Geisterraser

Die Verteidigung weist zur Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung darauf hin, dass der abgebildete Fahrer absolut nicht identifizierbar ist. Das hindert die Bußgeldstelle allerdings nicht daran, die Sache völlig ungerührt an das zuständige Amtsgericht abzugeben.

Das Ergebnis dürfte vorhersehbar sein …

Ghost

P.S.: Jede Ähnlichkeit mit Freddy Krueger wäre rein zufällig. 😉

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Nutzungsausfallentschädigung auch für Fahrräder

Wie u.a. im Verkehrslexikon nachzulesen ist, gibt es auch Nutzungsausfallentschädigung für ein unfallbeschädigtes Fahrrad, jedenfalls nach Ansicht des LG Lübeck (Urteil 1 S 16/11 vom o8.o7.2011) – und warum auch nicht?

Die Kammer folgt (durchaus zu Recht) „der Auffassung, dass auch der Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrrades als ersatzfähiger Vermögensschaden anzusehen ist (so auch KG NJW-RR 1993, 1438), wenn Fahrräder etwa regelmäßig für den Weg zur Arbeit genutzt werden. … Ein Grund, der es rechtfertigen würde, denjenigen, dessen für den Weg zur Arbeitsstätte genutzter Pkw beschädigt wird, anders zu behandeln als denjenigen, dessen für den Weg zur Arbeit genutztes Fahrrad beschädigt wird, besteht nicht“.

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Marcus J. – es ist noch nicht vorbei

Dem (bis vor gar nicht langer Zeit hierzulande sehr bekannten) ehemaligen Radiomoderator steht neuer Ärger ins Haus. Wie der NDR berichtet und die Ostseewelle bestätigt, hat die Rostocker Staatsanwaltschaft erneut Anklage gegen Marcus J. erhoben. Ihm werden Bankrott und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Außerdem habe er als Moderator des Privatsenders „Ostseewelle“ mit einem Komplizen zwischen 2008 und 2010 Gewinnspiele manipuliert.

Naja, die Ostseewelle läuft auch ohne ihn ganz gut.

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Die IMK will niedrigere Promillegrenze für Radfahrer

Eine dpa-Meldung geistert durch die Gazetten, nachzulesen u.a. in der ZEIT:

Radfahrer bleiben bis 1,6 Promille Alkohol im Blut straffrei. Doch das soll sich ändern: Die Innenminister planen, den Grenzwert deutlich zu senken. Für Radfahrer soll nach dem Willen der Innenminister eine deutlich niedrigere Promillegrenze gelten. „Mit dem gültigen Grenzwert von 1,6 Promille kann niemand sicher auf zwei Rädern unterwegs sein“, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Boris Pistorius (SPD). Bei der Innenministerkonferenz (IMK) in Hannover streben die Ressortchefs die Senkung des Grenzwertes an.

Weiß die geballte Fachkompetenz namens IMK eigentlich nicht, dass dieser angebliche „Grenzwert“ nirgendwo im Gesetz steht, sondern es sich hier um reines Richterrecht handelt?

Das Radfahrer bis 1,6 Promille Alkohol im Blut auch keineswegs straffrei bleiben (müssen), sei nur am Rande erwähnt.

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Oha !

Die Mandantin erhält eine anwaltliche Zahlungsaufforderung, in der sich u.a. folgender Satz findet:

Beachten Sie bitte, das die Kanzlei xyz Rechtsanwälte auf die Beitreibung auch problematischer Forderungen spezialisiert ist und einen fälligen Anspruch auch jahrelang konsequent verfolgen wird.

Was will das dem Leser sagen? Achtung, wir machen unseren Job wirklich?
Egal, Geld gibt’s trotzdem nicht ! 😉

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Empörend !?!

Kaum geht der sog. „NSU-Prozess“ los (erinnert sich eigentlich noch jemand an die ursprüngliche und absolut harmlose Bedeutung des Kürzels NSU ?), ist man allseits empört:

Zunächst sind „Journalisten empört über Akkreditierungsverfahren“

Dann ist ein türkischer Politiker „empört über ein Kruzifix“ im Gerichtssaal. Es sei eine „Bedrohung“ – und müsse sofort verschwinden.

Die (ganze?) Türkei empört sich (angeblich) über den Auftritt der Hauptangeklagten im NSU-Prozess.

Und schließlich – und nicht zu vergessen – sind die Vertreter der Nebenklage empört über die Vertagung des Prozesses aufgrund von Befangenheitsanträgen.

Empörend, verehrte Kollegen, fände ich es hingegen, wenn die Verteidigung (auch „so einer“ Angeklagten) nicht alle ihr zu Gebote stehenden legalen Mittel einsetzen würde. Immerhin droht der Angeklagten die Höchststrafe. Der Vorwurf des Nebenklagevertreters Reinhard Schön aus Köln, den Beginn des Prozesses zu verschleppen und so die „Qualen der Opfer zu verlängern“ ist ebenso deplatziert wie – insbesondere für einen Fachanwalt für Strafrecht – schlicht unprofessionell, wie der Kollege Siebers es bereits deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Entsprechendes gilt für den Nebenklage-Anwalt Reineke: „Die Qual der Opfer wird verlängert mit diesem Bohei.“

Die dümmliche Bildunterschrift in der Blöd-Zeitung, wonach „die schlimmste Rechtsterroristin in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sich schick gemacht (hat) für den Prozess des Jahres“, mag dabei als typisch auf sich beruhen. Unschuldsvermutung und Boulevard-Journaille passen eben nicht zusammen. Für Rechtsanwälte als Nebenklagevertreter sollte allerdings anderes gelten.

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