Heute wurde ich gebeten, auf meiner Linkpage eine Internetseite zum Thema Versicherungen zu empfehlen. Aus meinem Antwortschreiben – vielleicht auch interessant für Mandanten, die über den – dringend zu empfehlenden – Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken:
„Sehr geehrte Frau ***,
vielen Dank für Ihre e-mail. Daraufhin habe ich mir Ihre Seite einmal angesehen und finde dort gleich folgenden
„Tipp: Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung. So können Sie Ihre Beiträge zum Rechtsschutz senken.“
Es fällt mir etwas schwer, Ihre Seite zu empfehlen, wenn ich meinen Mandanten gerade das Gegenteil rate. Nach meiner Erfahrung lohnt sich Selbstbeteiligung in aller Regel gerade nicht, da die relativ geringe Prämienersparnis in keinem Verhältnis zur der deutlich höheren Kostenbelastung im Schadensfall steht. Ein alltägliches Beispiel:
Der Mandant hatte einen Verkehrsunfall und will Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Schuldfrage ist – wie meistens – unklar, deshalb wird gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Diese Konstellation wird von den Rechtsschutzversicherern unterschiedlich gehandhabt
– einige stellen auf den einheitlichen Lebenssachverhalt ab und lassen die Selbstbeteiligung nur einmal anfallen;
– andere betrachten die Sache streng juristisch und berechnen die Selbstbeteiligung zwei Mal, einmal für die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche, ein weiteres Mal für die Verteidigung im Owi-Verfahren. Spätestens dann wird die Selbstbeteiligung völlig unwirtschaftlich.
Aber auch sonst lohnt eine Selbstbeteiligung von üblicherweise 100 – 150 Euro nicht, da bei Owi-Verfahren die drohende Geldbuße meist unterhalb dieses Betrages liegt und so der Mandant immer die höhere Selbstbeteiligung zu zahlen hätte – im Ergebnis also besser fährt, wenn er die Geldbuße akzeptiert. Das kann nicht Sinn einer Rechtsschutzversicherung sein.“
mfg
P.S. Eine Rückantwort habe ich bis heute nicht erhalten. :??: