Verfahrenseinstellung – gleich oder gar nicht ?

Hauptverhandlung einer Bußgeldsache – es geht um die Frage, ob der Mandant den Sicherheitsgurt angelegt hatte. Die Zeugin will gesehen haben, dass dem nicht so war.

Das Gericht hält (natürlich) die Zeugin für glaubwürdig. Die Verteidigung weist darauf hin, dass deren Sicht evtl. unzureichend war (großer Fahrer, Sitz schräg gestellt, dunkle Kleidung, B-Säule im Weg).

Kurzerhand werden auf dem Gerichtsparkplatz PKW und der Betroffene mit und ohne Gurt in Augenschein genommen. Das Gericht meint, die Sicht würde ausreichen, die Verteidigung ist anderer Auffassung.

Wieder im Gerichtssaal, schlägt die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens vor. Das Gericht: Wenn wir schon so einen Aufwand treiben, kommt eine Einstellung nicht mehr in Betracht.

Ach so?

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Lacoste bei ebay? – Vorsicht!

Bei ebay wird ein „Lacoste Pullover Gr. M“ angeboten. Schon hier erste Zweifel: Lacoste verwendet keine Buchstaben für die Größenangabe, sondern Zahlen.

Schöne Fotos sind dabei, insbesondere von einem eindeutig direkt aufgestickten Kroko. Bei Lacoste werden die Tierchen aufgenäht, aber nie direkt aufs Material gestickt.

Auf Frage nach einer eventuellen Fälschung die treuherzige Antwort: „Keine Ahnung, selber ersteigert – passt leider nicht!“

Ach?

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Abschleppunternehmer haftet nicht für Abschleppschäden?

Klingt eigenartig? Trifft aber zu, wenn der Abschleppunternehmer in behördlichem Auftrag tätig wird, wie der BGH aktuell mit Urteil VI ZR 383/12 vom 18.o2.2014 entschieden hat:

In Fällen, in denen die Straßenverkehrsbehörde im Wege der Ersatzvornahme einen privaten Unternehmer mit dem Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs beauftragt, wird der Unternehmer bei der Durchführung des Abschleppauftrages hoheitlich tätig. Der Eigentümer des Fahrzeugs ist in einer solchen Fallkonstellation auch nicht in den Schutzbereich des zwischen dem Verwaltungsträger und dem privaten Unternehmer geschlossenen Vertrages über das Abschleppen seines Fahrzeugs einbezogen.

Vor dem AG und LG Mannheim war der Kläger gescheitert, jetzt auch vor den BGH. Also außer Spesen nichts gewesen?

Nicht ganz. Der Ausweg findet sich in Rn. 12 des Urteils:

Nach diesen Grundsätzen ist der Kläger nicht schutzbedürftig. Denn ihm steht gegen die Stadt M. neben seinem Amtshaftungsanspruch ein Schadensersatzanspruch aus einem durch den Abschleppvorgang begründeten öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis zu, durch den sein Ersatzinteresse vollumfänglich abgedeckt wird.

Allerdings hat die Veranstaltung (drei Instanzen) bei einem Schaden/Streitwert von 3.356,36 € bisher schon ca. 7.300.- Teuro gekostet. Bleibt nur zu hoffen, dass der Kläger eine Rechtsschutzversicherung hatte.

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Hannoveraner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sich selbst

Wie hier berichtet wird, ermittelt die Hannoveraner Staatsanwaltschaft ab sofort gegen sich selbst wegen des Verschleuderns von Steuergeldern:

„Es handelt sich um eine Konsequenz aus dem Freispruch für Ex-Bundespräsident Christian Wulff. „Die Ermittlungen haben den Steuerzahler Unsummen gekostet, obwohl schon nach kurzer Zeit klar war, dass es bei Wulff strafrechtlich um Peanuts geht“, teilte ein Sprecher mit.“

Leider nur Satire, schade eigentlich. 😉

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KSA – Der Name täuscht !

KSA steht bekanntlich für Kommunaler Schadensausgleich – so nennt sich der Haftpflichtversicherer der Kommunen. Kommunaler Schadensnichtausgleich wäre passender, vgl. auch das Urteil des LG Itzehoe 7 O 88/04 von 20. Juli 2006, das diesbezüglich u.a. ausführt:

Wenn der Beklagte bzw. der hinter dem Beklagten stehende kommunale Haftpflichtversicherer gleichwohl, zum Teil wider besseres Wissen des von ihm betreuten Krankenhauses bestreiten lässt und einschlägige Sicherheitsbestimmungen, die er als Baubehörde jedem Bürger abverlangt, leugnet, um berechtigte Ansprüche zu Fall zu bringen, sowie fast vier Jahre nach dem Unfall noch keinerlei Leistungen erbracht hat, verursacht dieses Verhalten, wie es sonst, außer beim kommunalen Schadensausgleich, nur bei sehr wenigen Versicherern zu beobachten ist, dem Geschädigten zusätzliche Beschwernisse.

Kolleg(inn)en, die schon einmal mit diesem Laden zu tun hatten, werden diese Art der „Schadensregulierung“ bestätigen können. 😦

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Null Promille? Unfug!

Nun geht der Unsinn also wieder los, wie u.a. der FOCUS vermeldet:

Die Grünen im Bundestag wollen sich für die Einführung einer Null-Promille-Grenze für alle Autofahrer in Deutschland einsetzen. „Wir haben eine klare gesellschaftliche Akzeptanz für null Promille“, sagte der Verkehrsexperte der Grünen, Stephan Kühn, der „Saarbrücker Zeitung“ vom Dienstag.

Ach, wirklich? Bei FOCUS läuft auch eine Umfrage: Von derzeit 2.008 Stimmen sind 20 % dafür, 80 % dagegen. Bei der Blöd-Zeitung sieht’s ähnlich aus: Von 22.243 Stimmen halte 64 % die Idee für „übertriebenen Irrsinn“, nur 36 % für gut.

Eine „klare gesellschaftliche Akzeptanz“ sieht anders aus, oder 😉

Interessant, was die zuständigen Vollzugskräfte dazu meinen: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädiert schon seit Jahren für ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr, Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) lehnt den Vorstoß der Grünen ab – wobei letztere die Sache durchaus realistisch sieht:

Hermann Benker, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, zu BILD: „Null-Komma-Null Alkohol im Straßenverkehr ist reiner Populismus. Das kann schon durch den Konsum von gegorenen Säften oder überreifem Obst überschritten werden.“

EBEN!

Update: Grüne stoßen mit Null-Promille-Grenze auf taube Ohren. Und das ist auch gut so!

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HUK – Dummdreist !

Wieder eine typische Geschichte als Beleg, dass do-it-yourself in der Schadensregulierung nichts bringt (insbesondere dann, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und der Anwalt einen nichts kostet):

Die Polizei hält Folgendes fest:

PKW 01 befuhr den Krähenweg in Richtung Paul-Sorge-Straße und bog in dem Moment nach rechts in den Sperberhorst ab, als der PKW 02 gerade an den parkenden PKW vorbei fuhr. PKW 02 war bereits fast an den parkenden PKW vorbei. PKW 01 schätzte die Situation falsch ein, stoppte sein Fahrzeug nicht rechtzeitig und fuhr dem PKW 02 hinten links in die Seite.

Dazu gibt es diese Skizze:

skizze

Dass 01 auch das gegen ihn verhängte Verwarnungsgeld widerspruchslos bezahlt hat, sei nur am Rande erwähnt.

Preisfrage: Wie ist die Haftungsquote?

Wer jetzt auf 100 % zu Lasten 01 tippt, kennt die HUK nicht. Diese teilt dem Geschädigten (02) völlig schamfrei mit, nach (!) Einsichtnahme in die Ermittlungsakte sei man zu dem Schluss gekommen, das hier eine hälftige Haftungsteilung „sachgerecht und angemessen“ sei (hört, hört !) – und zahlt so nur die Hälfte des Schadens.

Wetten, dass das AG Hamburg das anders sieht?

Update 25.o3.2014: Die Wette steht, die Klage ist raus (nachdem die HUK um „Verständnis“ bat, bei ihrer völlig abwegigen Regulierungsentscheidung bleiben zu wollen). Nein, habe ich nicht – und das AG Hamburg voraussichtlich auch nicht.

Update 06.o5.2014: Kaum ist die Klage zugestellt, kündigt die HUK wichtig Verteidigungsabsicht an, zahlt dann aber wenige Tage später alles (wenn auch stillschweigend). Na also, geht doch, warum nicht gleich so?

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Uli H. – Späte Einsicht oder Taktik bis zuletzt ?

Der Kollege Burhoff bat, nicht nachzutreten – und Recht hat er ja auch. Aber eine nach wie vor offene Frage könnte sich gerade jetzt klären. Das Mediengewitter um Uli H. ist kaum verklungen, da kommt der STERN schon wieder um die Ecke:

Die wahre Dimension des Falls sei in dem Verfahren vergangene Woche nicht aufgeklärt worden, sagte ein Insider in einem stern-Interview. … Tatsächlich sei es im Fall Hoeneß um höhere Beträge gegangen als bislang bekannt. „Er hatte zeitweise Werte von 600 Millionen Schweizer Franken auf seinem Konto“ – also ungefähr 400 Millionen Euro.

So könnte durchaus verständlich werden, weshalb hier jemand sein Verfahren gerne sehr schnell endgültig beenden wollte – auch um einen vordergründig hohen Preis. 😉

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Neuer BGH-Präsident dringend gesucht

Wie der Siegel berichtet, hat die GroKo kein Glück bei der Suche nach einer Nachfolgerin – oder einem Nachfolger – für den nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten Präsidenten des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf.

Vor allem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) favorisiert eine Frau – ob und ggf. wie das wohl mit dem AGG vereinbar ist? 😉

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Der Kläger ist umgezogen

Gerade noch hatte der hier gelegentlich erwähnte Christian Riebold noch versucht, mich vom Gericht unter Androhung eines Zwangsgeldes von bescheidenen 250.000.- € zur Unterlassung der „Verbreitung“ eines Kommentars in diesem Beitrag verknacken zu lassen, demzufolge er am o4.o2.2014 mit einem Vollstreckungs-Haftbefehl wegen Fluchtgefahr eingesammelt wurde.

Inzwischen hat er diesen Antrag zurückgenommen. Vielleicht weil er tatsächlich umgezogen ist? Aktuelle Adresse im Aktivrubrum des Kostenbeschlusses zu seinen Lasten: c/o JVA Hünfeld.

Sowas aber auch 😉

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