kostenloser Service erbracht. Generell auch kein Problem – i.d.R. ist die Sache mit einem kurzen Schreiben erledigt. Nicht so bei der Allrecht-Rechtsschutzversicherung. Der Umfang der von dort produzierten sinnfreien Korrespondenz übersteigt den üblichen Rahmen doch deutlich. Ob ich dem Mandanten mal ein (eigenes) freundliches Schreiben an die BaFin empfehle?

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Doch nicht so schön in der Schweiz ?!

Wie schon berichtet, beneide ich die Schweiz um ihren „Anti-Schwafel-Paragraphen“ in deren ZPO. Die dortige StPO scheit allerdings stark verbesserungswürdig. Ein Schweizer Kollege berichtet:

Eine Strafverteidigerin … ist amtliche Anwältin für einen groben Jungen, der in U-Haft sitzt. Sie wird vom Staatsanwalt informiert, dass am nächsten Morgen eine Haussuchung beim Angeschuldigten geplant sei. Sie informiert telefonisch die Lebenspartnerin des Angeschuldigten. Diese Telefon ist, StPO-konform, angezapft. Ihr Gespräch landet also beim StA, als Zufallsfund.

Das Telefon einer Strafverteidigerin „StPO-konform, angezapft“ ??? Liebe Eidgenossen, das geht aber gar nicht! >:-[

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Der Anti-Schwafel-Paragraph

Der Züricher Kollege Martin Steiger berichtet über den Umgang der schweizer Justiz mit schwafelnden Kollegen. Die zentrale Norm ist Art. 132 Abs. II der schweizerischen ZPO:

Art. 132 Mangelhafte, querulatorische und rechtsmissbräuchliche Eingaben

1. Mängel wie fehlende Unterschrift und fehlende Vollmacht sind innert einer gerichtlichen Nachfrist zu verbessern. Andernfalls gilt die Eingabe als nicht erfolgt.

2. Gleiches gilt für unleserliche, ungebührliche, unverständliche oder weitschweifige Eingaben.

3. Querulatorische und rechtsmissbräuchliche Eingaben werden ohne Weiteres zurückgeschickt.

Ein Beispiel:

(Bundesgerichtsurteil 4A_293/2011 vom 23. August 2011)
«[…] So übt die Beschwerdeführerin verschiedentlich weitschweifige und teilweise nur schwer nachvollziehbare Kritik am vorinstanzlichen Entscheid, ohne überhaupt oder auch nur in verständlicher Weise darzulegen, worin in den angesprochenen Punkten des Entscheids eine Bundesrechtsverletzung bestehen soll. […]»

Dieses Verdikt würde auf Berufungen eines ganz bestimmten Kollegen in ganz bestimmten Fällen jeweils zwanglos passen. 😉

Warum gibt es eine solche Norm nicht in der deutschen ZPO ???

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Hallo Atlanticlux-Anwälte …

… die Sie nach eigenem Bekunden dieses Blog regelmäßig besuchen – aber auch andere Interessierte:

Wie jüngst schon vor dem AG Gießen und dem AG Münsingen ist jetzt wieder eine Vermittlerin von Nettopolicen der Atlanticlux nebst Vermittlungsgebührenvereinbarungen mit dem Versuch gescheitert, ihre angeblichen Zahlungsansprüche aus solchen Vereinbarungen durchzuklagen. Dieses Mal traf es am 20. Juni 2012 die rima AG, die vor dem LG Ulm in zwei Fällen auch in zweiter Instanz unterlag.

Es bleibt spannend, 16 weitere Fälle vor Amts- und Landgerichten und einer vor dem BGH sind in nächster Zeit terminiert. 😉

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Kachelmann – die 2.

Nun holt der Wetterfrosch zum Gegenschlag aus, wie u.a. der STERN berichtet:

Wettermoderator Jörg Kachelmann hat nach seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung vor gut einem Jahr nun seine Ex-Freundin auf Schadenersatz verklagt. Beim Landgericht Frankfurt am Main sei eine Schadenersatzklage eingereicht worden, bestätigte ein Gerichtssprecher einen entsprechenden Bericht der Illustrierten „Bunte“. Kachelmann verlangt demnach 13.352,69 Euro und begründet dies mit den Kosten für Gutachten in dem Prozess gegen ihn. Über die Klage soll dem Gerichtssprecher zufolge am 31. Oktober verhandelt werden.

Ob Chefemanze Alice das Volk auch wieder mit ihrer Stimmungsmache Information über das Geschehen beglückt?

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Pflichtverteidiger im Gerichtssaal verhaftet

So schnell ändern sich die Rollen: Erst Pflichtverteidiger, dann Beschuldigter. Die WELT berichtet:

Mitten in der Gerichtsverhandlung bei einem Steuerstrafprozess in Münster ist der Pflichtverteidiger des Angeklagten am Dienstag festgenommen worden. Der Rechtsanwalt soll einem Zeugen nach dem letzten Verhandlungstag 50.000 Euro für eine Falschaussage angeboten haben.

Der Zeuge hatte sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft gewandt. „Es besteht der dringende Tatverdacht der versuchten Anstiftung zur Falschaussage“, sagte Oberstaatsanwalt Rainer Neuschmelting. Die Verhandlung lief bereits, als sich der Anklagevertreter plötzlich an den Rechtsanwalt wandte und sagte: „Ich nehme Sie vorläufig fest. Ziehen Sie bitte Ihre Robe aus.“ Außerdem musste der Anwalt sein Mobiltelefon abgeben.

Ob was dran ist, oder nicht – ziemlich peinlich, diese Aktion. Und ob die publikumswirksame Festnahme im Gerichtssaal in coram publico wirklich erforderlich war, mag man immerhin in Frage stellen.

Mehr zu dem absoluten Realitätsverlust der Staatsanwaltschaft auch im lawblog.

Update o5/2014:

Auch wenn der Vorwurf gegen den Kollegen letztlich berechtigt gewesen sein dürfte, ist die Motivationslage der StA ebenso offensichtlich wie unerträglich:

Der Dissener Anwalt ist überregional bekannt für spektakuläre Auftritte im Gerichtssaal, die aus seiner Sicht jedoch stets im Rahmen des Erlaubten blieben. Der bislang unbescholtene Anwalt trat bereits in vielen großen Strafprozessen als Verteidiger auf und wird wegen seiner Verhandlungstaktik vor allem von seinen Mandanten geschätzt.

PFUI !

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Tempo 30 – Gerade noch die Kurve gekriegt?

Die WELT berichtet:

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sören Bartol, hatte in der „Welt am Sonntag“ gefordert, in der Straßenverkehrsordnung Tempo 30 als neue zulässige Höchstgeschwindigkeit in Städten festzuschreiben und Hauptverkehrsachsen mit Tempo-50-Schildern als Ausnahmen zu kennzeichnen.

Und schon rudert man munter zurück:

Die SPD-Spitze hat Forderungen nach einem Tempolimit von 30 Stundenkilometern in Innenstädten eine Absage erteilt. SPD-Chef Sigmar Gabriel und der Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier machten deutlich, dass dies Sache der Kommunen sei.

Besser ist das wohl – nicht nur dann, wenn man Wahlen gewinnen will und die wohl ganz überwiegende Mehrheit der Bürger von derartigem Unfug nichts hält. 😉

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Excalibur Tatarelis & Partner KG – die nächste Schlappe

Wie schon am 12. Juni 2012 vor dem AG Gießen ist eine der führenden Vermittlerinnen der Nettopolicen der Atlanticlux nebst Vergütungsvereinbarungen am 14. Juni 2012 auch vor dem AG Münsingen mit dem Versuch gescheitert, ihre angeblichen Zahlungsansprüche aus einer Vermittlungsgebührenvereinbarung durchzuklagen. Dank an den Kollegen Dr. Völker für die gute Zusammenarbeit.

So weit her ist es mit den „berechtigten Ansprüchen (höchstrichterlich durch den BGH bestätigt)“ also ersichtlich nicht – nicht wahr, Herr Tatarelis? Und das, wo mit diesen unseligen Verträgen doch ohnehin kaum etwas zu verdienen ist. 😉

Auch den Atlanticlux-Anwälten, die nach eigenen Angaben regelmäßig dieses Blog lesen, werden wohl mal wieder die Ohren klingen. 😉

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