Nadja B. – Alles nur ein Scher(t)z?

Nadja B., Nadja B. ? Ach ja, die Nadja B., deren kurzfristiger Aufenthalt in der U-Haft einige Tage heftiges Rauschen im Medienwald erzeugte und der Medienrechtler anscheinend mehr beschäftigte als Strafrechtler, gibt jedenfalls medienrechtlich klein bei, wie u.a. fr-online berichtet:

Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa will zunächst nicht mehr gegen Veröffentlichungen über ihre angebliche HIV-Infektion vorgehen. Die Popsängerin habe am Mittwoch ihre ursprünglichen Anträge auf Erlass von zwei einstweiligen Verfügungen zurückgenommen, teilte eine Sprecherin des Berliner Landgerichtes mit. Diese waren gegen das Medienhaus Axel Springer („Bild“, „Die Welt“) gerichtet.

Hintergrund des Verfahrens war ein in der „Bild“-Zeitung am 14. April 2009 veröffentlichter Artikel, in dem brisante Details zur Festnahme der Sängerin abgedruckt waren. Der Anwalt der 27-Jährigen sah darin die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin verletzt und hatte daraufhin eine Einstweilige Verfügung gegen den Verlag Axel Springer erwirkt. Dem Zeitungsverlag wurde damit untersagt, über „ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten“. Der Verlag hatte Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt.

Der Anwalt Christian Schertz nannte „strategische Gründe“ für den Rückzug. Seine Mandantin wolle aber weiterhin keine Berichte akzeptieren, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Gegen mehrere Medien habe er bereits weitere einstweilige Verfügungen gegen bestimmte Aspekte der Berichterstattung erwirkt.

„Strategische Gründe“?? Oder eher die wohl berechtigte Befürchtung, im Hauptsacheverfahren gnadenlos durchzufallen? Peinlicher kann ein Rückzugsgefecht eines Anwalts, dem anscheinend der sog. Streisand-Effekt entweder völlig unbekannt oder aber egal ist, wohl kaum ausfallen.

Anwaltliche Hobbyphysiologie

Aus einem Schriftsatz:

Der Kläger hat in vorliegendem Fall die Vermutung, dass der Beklagte zu 1) zum Unfallzeitpunkt einen epileptischen Anfall hatte. Besonders für die Vermutung spricht der Umstand, dass der Beklagte zu 1) völlig reaktionslos mit gleichbleibender Geschwindigkeit und ohne Behelmung auf die Hauptstraße fuhr, ohne auf die entsprechende Beschilderung zu achten.

Wie wäre es – die Wahrheit dieses Vortrages einmal unterstellt – schlicht mit Leichtsinn?

Anwaltliches Eigentor

Leichte Schläge auf den Hinterkopf erhöhen nicht unbedingt das Denkvermögen, wie eine Nachricht des Kölner Stadtanzeigers zeigt:

Radfahrerin von Schlagbaum getroffen
Weil sie vom Schlagbaum einer Schranke getroffen worden war, hatte eine Juristin eine Wiedergutmachung von dem Parkplatzbetreiber gefordert. Stattdessen bekam sie eine Rechnung für den Ersatz der demolierten Anlage. … Die Anwältin hatte dem Angestellten nach dem Vorfall ihre Visitenkarte in die Hand gedrückt in der Erwartung einer irgendwie gearteten Wiedergutmachung der Betriebsleitung. Doch statt der erhofften Blumen und einem Entschuldigungsschreiben hatte sie ein paar Tage später eine Rechnung über knapp 600 Euro im Briefkasten – für die Installation der neuen Schranke. Schließlich sei sie die Verursacherin des Schadens gewesen, da sie trotz aufgestellter Verbotsschilder mit dem Rad die Schranke passiert habe, begründete der Parkplatzbetreiber seinen Anspruch.

Die Anwältin, die lediglich vom provisorischen Austausch der Schranke ausging, verweigerte die Zahlung und sprach von einer fingierten Rechnung. Als der Parkplatzbetreiber sich daraufhin am Telefon bei ihr beschwerte und sein Geld forderte, zeigte sie ihn wegen Betrugs und Erpressung an. „Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Rechnung nicht korrekt ist“, erkannte die Amtsrichterin und warf dem Angeklagten lediglich vor, sich bisher zur Sache nicht geäußert zu haben, denn sonst wäre es offensichtlich gar nicht zum Prozess gekommen.

Schadenfroh grins 😉 (sorry!)

K(l)eine AGB

Haufe Recht berichtet über das Urteil des LG Köln 18 O 351/08 vom 21.o1.2009:

Gesamter Vertrag rechtsunwirksam
Das Landgericht Köln hat eine Entscheidung getroffen, die für den Geschäftsverkehr im Allgemeinen, also z.B. auch für die äußere Gestaltung von Versicherungsbedingungen, von Bedeutung ist. Es wies die Urkundsklage einer Fondsgesellschaft gegen eine Anlegerin auf Zahlung rückständiger Einlagen ab. Begründung: Das gesamte Vertragswerk, einschließlich der Vertragsbedingungen, sei rechtsunwirksam, weil es aufgrund der kleinen Schriftgröße (hier: Größe 8) nur extrem schwer lesbar sei.

Für Kunden sei die Schwierigkeit, Worte in komplexen AGB-Regelungen zu lesen und sie in ihrer Bedeutung zu erfassen, umso größer, je kleiner der Drucktyp sich darstelle. Texte in einer üblicherweise in Schriftstücken verwendeten Schriftgröße ab 12 hält das Gericht für wirksam. Denn auch Sehschwache könnten diese unter Zuhilfenahme einer Brille regelmäßig ohne größere Schwierigkeiten zur Kenntnis nehmen.

Es wird Zeit, dass derartige Rechtsprechung Schule macht, damit endlich die beliebten AGB in Minischrift grau auf weiß verschwinden.

Volltext bei nrwe.de unter Angabe des Aktenzeichens zu finden.

War wohl nichts, Zensursula!

Kaum ist die 100.000er-Marke für die Petition gegen Internet-Zensur geknackt, ist der gesetzgeberische Müll anscheinend vom Tisch:

Klatsche für von der Leyen

titelt fr-online:

Berlin. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist mit ihren Plänen für ein neues Kinderschutzgesetz gescheitert. Nach ungewöhnlich einhelliger Kritik von Kinderschutzexperten und Verbänden stoppten die Familienpolitiker der Koalition am Mittwoch das Gesetzesvorhaben. „Der vom Familienministerium vorgelegte Gesetzentwurf wird in dieser Legislaturperiode nicht weiter verfolgt“, verkündeten SPD-Familienpolitikerinnen nach einem Treffen ihren CDU/CSU-Kollegen.

Herzlichen Glückwunsch, wieder reichlich Zeit und Geld verschwendet, erheblichen Kollateralschaden angerichtet und – außer Spesen nichts gewesen! :no:

Einfach Leyenhaft!

Wie magnus.de berichtet, zeigt sich Frau von der Leyenhaft (wen wundert’s wirklich?) unbelehrbar:

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Einführung der umstrittenen Internet-Sperren gegen Zensurvorwürfe verteidigt. Dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ sagte die Politikerin am Dienstagabend: „Ich nehme dabei zwar die Bedenken aus der Petition ernst, weiche aber keinen Millimeter von meinem Ziel ab“. Das sei gelebte Demokratie.

Gelebte Demokratie??? Nö, gelebte politiker(innen)typische Ignoranz übelster Art!

P.S. Derzeit fehlen noch 1.281 Mitzeichner, dann sind die 100.000 voll!

Richtervorbehalt und Beweisverwertungsverbot – die 3.

Inzwischen liegt mir der dritte Beschluss des LG Schwerin (33 Qs 38/09 vom 19.o5.2009) vor, wonach die Anordnung einer Blutentnahme ohne vorherigen Versuch, eine entsprechende richterliche Anordnung zu erlangen, i.d.R. rechtswidrig ist und zu einem Beweisverwertungsverbot führt.

Im konkreten Fall war der Mandant immerhin mit einer BAK von 1,14 ‰ aus einer Kurve geflogen und hatte hierbei einige Begrenzungspfähle abrasiert. Dennoch meinte das LG, es ließen sich keine Umstände feststellen, die zweifelsfrei auf durch Alkoholkonsum verursachte Fahruntüchtigkeit schließen ließen.

So langsam kann man also im hiesigen Bereich von einer sich festigenden Rechtsprechung ausgehen. Bin mal gespannt, wie lange es dauert, bis die Strafverfolgungsbehörden hieraus ihre Lehren ziehen (und die Amtsrichter bei vergleichbarer Sachlage keine Beschlüsse gem. § 111 a StPO mehr erlassen bzw. entsprechenden Beschwerden zur Vermeidung von Ergebnissen wie oben sogleich abhelfen). 😉