NSA, StA – egal, abgehört wird immer

SPON berichtet hier

Rechtswidrige Telefonprotokolle: Deutsche Ermittler belauschten Strafverteidiger

und hier

Deutsche Ermittlungsbehörden haben vielfach Telefongespräche von Rechtsanwälten mit ihren Mandanten abgehört. Dass dies verboten ist, scheint die Fahnder nicht zu stören.

Bemerkenswert auch:

Den Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof überzeugte das nicht. Er bezeichnete die Abhöraktion als rechtswidrig und urteilte: „Das Zeugnisverweigerungsrecht eines Rechtsanwalts … bezieht sich auf alle Tatsachen, die dem Rechtsanwalt bei der Ausübung seines Berufes anvertraut oder bekannt geworden sind.“ Und: „Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts kommt es auf den Inhalt des berufsbezogenen Telefonats nicht an.“ Beide Gespräche hätten demnach unverzüglich gelöscht werden müssen, so der Richter. Ausgestanden ist die Sache damit nicht. Die Bundesanwaltschaft hat umgehend Beschwerde eingelegt. Auf diesem Weg, hieß es auf Anfrage, wolle man eine „Konkretisierung“ der Rechtslage ermöglichen.

So, so: Man möchte eine „Konkretisierung“ der Rechtslage ermöglichen. Ein Blick ins Gesetz reicht also nicht? Im Übrigen:

Ex-Verfassungsrichter Hassemer jedenfalls warnt davor, die geltenden Gesetze aufzuweichen. „Eine Überwachung zerstört nicht nur das Vertrauen des Mandanten in die Tätigkeit seines Anwalts“, sagt Hassemer. „Sie ist deshalb auch für die Profession der Strafverteidiger verheerend.“

Aber das interessiert eine Bundesanwaltschaft natürlich eher weniger. 😦

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Ein Gedanke zu “NSA, StA – egal, abgehört wird immer

  1. „Vielfach“ und „über Jahre hinweg“ ist bei gerade mal 3 Fällen, die der Spiegel schildert, schon etwas aufgeblasen. In keinem der Fälle wurde der Anschluss eines Anwalts überwacht, sondern die Anschlüsse von Beschuldigten. Dass da auch nicht nur Pizzabestellungen, sondern Gespräche mit Anwalt, Steuerberater, Pfarrer oder Lokaljournalist dabei sein können, ist klar. Dass anders als bei „Das Leben der Anderen“ nicht etwa die Polizei ständig live mithört 7/24 und sofort abschalten kann, sollte auch bekannt sein.
    Es geht also alleine um die Frage, ob die Aufzeichnungen wie gesetzlich vorgesehen unverzüglich gelöscht werden. Und ab wann die Polizei bei aufgezeichneten Gesprächen von einem bestehenden Mandatsverhältnis ausgehen muss. Kann ja auch sein, dass ein Überwachter beim RAuN anruft wegen eines Termins zur Beurkundung eines Grundstückskaufs oder beim Scheidungsanwalt der Noch-Ehefrau.

    Aber der Spiegel macht aus einem steinalten Fall, einem halbaktuellen und einem aktuellen gleich einen bundesweiten flächendeckenden Skandal. Immerhin war die Polizei/StA ja blöd genug, die skandalösen unvernichteten TÜ_Protokolle in den Akten zu lassen, so dass die Skandale noch nicht einmal vertuscht wurden.

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