Ackermann & Co. "unschuldig" ???

In den Medien wird eine dpa-Mittelung verbreitet, wonach die Angeklagten im Mannesmann-Prozess „als unschuldig gelten“. Schlichter Unsinn!

Aus der Pressemitteilung des LG Düsseldorf vom 29.11.2006:

„Die 10. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Düsseldorf hat das sogenannte „Mannesmann-Verfahren“ durch einen heute (29. November 2006) verkündeten Beschluss vorläufig eingestellt (§ 153a Abs. 1 und 2 StPO) und ist damit den Einstellungsanträgen der sechs Angeklagten, denen zuvor bereits die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zugestimmt hatte, gefolgt.

Zur Begründung der Entscheidung hat die 10. große Wirtschaftsstrafkammer in ihrem Beschluss u.a. ausgeführt: „Nach § 153 a Abs. 1, 2 StPO kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten bei einem Vergehen das Verfahren vorläufig einstellen und den Angeklagten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Die für eine vorläufige Einstellung erforderlichen Zustimmungen liegen vor. Den Angeklagten wird auch (lediglich) vorgeworfen, Vergehen begangen zu haben, also solche Straftaten, für deren Grundtatbestand das Gesetz eine Mindeststrafe unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vorsieht (§ 12 StGB ).“

Die Auffassung des LG Düsseldorf juristisch zu kommentieren, erspare ich mir an dieser Stelle, wie z.B.: Zur Schwere der Schuld hätte erst dann Feststellungen getroffen können, wenn die Begehung strafbarer Handlungen feststeht. Gerade diese Feststellung ist aber nicht erfolgt.

Tatsache ist und bleibt aber: Damit „die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“, muss sie überhaupt gegeben sein; wer unschuldig ist, ist nach deutschem Recht nach wie vor freizusprechen. Dass die Angeklagten „als unschuldig gelten“ oder es gar sind, ist daher eine Ente – traurig nur, dass eine seriöse Agentur wie dpa derartigen Unfug verbreitet.

Zivilprozess – Überall ist Wunderland

Erst regt die gegnerische Kollegin schriftsätzlich an, das Gericht möge mir bzw. dem Kläger aufgeben (!), die Klage zurückzunehmen und den Termin am o1.12.2006 aufheben, vgl.
http://ra-melchior.blog.de/2006/11/27/klagrucknahme_auf_befehl~1373636
In einem heute geführten Telefonat zeigt sie sich nun höchst erstaunt, dass das Gericht den Termin offensichtlich nicht aufzuheben gedenkt und äußert ferner größtes Unverständnis dafür, dass ich vor Klagerhebung keinen Mahnbescheid gegen den Gegner beantragt habe.

Warum sollte ich ??? Bin mal gespannt, welche Überraschung als nächste folgt. 😉

P.S. Warum sie mich eigentlich angerufen hat, weiß ich immer noch nicht.

Klagrücknahme auf Befehl ?

Der Klagabweisungsantrag der Gegenseite endet mit folgendem Satz:

„Wir regen an, dem Kläger aufzugeben, die Klage zurückzunehmen und den Termin am o1. Dezember 2006 aufzuheben.“

Klingt ja ziemlich wichtig, aber ob die werten gegnerischen Kolleginnen hier die Macht des Gerichts nicht doch ein wenig überschätzen? Jedenfalls habe ich eine diesbezügliche Ermächtigungsnorm in der ZPO noch nicht gefunden, bin aber für entsprechende Aufklärung jederzeit dankbar. 😉

Schadensmanagement – Nein danke !

Schadensmanagement heißt das (nicht mehr ganz) neue Motto der Kfz-Haftpflichtversicherer: Diese warten nicht mehr – wie früher – ab, bis sich der Geschädigte meldet, sondern gehen auf diesen zu und umarmen ihn derartig, dass er sich nicht mehr bewegen kann.

Dass diese neue Freundschaft mit den Geschädigten nicht aus Liebe zu diesen praktiziert wird, sondern ausschließlich eigenen wirtschaftlichen Interessen dient, dürfte klar sein. Ein schönes Beispiel dafür, welche Konsequenzen zu Lasten des Geschädigten das Schadensmanagement haben kann, präsentiert der Kollege Kasulke im Unfall-Blog.

Es bleibt also dabei: Nach einem Unfall sofort zum Anwalt!

Tiefensee im Regen

Offensichtlich ist der Herr Abzockminister mal wieder im Alleingang vorgeprescht, wie dem nachfolgenden Bericht der Süddeutschen zu entnehmen ist und steht nun allein auf weiter Flur. Recht so – und ein Grund mehr, den Mann schleunigst dahin zu schicken, wo er hingehört – in die Wüste! Ein Diplomingenieur für Elektrotechnik ist auf diesem Posten eine schlichte Fehlbesetzung.

tiefensee


„Tiefensee in der Kritik

Die Pläne des Bundesverkehrsministers, Bußgelder für Verkehrssünder drastisch zu erhöhen, stoßen auf breiten Widerstand.

Die von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) angekündigte drastische Erhöhung der Bußgelder für Verkehrssünder stößt auf Kritik. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) machten sich am Donnerstag stattdessen für bessere Kontrollen stark. Auch die Verkehrsminister der Länder sprachen sich zum Abschluss der Verkehrsministerkonferenz in Berlin neben höheren Bußgeldern vor allem für eine Intensivierung der Verkehrsüberwachung aus.

Tiefensee hatte angekündigt, die Bußgelder für Raser und Drängler auf bis zu 2000 Euro erhöhen zu wollen. Wer nach maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer erwischt wird, soll nach seinen Vorstellungen bis zu 3000 Euro zahlen.

Die GdP bezeichnete die Pläne des Verkehrsministers als „verkehrspolitische Augenwischerei“. Mit erhöhten Bußgeldern allein sei das zunehmende Rowdytum auf den Straßen nicht zu bekämpfen, erklärte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg. Entscheidender als die Höhe einer Strafe sei ein realistisches Risiko, überhaupt erwischt zu werden. „Man kann heute schätzungsweise 600-mal betrunken Auto fahren, bevor man in eine Alkoholkontrolle gerät“, erklärte Freiberg.

Das lebensgefährliche Rowdytum im Verkehr nehme nur deshalb zu, weil immer weniger Polizei da sei, die schon allein durch ihre Präsenz für Ordnung sorge. Drastische Bußgeld-erhöhungen seien dagegen nur eine Beruhigungspille.

Der AvD lehnte eine drastische Erhöhung der Bußgelder ab. Diese sei „so gut wie wirkungslos“, wenn nicht das vorhandene Instrumentarium zur Kontrolle genutzt werde, erklärte AvD-Sprecher Sven Janssen. Zudem sei die Angst davor, den Führerschein zu verlieren, deutlich größer als die Angst vor hohen Geldbußen. Die derzeit gültige Mischung aus Punktesystem und Bußgeld sei als Abschreckung absolut ausreichend, sie müsse nur konsequent durchgesetzt werden.

Die Verkehrsminister der Länder sprachen sich dafür aus, die Verkehrsüberwachung zu intensivieren. Eine Änderung der Bußgeldvorschriften und eine verstärkte Kontrolle sollen nun gemeinsam mit den Innenministern erarbeitet werden. Die Minister betonten zudem, über die mögliche Höhe der Bußgeldobergrenzen hätten sie weder diskutiert noch einen Beschluss gefasst. Äußerungen Tiefensees hatten den Eindruck erweckt, dass die Anhebung der Strafen bereits beschlossen sei. Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, Friedrich Denker, warnte vor übertriebenen Erwartungen an höhere Bußgelder. Nach bisherigen Erfahrungen führten Verschärfungen nur zu einem „Kurzzeiteffekt“, sagte Denker im Saar-ländischen Rundfunk. Nach einer solchen Entscheidung würden die Verkehrsteilnehmer ein paar Wochen lang vorsichtiger fahren. Dann folge die Erfahrung, dass nicht kontrolliert werde, und das alte Verhalten pendele sich wieder ein.“

www.stoppt-tiefensee.de

Nach der neuesten Abzock-Initiative eines Ministers, der insbesondere durch öffentliches Bändchendurchschneiden und immer wiederkehrende Forderungen nach extrem erhöhten Bußgeldern in Erscheinung tritt, aber nicht wirklich etwas zur Verkehrssicherheit beiträgt, werden noch Mitstreiter für eine neue Homepage gesucht:

http://www.stoppt-tiefensee.de

tiefensee

Anmeldungen hier per Kommentar erbeten.

Nett zu sehen übrigens, wie seine Länderkollegen jetzt schon wieder fleißig zurückrudern. 😉 Möglicherweise war es aber auch wirklich ein Alleingang des Herrn Ministers. Um so mehr Grund, ihn schleunigst zu entsorgen – nicht zuletzt im Interesse der Verkehrssicherheit, die sich durch Abzockerei eben nicht erhöhen lässt.

Killerspiele abschaffen ? Blanker Populismus !

Nun hat also wieder die Stunde der Populisten geschlagen: Seht her, wir tun was! In vorderster Linie die beiden Haudraufs Stoiber und Beckstein; Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) kündigte eine Bundesratsinitiative zum Verbot dieser Computerspiele an.

Und was bitte, liebe Leute, soll dieses Verbot angesichts des weltumspannenden www bringen? Gibt es die Spiele nicht mehr hier, dann werden sie eben von ausländischen Servern geladen.

Wohltuend dagegen die Stellungnahme aus dem anderen politischen Lager:

>>Berlin – Die Diskussion um ein Verbot um Gewaltspielen hat die Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn, als populistisch bezeichnet.

„Die Vorschläge, so genannte Killerspiele verbieten zu wollen, gehen in die falsche Richtung und bieten keine Lösung des Problems. Das Verhalten des Täters in Emsdetten zeigt es: Die übermäßige Nutzung von Gewaltspielen ist in erster Linie nicht Ursache von Gewalt, sondern Ausdruck von bereits vorhandenen sozialen Problemen“, so Griefhahn. Es sei töricht zu glauben, durch ein einseitiges Verbot ließen sich diese Probleme in den Griff bekommen.

Die SPD plädiert nun dafür, die bestehenden Regelungen zum Jugendschutz besser umzusetzen und gleichzeitig wertvolle Computerspiele zu fördern. Laut der SPD-Politikerin beträgt der Anteil von Gewaltspielen derzeit nur fünf Prozent: „Solange wir es nicht schaffen, Kindern und Jugendlichen in Familie und Schule Rückhalt und Zukunftsperspektive zu geben, dürfen wir nicht Computerspiele für einzelne Verfehlungen verantwortlich machen.“

Eben! Aber Herr Beckstein will ja sogar eine Internetpolizei einrichten:

„Nach dem Amoklauf von Emsdetten hat Bayerns Innenminister Beckstein eine stärkere Überwachung des Internets verlangt. Beckstein sagte, bisher sei die Polizei bei der Internet-Überwachung auf Terrorismus und Kinderpornografie fokussiert. Das Web müsse jedoch auch auf Straftaten wie unerlaubten Waffen-Verkauf oder Beschaffung von Drogen durchforstet werden. Die Polizei müsse im Internet wie auf der Straße Streife gehen.“

Es stehen ja auch nur einige Milliarden Seiten im Netz, das wird von deutschen Polizisten (trotz des permanenten Stellenabbaus) doch wohl zu schaffen sein! Warum habe ich nur das Gefühl, dass der Mann nicht die geringste Ahnung von der Materie hat? :-/

Abzockminister Tiefensee

„Bußgelder für Raser und Drogensünder werden verdoppelt“, so ist es bei DIE WELT.de zu lesen:

Bundesverkehrsminister Tiefensee hat sich durchgesetzt: Die Bußgelder für Raser, Alkohol- und Drogensünder werden verdoppelt. Darauf einigte sich die Verkehrsministerkonferenz. „Nur wenn es im Portemonnaie wehtut, ändern Verkehrsrowdys ihr Verhalten“, sagte Tiefensee. … Seit der letzten grundlegenden Anpassung des Bußgeldkatalogs 1990 hätten viele Strafen ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Vor allem Verwarnungsgelder würden zunehmend bewusst in Kauf genommen. „Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen. Die Verkehrsminister sind sich einig, die Bußgelder vor allem da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. …. Wer als Rowdy vorsätzlich rast oder drängelt, soll künftig bis zu 2000 Euro zahlen. Wer nach maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer erwischt wird, muss sich auf bis zu 3000 Euro einstellen“, sagte Tiefensee. „Ich bin davon überzeugt, dass dies im Interesse der überwiegenden Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist.“
Grenzenloser Schwachsinn und Abzocke im Namen der Verkehrssicherheit. Seit Jahren wird gebetsmühlenartig verkündet, Alkohol und überhöhte Geschwindigkeiten seien die Hauptunfallursachen. Wirklich?

  • Komisch, dass der ADAC zu ganz anderen Ergebnissen gelangt und die beiden vorgenannten angeblichen Hauptursachen eine eher untergeordnete Rolle spielen.
  • Komisch auch, dass die Unfallursachenstatistik in einer überwiegend verkehrsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei zu denselben Ergebnissen führt – Alkohol und Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören gerade nicht zu den erwähnenswerten Ursachen, sondern waren eher äußerst selten kausal für die bearbeiteten Unfälle.

Schlicht unwahr ist es auch, wenn der Herr Minister den Eindruck zu erwecken versucht, seit 1990 seien die Bußgelder im Wesentlich unverändert geblieben. Vielmehr sind diese kontinuierlich gestiegen, insbesondere für Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu dichtes Auffahren u.ä.

Sogar die Gewerkschaft der Polizei war schon im Mai dieses Jahres gegen Tiefensees permanente Geldgier, wie die Autogazette berichtete:

„Konrad Freiberg hat die Pläne von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee für «unsinnig» erklärt. Angesichts des Stellenabbaus bei der Polizei würde selbst ein höheres Bußgeld für Raser nichts nutzen, so der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die Pläne von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) für höhere Bußgelder bei Verkehrsvergehen für unsinnig. «Drastische Bußgelderhöhungen sind nur ein weiterer hilfloser Versuch, dem zunehmend asozialen Verhalten auf Deutschlands Straßen Herr zu werden. Höhere Strafen nützen nichts, wenn die Gefahr erwischt zu werden, immer kleiner wird», sagte der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg mit Blick auf die knappe Personalsituation bei der Polizei am Mittwoch in Berlin.

Darüber hinaus lägen die Ursachen des Drängelns und Rasens nicht alleine im Verhalten der Autofahrer, so Freiberg. Sie seien auch das Ergebnis der Verkehrsüberlastung auf Deutschlands Straßen durch permanent steigende Zulassungszahlen und einer durch den Arbeitsmarkt geforderten hohen Mobilität der Beschäftigten.“

Bezeichnend, dass der Herr Minister hiervon völlig unbeeindruckt einen erneuten Versuch startet, Bußgelder zu erhöhen. Ein Verkehrsminister, im Wesentlichen nur dadurch auf sich aufmerksam macht, alle halbe Jahre durch derartige Aktionen zu starten, ist fehl am Platze. Er ist offensichtlich nicht in der Lage, die wahren Unfallursachen zu erkennen und nutzt stattdessen offensichtlich das Verkehrsrecht lediglich dazu, die klamme Staatskasse zu füllen. :no:

P.S. Schön, dass nicht alle seiner Meinung waren: Bayern und Nordrhein-Westfalen warfen dem Bund vor, die Autofahrer nur abkassieren zu wollen. Höhere Bußgelder führten nicht automatisch zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr. EBEN !!!

Nachtrag:
Dan aktuellen Nachrichten zufolge melden die Länderminister Protest an, sprechen von Abzocke und bezweifeln, dass erhöhte Bußgelder auch zu höherer Sicherheit führen – BRAVO !

Verkürzte Mängelhaftung für "gebrauchte" Tiere?

Nach einer Pressemitteilung des BGH kann beim Verkauf junger Haustiere die Verjährungsfrist regelmäßig nicht gemäß § 475 Abs.2 BGB auf ein Jahr abgekürzt werden:

Beim Verkauf junger Haustiere (hier: ein sechs Monate altes Fohlen) kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers regelmäßig nicht gemäß § 475 Abs.2 BGB auf ein Jahr verkürzt werden. Die Möglichkeit zur Abkürzung der Verjährungsfrist besteht nur für gebrauchte Sachen. Junge Haustiere sind aber grundsätzlich als „neu“ und nicht als „gebraucht“ anzusehen. Das gilt bei Fohlen jedenfalls dann, wenn sie bislang weder als Reittier noch zur Zucht verwendet worden sind.

BGH 15.11.2006, VIII ZR 3/06