Aktenmeyers Halbwahrheiten – die 2.

Gestern Abend zog Uli Meyer in seiner Akte 2011 wieder gegen die Schlechtigkeit der Welt zu Felde: Ein böser Bube hatte auf den Namen einer ahnungslosen und todtraurigen Frau ein Konto eröffnet, dieses kräftig überzogen und nun sollte sie die Zeche zahlen – was sie natürlich überhaupt nicht einsah.

So weit, so schlecht. Dass den tränenauslösenden Vollstreckungsversuchen gegen die alleinerziehende Mutter allerdings ein rechtskräftiges Versäumnisurteil eines Landgerichts zugrunde lag, war nur am Rande erkennbar. Es wurde lediglich mitgeteilt, ihr (anscheinend selbst eingelegter) Einspruch sei verspätet gewesen. Dass vor einem LG bekanntlich Anwaltszwang herrscht, wurde ebenso wenig erwähnt wie die Tatsache, dass Landgerichte hierüber und die einzuhaltenden Fristen ausdrücklich zu belehren pflegen. Die Dame traf so wohl ein ganz gehöriges Mitverschulden an ihrer misslichen Lage.

Schade eigentlich, der Fall warf wirklich einige interessante Fragen auf, z.B. wie jemand mit gefälschten Unterlagen Konten auf fremde Namen eröffnen kann, obwohl nicht einmal die Adressen übereinstimmten, wie er gleich mehrere Tausend Euro von diesem Konto abheben kann, etc. pp. Das bleib letztlich offen – aber Ist ja auch egal, im Ergebnis hatte die Akte jedenfalls wieder heldenhaft und erfolgreich gekämpft, oder ?

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3 Gedanken zu “Aktenmeyers Halbwahrheiten – die 2.

  1. Bei 2:22 sagt die betroffene Dame, dass auf dem Schreiben der Justiz die falsche Adresse angegeben war, obwohl man in dem kurz zuvor eingeblendeten Schreiben sehen kann, dass es an sie adressiert war.

    Viel wichtiger, als zu zeigen, dass man in dem Einzelfall einen Erfolg hatte, wäre es, genau zu erklären wann und wie man gegen welche Schreiben (insbesondere vom Gericht) vorgehen muss.
    Denn der „Durchschnittsseher“ ist jetzt genauso gescheit wie vorher und werden deshalb wieder den Einspruch übersehen

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  2. Noch besser: Im Bericht wird berichtet, sie habe den Widerspruch des Mahnverfahrens zu spät abgesandt, dass hierrauf weiterhin das Einspruchsverfahren läuft, wurde ebenfalls nicht erwähnt. Fakt ist: die Dame muss mindestens zweimal geschlafen haben, bevor es zum VU gegen sie kam.
    Stattdessen wurde der Bank der schwarze Peter zugeschoben, klar die haben auch geschlafen, aber wenn ich eine Forderung gerichtlich eintreibe und der Gegner tut einfach gar nichts, dann gehe ich doch grundsätzlich davon aus, dass es sich schon um den Richtigen Schuldner handelt.
    Was lernen wir daraus: der größte Fehler ist es nicht zu tun, wenn Gerichtspost kommt.

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