Das Gewerberegistrat hat ein Urteil

Wie bereits berichtet, hat die berühmt-berüchtigte GWE hingeschmissen. Ihre Methode, mit (angeblich) einschlägigen Urteilen Druck aufzubauen, wird nun vom Gewerberegistrat mit einer „letzten außergerichtlichen Mahnung“ kopiert.

Die Kollegen Radziwill – Blidon – Kleinspehn publizieren hier einen lesenswerten Kommentar zu dem der Mahnung beigefügten Urteil des AG Schwäbisch Hall 6 C 760/15 vom 11.12.2015.

Zu den Kreisen hinter dem Gewerberegistrat gehören wohl noch weitere Mitglieder:

Die Hunter Forderungsmanagement GmbH, Geschäftsführer (auch hier): Marcel Meyfarth. Diese kooperiert offensichtlich u.a. mit der RECHT-nah UG, Hochheimer Str. 44, 99094 Erfurt, Geschäftsführerin Hildegard Borth. Unter eben dieser Adresse ist auch der Rechtsanwalt Michael Borth (firmierend unter Borth Rechtsanwälte, laut Impressum aber Einzelkämpfer) zu finden, der das o.a. Urteil (gegen eine offensichtlich unterlegene Gegnerin ohne Anwalt) heldenhaft erkämpft hat.

„Letzte außergerichtliche Mahnung“ – ob man wohl Wort hält? 😉

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