G8 – Gipfel muss sein – um jeden Preis?

Die Tagesschau informiert:

„Die Deutsche Bahn wird die Anreise größerer Reisegruppen in Richtung G8-Gipfel in Heiligendamm der Polizei melden. Dies entspreche der „geübten Praxis“ bei Großereignissen wie Kirchentagen, der Love Parade oder Fußballspielen, sagte ein Bahnsprecher in Berlin. Er reagierte damit auf einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, demzufolge Zugbegleiter in Fernzügen angewiesen sind, potenzielle Demonstrantengruppen zu melden. In einer Weisung an das Zugpersonal, aus der das Blatt zitiert, heißt es: „Da die globalisierungskritische Szene nicht unbedingt als solche zu identifizieren ist“, sei „anlassbezogen eine Vormeldung von größeren Reisegruppen in Richtung Mecklenburg-Vorpommern (z.B. Rostock) an interne Stellen vorzunehmen“. „Möglichem Gefahrenpotenzial“ sei durch „polizeiliche bzw. betriebliche Maßnahmen frühzeitig und konsequent entgegenzuwirken“.

Bahnpersonal als IM – das passt doch in die Gegend! Und da ist er ja auch wieder, der in letzter Zeit so beliebte und gern geschürte Generalverdacht gegen die Bürger – alles potentielle Linksradikale oder schlimmer noch: Terroristen! Dazu passen auch gut die markigen Worte von Haudrauf Beckstein:

„Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) hält die massiven Sicherheitsvorkehrungen zum G8-Gipfel dagegen für notwendig. „Faktum ist, dass es ein erhebliches Bedrohungspotenzial gibt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa vor Beginn der Innenministerkonferenz. Es müsse „unter allen Umständen“ sichergestellt sein, dass der Gipfel ohne Beeinträchtigungen stattfinden könne. Dabei setzt Beckstein auch auf eine „Deeskalation durch Stärke vor Ort“. Gewaltbereite Demonstranten dürften gar nicht erst zum Tagungsort gelassen werden.“

Die übliche Schlagwortdrescherei:

„Erhebliches Bedrohungspotenzial“ – fragt sich nur, woher der Mann das wissen will?
„unter allen Umständen“ sicherstellen, dass der „Gipfel ohne Beeinträchtigungen“ stattfindet – wer wird denn da kleinlich nach Bürgerrechten und Versammlungsfreiheit fragen?
„Deeskalation durch Stärke vor Ort“ – also die Demonstranten und andere so einschüchtern, dass sie sich nicht näher heran trauen, oder wie?
„Gewaltbereite Demonstranten gar nicht erst zum Tagungsort lassen.“ – Tolle Idee – und wie erkennt man die im Vorfeld?

Aber keine Sorge, hatte nicht der Oberschnüffelminister freundlicherweise bereits auf die landesgesetzlich eröffnete Möglichkeit des Unterbindungsgewahrsams hingewiesen? Damit lassen sich doch garantiert zahlreiche potentielle Störenfriede bereits im Vorfeld wegfangen – und die JVA Waldeck ist ja auch nicht weit weg …

Immer mehr Deutsche wandern aus – warum wohl ?

n-tv.de berichtet:

2006 haben so viele Deutsche ihrer Heimat den Rücken gekehrt wie noch nie seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Auswanderer stieg auf 155.000, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Das waren 10.000 oder sieben Prozent mehr als 2005. Beliebteste Zielländer waren erneut die Schweiz, USA und Österreich. 2005 hatte dieser so genannte Wanderungsverlust 17.000 betragen, im vorigen Jahr aber 52.000. Die Gründe der Abwanderung erheben die Statistiker nicht.

– Schade eigentlich, wäre doch sehr interessant, wie viel die Machenschaften von Wolfgang-ich-bin-anständig-Schäuble & Co. zu der Massenflucht beitragen, oder?

"Bild" besser machen ???

FTD berichtet:

Leser sollen „Bild“ besser machen

Die „Bild“ will mehr auf ihre Leser hören und gründet einen Leserbeirat. Dieser soll die Re-daktion über Interessen, Sorgen und Probleme informieren. Wer Mitglied werden will, muss zunächst einen Fragebogen ausfüllen – und damit seine Loyalität unter Beweis stellen.

Wie das Blatt am Dienstag berichtete, soll das ehrenamtliche Gremium aus 32 repräsentativ ausgewählten Frauen und Männern bestehen. Zwei Mal im Jahr sei ein Treffen zwischen dem Leserbeirat und der Chefredaktion geplant. Von Dienstag an läuft das Bewerbungsverfahren, Interessenten können einen Fragebogen ausfüllen. Eine Frage, die die Redaktion dabei besonders interessieren dürfte: „Angenommen, Sie könnten die ‚Bild‘-Zeitung einen Monat lang nicht lesen. Wie sehr würde Ihnen ‚Bild‘ dann fehlen?“

Man darf gespannt sein! Da sollte das Bildblog doch nicht etwa arbeitslos werden?

P.S. Die Frage aus dem Fragebogen könnte ich für meinen Teil ganz kurz beantworten: „Gar nicht!“ – aber ich würde mich dort ohnehin nicht bewerben.

Schöpfungsgeschichte wissenschaftlich ???

GMX.net berichtet:

„Cincinnati/New York (dpa) – Bibel-Fundamentalisten haben ein Museum in den USA eröff-net, das die biblische Schöpfungsgeschichte nach ihren Worten wissenschaftlich darstellt. Tausende Forscher hatten die neue Einrichtung in Petersburg bei Cincinnati mit ihren Unterschriften zu verhindern versucht.

Das Creation Museum zeigt auf mehr als 5000 Quadratmetern, wie die Erde der Bibel zufolge in sechs Tagen geschaffen wurde. Es behauptet sogar, dass Adam und Eva bis zum verhängnisvollen Biss in den Apfel mit – hier friedlich Pflanzen fressenden – Tyrannosaurus-rex-Dinosauriern Seite an Seite im Garten Eden lebten. Dabei handelte es sich beim Tyranno-saurus rex nach Erkenntnis von Paläontologen um einen gefährlichen Fleischfresser. Er war außerdem bereits 65 Milliarden Jahre vor „Adam und Eva“ durch klimatische Veränderungen vermutlich nach einem Meteoriteneinschlag von der Erde verschwunden und kommt in der Bibel gar nicht vor. Auch die Ergebnisse von Charles Darwin und anderen Evolutionsforschern zur Entstehung der Arten verschweigen die Gründer des Museums, eine Gruppe von Evangelisten unter dem Namen „Answers in Genesis“ (AiG).“

Die spinnen, die Amis !

Alle deutschen Blogs in der DNB „abliefern" ?

Wie heise online erinnert, war im Juni 2006 weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) novelliert und auf „unkörperliche Werke“, insbesondere also Netzinhalte, erweitert worden.

„Wie bereits die Medienwerke in körperlicher Form müssen zukünftig auch Netzpublikationen im Wege der Pflichtablieferung der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden. Wer diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss im Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro rechnen.

Wie sich der Gesetzgeber die Archivierung von Inhalten aus dem Internet vorstellt, zeigt nun der Entwurf der Pflichtabgabeverordnung (PflAV) vom 21. Mai 2007. Danach sind Netzpublikationen „in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abzuliefern“. Die Ablieferung kann dem Entwurf zufolge aktiv durch Einsendung oder passiv durch Bereitstellung zur elektronischen Abholung durch die Deutsche Nationalbibliothek erfolgen.

Definitiv verfügbar gemacht müssen nach dem Verordnungsentwurf E-Mail-Newsletter mit Webarchiv sowie „netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente“, die „sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge“ aufweisen. Als Beispiel hierfür dienen in der Entwurfsbegründung öffentliche Weblogs.“

In den FAQs der DNB heißt es hierzu:

„Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet. … Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien in naher Zukunft erfolgen.“

In der Tat dürfte sich die Verpflichtung bereits aus den §§ 3, 14, 15 und 16 des DNBG ergeben, wenn nicht der Entwurf der Pflichtabgabeverordnung (PflAV) Ausnahmen zulässt.

Alle deutschen Blogs in der DNB? Das sehe ich mir an! B)

Alle deutschen Blogs in der DNB „abliefern" ?

Wie heise online erinnert, war im Juni 2006 weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) novelliert und auf „unkörperliche Werke“, insbesondere also Netzinhalte, erweitert worden.

„Wie bereits die Medienwerke in körperlicher Form müssen zukünftig auch Netzpublikationen im Wege der Pflichtablieferung der Bibliothek zur Verfügung gestellt werden. Wer diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss im Extremfall mit einer Geldbuße mit bis zu 10.000 Euro rechnen.

Wie sich der Gesetzgeber die Archivierung von Inhalten aus dem Internet vorstellt, zeigt nun der Entwurf der Pflichtabgabeverordnung (PflAV) vom 21. Mai 2007. Danach sind Netzpublikationen „in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abzuliefern“. Die Ablieferung kann dem Entwurf zufolge aktiv durch Einsendung oder passiv durch Bereitstellung zur elektronischen Abholung durch die Deutsche Nationalbibliothek erfolgen.

Definitiv verfügbar gemacht müssen nach dem Verordnungsentwurf E-Mail-Newsletter mit Webarchiv sowie „netzbasierte Kommunikations-, Diskussions- oder Informationsinstrumente“, die „sachliche oder personenbezogene Zusammenhänge“ aufweisen. Als Beispiel hierfür dienen in der Entwurfsbegründung öffentliche Weblogs.“

In den FAQs der DNB heißt es hierzu:

„Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet. … Die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien in naher Zukunft erfolgen.“

In der Tat dürfte sich die Verpflichtung bereits aus den §§ 3, 14, 15 und 16 des DNBG ergeben, wenn nicht der Entwurf der Pflichtabgabeverordnung (PflAV) Ausnahmen zulässt.

Alle deutschen Blogs in der DNB – Das sehe ich mir an! B)

Google nur für Volljährige?!

oncomputer.de berichtet:

„Google ist nicht jugendfrei

Was wie ein Aprilscherz klingt, ist tatsächlich fester Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Suchmaschine. Wer noch nicht volljährig ist, darf weder in Deutschland noch den USA Dienste des Konzerns in Anspruch nehmen. Darunter fallen zum Beispiel der Online-Kalender oder das Mail-Angebot von Google – aber eben auch die beliebte Suchmaschine.“

Tatsächlich findet sich in den AGB von Google Folgendes:


1.1 Ihre Nutzung der Produkte, der Software, der Dienstleistungen und der Webseiten von Google (hier zusammenfassend als „Services“ bezeichnet, ausgenommen solcher Services, die Google Ihnen gegenüber aufgrund eines gesonderten schriftlichen Vertrages erbringt) wird durch die Bestimmungen einer rechtlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Google geregelt. …

2.1 Um die Services nutzen zu können, müssen Sie zunächst die Vertragsbedingungen annehmen. Sie dürfen die Services nicht nutzen, wenn sie die Vertragsbedingungen nicht annehmen.

2.3 Sie dürfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie (a) nicht volljährig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google abschließen können …


Naja, für Minderjährige bleibt dann z.B. noch Exalead, eine nicht uninteressante Seite, die sich mit häufig benutzten Links sehr schön personalisieren lässt.
die dortigen AGB sind etwas liberaler. 😉

Das Amtsgericht – Warum einfach, wenn’s umständlich geht ?!

Klage mit dem sagenhaften Streitwert von 142,80 € eingereicht. Das Gericht verfährt nach § 495a ZPO – so weit, so gut. Nur, dass es ohne entsprechenden Antrag auch sogleich Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt und der Gegenseite eine Erwiderungsfrist bis zum Termin einräumt, ist eher schwer verständlich, noch weniger, dass es auch noch das persönliche Erscheinen des Klägers anordnet.

Der Klagabweisungsantrag der Gegenseite wird dann auch erst im Termin überreicht. Das Gericht meint allerdings, über diesen bräuchte ich mir keine Gedanken zu machen, da es die Klage vollumfänglich für begründet halte. Nach entsprechenden weiteren Hinweisen des Gerichts erkennt die Gegenseite dann an.

Wer so arbeitet, sollte sich über eine Überlastung der Justiz nicht beschweren, oder ?

Versammlungsverbot – Der Kampf geht weiter

pr-inside.com berichtet:

„Schwerin (ddp-nrd). Der Polizeiplanungsstab Kavala hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Schweriner Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem G8-Versammlungsverbot bei der nächst höheren Instanz eingelegt. Die Sicherheitsbedenken der Polizei gegen die Zulassung von Versammlungen außerhalb der Pufferzone von 200 Meter entlang des Sicherheitszauns während des G8-Gipfels blieben bestehen, sagte ein Polizeisprecher am Freitag in Rostock. Die erhebliche Gefährdung der anreisenden hochrangigen Staatsgäste sowie die immer wieder artikulierten Ankündigungen und Aufrufe von Gipfelkritikern, durch eine Vielzahl von Blockaden den G8-Gipfel «von seiner Infrastruktur abzuschneiden», erfordert nach Auffassung der Versammlungsbehörde das in der Vorwoche verfügte Versammlungsverbot. Nun muss sich das Oberverwaltungsgericht in Greifswald mit der Beschwerde auseinandersetzen“

Man glaubt es kaum: Da wird der Tagungsort der Hochwichtigen nicht nur von dem größten Polizeiaufgebot in der Geschichte der BRD beschützt, sondern auch hinter einem Hochsicherheitszaun ein Sperrgebiet mit einer Ausbreitung von knapp 21 Kilometern Länge eingerichtet, das bis zu 14 Kilometer weit ins Meer hineinreicht, und dann wird immer noch mit einer nebulösen „erheblichen Gefährdung der anreisenden hochrangigen Staatsgäste“ argumentiert.

Zaunschutz die 2.

handelsblatt.com berichtet:

„Das Verwaltungsgericht Schwerin hat die Bannmeile rund um den Sicherheitszaun des G8-Gipfelortes Heiligendamm an der Ostsee erheblich verkleinert: Statt bis zu zehn Kilometer Abstand halten zu müssen, sollen sich Demonstranten dem Metallzaun bis auf 200 Meter nähern dürfen. Durch die Entscheidung der Richter kann der Sternmarsch wie geplant stattfinden. Allerdings hat das Innenministerium in Schwerin die Möglichkeit, Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen.“

So weit – so gut. Bleibt die Frage, was der idiotische 12-Millionen-Teuro-Zaun eigentlich taugt, wenn davor noch eine Sicherheitszone von 200 Metern freigehalten werden muss.