Kaum geht der sog. NSU-Prozess“ los (erinnert sich eigentlich noch jemand an die ursprüngliche und absolut harmlose Bedeutung des Kürzels NSU ?), ist man allseits empört:
Zunächst sind Journalisten empört über Akkreditierungsverfahren“
Dann ist ein türkischer Politiker empört über ein Kruzifix“ im Gerichtssaal. Es sei eine „Bedrohung“ – und müsse sofort verschwinden.
Die (ganze?) Türkei empört sich (angeblich) über den Auftritt der Hauptangeklagten im NSU-Prozess.
Und schließlich – und nicht zu vergessen – sind die Vertreter der Nebenklage empört über die Vertagung des Prozesses aufgrund von Befangenheitsanträgen.
Empörend, verehrte Kollegen, fände ich es hingegen, wenn die Verteidigung (auch so einer“ Angeklagten) nicht alle ihr zu Gebote stehenden legalen Mittel einsetzen würde. Immerhin droht der Angeklagten die Höchststrafe. Der Vorwurf des Nebenklagevertreters Reinhard Schön aus Köln, den Beginn des Prozesses zu verschleppen und so die Qualen der Opfer zu verlängern“ ist ebenso deplatziert wie – insbesondere für einen Fachanwalt für Strafrecht – schlicht unprofessionell, wie der Kollege Siebers es bereits deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Entsprechendes gilt für den Nebenklage-Anwalt Reineke: Die Qual der Opfer wird verlängert mit diesem Bohei.“
Die dümmliche Bildunterschrift in der Blöd-Zeitung, wonach die schlimmste Rechtsterroristin in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sich schick gemacht (hat) für den Prozess des Jahres“, mag dabei als typisch auf sich beruhen. Unschuldsvermutung und Boulevard-Journaille passen eben nicht zusammen. Für Rechtsanwälte als Nebenklagevertreter sollte allerdings anderes gelten.