Wieder eine typische Geschichte als Beleg, dass do-it-yourself in der Schadensregulierung nichts bringt (insbesondere dann, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und der Anwalt einen nichts kostet):
Die Polizei hält Folgendes fest:
PKW 01 befuhr den Krähenweg in Richtung Paul-Sorge-Straße und bog in dem Moment nach rechts in den Sperberhorst ab, als der PKW 02 gerade an den parkenden PKW vorbei fuhr. PKW 02 war bereits fast an den parkenden PKW vorbei. PKW 01 schätzte die Situation falsch ein, stoppte sein Fahrzeug nicht rechtzeitig und fuhr dem PKW 02 hinten links in die Seite.
Dazu gibt es diese Skizze:
Dass 01 auch das gegen ihn verhängte Verwarnungsgeld widerspruchslos bezahlt hat, sei nur am Rande erwähnt.
Preisfrage: Wie ist die Haftungsquote?
Wer jetzt auf 100 % zu Lasten 01 tippt, kennt die HUK nicht. Diese teilt dem Geschädigten (02) völlig schamfrei mit, nach (!) Einsichtnahme in die Ermittlungsakte sei man zu dem Schluss gekommen, das hier eine hälftige Haftungsteilung „sachgerecht und angemessen“ sei (hört, hört !) – und zahlt so nur die Hälfte des Schadens.
Wetten, dass das AG Hamburg das anders sieht?
Update 25.o3.2014: Die Wette steht, die Klage ist raus (nachdem die HUK um „Verständnis“ bat, bei ihrer völlig abwegigen Regulierungsentscheidung bleiben zu wollen). Nein, habe ich nicht – und das AG Hamburg voraussichtlich auch nicht.
Update 06.o5.2014: Kaum ist die Klage zugestellt, kündigt die HUK wichtig Verteidigungsabsicht an, zahlt dann aber wenige Tage später alles (wenn auch stillschweigend). Na also, geht doch, warum nicht gleich so?