Ausweitung der Halterhaftung ??

Bei FOCUS (die mit den Fakten) wird (mal wieder) ziemliches Wischiwaschi verzapft

Die Bundesanstalt für Straßenwesen prüft, ob auch Halter von Fahrzeugen bei Verkehrsverstößen in Haftung genommen werden können. Das führt zur Umkehr der Beweispflicht – und nimmt den Autofahrern wichtige Rechte.

Umkehr der Beweispflicht ist hier schlicht Unfug, ebenso, dass die Behörde die Beweispflicht auf Autobesitzer abwälzt, wie dort auch behauptet wird. Der Kern ist nämlich ein anderer, wie z.B. bei Der Westen nachzulesen ist:

Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht, ob der Staat Fahrzeughalter in finanzielle Haftung nehmen kann, die mit der Aussage „Ich bin nicht gefahren und weiß nicht, wer am Steuer gesessen hat“ eine Beteiligung an einem Verkehrsverstoß bestreiten. Zwar soll gegen sie aus verfassungsrechtlichen Gründen auch in Zukunft kein Bußgeld verhängt werden. Ihnen droht bei einem positiven Ergebnis der laufenden Prüfung aber eine Rechnung über Kosten, die der Polizei durch die Ermittlung des tatsächlichen und vom Halter verschwiegenen Verkehrssünders entstanden sind.

Im Klartext: Ein Kostenbescheid nach § 25 a StVG, wie wir ihn bei Halt- und Parkverstößen bereits kennen. Einerseits ärgerlich, andererseits besser als ein Fahrverbot. 😉

Mehr dazu (und deutlich qualifizierteres als im Focus) bei LTO.

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Ein Gedanke zu “Ausweitung der Halterhaftung ??

  1. Im Extremfall könnte das ja bedeuten, dass der Halter auch die Kosten für eine danebengelungene, erfolglose Fahrerermittlung tragen müsste. Also auch zahlen, wenn die Rennleitung zu dusselich, ja möglicherweise auch zu faul ist?

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