Nadja B., Nadja B. ? Ach ja, die Nadja B., deren kurzfristiger Aufenthalt in der U-Haft einige Tage heftiges Rauschen im Medienwald erzeugte und der Medienrechtler anscheinend mehr beschäftigte als Strafrechtler, gibt jedenfalls medienrechtlich klein bei, wie u.a. fr-online berichtet:
Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa will zunächst nicht mehr gegen Veröffentlichungen über ihre angebliche HIV-Infektion vorgehen. Die Popsängerin habe am Mittwoch ihre ursprünglichen Anträge auf Erlass von zwei einstweiligen Verfügungen zurückgenommen, teilte eine Sprecherin des Berliner Landgerichtes mit. Diese waren gegen das Medienhaus Axel Springer („Bild“, „Die Welt“) gerichtet.
Hintergrund des Verfahrens war ein in der „Bild“-Zeitung am 14. April 2009 veröffentlichter Artikel, in dem brisante Details zur Festnahme der Sängerin abgedruckt waren. Der Anwalt der 27-Jährigen sah darin die Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin verletzt und hatte daraufhin eine Einstweilige Verfügung gegen den Verlag Axel Springer erwirkt. Dem Zeitungsverlag wurde damit untersagt, über „ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten“. Der Verlag hatte Rechtsmittel gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt.
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Der Anwalt Christian Schertz nannte „strategische Gründe“ für den Rückzug. Seine Mandantin wolle aber weiterhin keine Berichte akzeptieren, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Gegen mehrere Medien habe er bereits weitere einstweilige Verfügungen gegen bestimmte Aspekte der Berichterstattung erwirkt.
„Strategische Gründe“?? Oder eher die wohl berechtigte Befürchtung, im Hauptsacheverfahren gnadenlos durchzufallen? Peinlicher kann ein Rückzugsgefecht eines Anwalts, dem anscheinend der sog. Streisand-Effekt entweder völlig unbekannt oder aber egal ist, wohl kaum ausfallen.